Informationsportal der AMA- Investitionsförderung u. Existenzgründungsbeihilfe
Antragstellung ab 2023
Die Antragstellung für eine Investitionsförderung wird ab Jänner 2023 nur mehr Online mit Handysignatur möglich sein. Der antragstellende Betrieb muss über eine von der AMA zur Verfügung gestellten Digitalen Förderplattform, kurz dfp, selbsttätig den Förderungsantrag stellen:
Dabei ist unbedingt zu beachten:
- landwirtschaftliche Ausbildung oder 3-jährige Berufserfahrung muss zum Zeitpunkt der Antragstellung vorhanden sein
- Berufserfahrung ist über SV - Meldung nachzuweisen (Betriebsführer*innen oder mitarbeitende Familienangehörige)
- alle Vorhaben, die gefördert werden sollen, müssen angegeben werden - es sind keine Ergänzungen nach Absenden möglich
- (voraussichtliche) Kosten müssen bereits bei Antragstellung bekannt gegeben werden
- Achtung! keine Lieferung und Bezahlung vor Antragstellung
Wichtig, nur mehr ONLINE-Anträge über Digitale Förderplattform der AMA möglich → verpflichtend mit Handysignatur!
Infos und Erklärungsvideo
auf AMA-Homepage unter: www.ama.at/dfp
Alle notwendigen Informationen zur Investitionsförderung ab 2023 sind hier zusammengefasst. Zusätzlich ist auf der Förderplattform ein Erklärungsvideo zum Thema: Ablauf der Investitionsförderung, zu finden
Alle notwendigen Informationen zur Investitionsförderung ab 2023 sind hier zusammengefasst. Zusätzlich ist auf der Förderplattform ein Erklärungsvideo zum Thema: Ablauf der Investitionsförderung, zu finden
Hilfestellung durch BBK!
Die Bezirksbauernkammern bieten rund um die Investitionsförderung wieder Unterstützung und Beratung bei der Antragseinreichung an.
Terminvereinbarung notwendig:
05 0259 4160-3 oder -5 (BBK St.Pölten)
05 0259 4100-9 oder -2 (BBK Lilienfeld)
Terminvereinbarung notwendig:
05 0259 4160-3 oder -5 (BBK St.Pölten)
05 0259 4100-9 oder -2 (BBK Lilienfeld)
Ersteniederlassung (Jungübernehmerförderung)
Wichtige Info für Geburts-Jahrgang 1983
Junglandwirt:innen mit Jahrgang 1983, welche die erstmalige Bewirtschaftung, egal ob durch Hofübernahme oder Pacht (Achtung, erstmalige Anmeldung bei SVS u. AMA als Betriebsführer*in zählt) planen, müssen zur Einhaltung der Altersgrenze als Fördervoraussetzung die Bewirtschaftung und den Antrag für die Erst-Niederlassungsprämie vor dem 31.12.2023 aufnehmen bzw. stellen. – Bitte beachten sie etwaige Vorlaufzeiten für die notwendigen Meldungen zum Bewirtschafterwechsel!
05 0259 4160-3 oder -5 (BBK St.Pölten)
05 0259 4100-9 oder -2 (BBK Lilienfeld)
Junglandwirt:innen mit Jahrgang 1983, welche die erstmalige Bewirtschaftung, egal ob durch Hofübernahme oder Pacht (Achtung, erstmalige Anmeldung bei SVS u. AMA als Betriebsführer*in zählt) planen, müssen zur Einhaltung der Altersgrenze als Fördervoraussetzung die Bewirtschaftung und den Antrag für die Erst-Niederlassungsprämie vor dem 31.12.2023 aufnehmen bzw. stellen. – Bitte beachten sie etwaige Vorlaufzeiten für die notwendigen Meldungen zum Bewirtschafterwechsel!
05 0259 4160-3 oder -5 (BBK St.Pölten)
05 0259 4100-9 oder -2 (BBK Lilienfeld)