Neue Unterstützungsmöglichkeiten in der Investitionsförderung
Antrag über Beratungskraft
Betriebsführer:innen ohne ID-Austria Zugang konnten somit bisher keine Anträge einreichen. Um diesen Betrieben dennoch eine Antragstellung zu ermöglichen, wurde nunmehr eine alternative Lösung geschaffen. Mit einer schriftlichen Vollmacht können Anträge auch ohne eigene ID-Austria über eine Beratungskraft der Landwirtschaftskammer eingereicht werden... Sobald diese Vollmacht von der AMA anerkannt ist, kann der/die Berater:in im Namen der Landwirtschaftskammer über die ID-Austria die Anträge für den Betrieb einbringen.
Kosten orientieren sich an den Gesamtkosten des Projekts
Diese neue Möglichkeit wird nach Rechtskraft der diesbezüglichen Verordnung angeboten. Gleichzeitig bedeutet diese Hilfestellung ein deutlches Mehr an Risiken, Haftungen und einen wesentlich erhöhten Zeitaufwand für die Kammer. Aus diesem Grund ist die Inanspruchnahme dieser Leistung mit einer entsprechenden Kostenverrechnung, die sich an den Gesamtkosten des Projektes orientieren, verbunden. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass sowohl die Qualität der Beratung als auch die rechtlichen Rahmenbedingungen gewahrt bleiben.
Schreibrecht kann vergeben werden
Ebenso wird es für Betriebe mit ID-Austria nach Rechtskraft der Verordnung die Möglichkeit geben, der Landwirtschaftskammer im Rahmen der DFP ein Schreibrecht zu vergeben. Damit kann die Nachreichung von Unterlagen wesentlich einfacher ohne eigenen Termin in der Bezirksbauernkammer erfolgen.
Genauere Informationen erhalten Sie bei Ihrem/Ihrer BW-Berater:in der Bezirksbauernkammer.