Melkmaschinenüberprüfung: TGD NÖ unterstützt wieder
Kostenzuschuss ab 1. September beantragen
Landwirt:innen erhalten die tatsächlichen Kosten der Überprüfung vom TGD rückerstattet. Sollte die Dienstleistung weniger als 100 Euro gekostet haben, wird auch nur dieser Betrag ausbezahlt.
Diese empfohlene Überprüfung stellt sicher, dass die Melktechnik passend eingestellt und entsprechend gewartet ist. Falsch eingestellte Melktechnik kann zu Belastungen und Schmerzen beim Melken und in weiterer Folge zu Problemen bei der Milchabgabe und Eutererkrankungen führen. Der jährliche Check durch den Fachmann kann die betriebseigene Wartung und Pflege der Maschine ergänzen.
Ab 1. September kann der Kostenzuschuss für die Rechnung der Servicefirma beantragt werden. Die Servicefirma kann die Melkmaschine das ganze Jahr über überprüfen.
So kommt man zum "Melkmaschinen-100er"
Die Unterlagen zur Teilnahme an der Melkmaschinenüberprüfung kann man ab sofort auf der Website des TGD NÖ abrufen. Zu finden sind diese unter noe-tgd.at im Reiter "Unser Angebot" in der Rubrik "Tiergattung" das "Rind" wählen. Dort in der Rubrik "Programme" auf "Eutergesundheitsprogramm" klicken. Dann nach unten scrollen und auf "Download Formulare" einsteigen.
Die notwendigen Unterlagen
Neu ist, dass zumindest am Prüfbericht oder auf der Rechnung die geförderte Norm "DIN ISO 6690" angeführt wird. Idealerweise führt man die Norm auf beiden Dokumenten an. Wird nicht deutlich, dass die Melkmaschinenüberprüfung nach DIN ISO 6690 durchgeführt wurde, kann die Melkmaschinenüberprüfung nicht gefördert werden.
Bis 15. Dezember einreichen
Die geforderten Dokumente können ab 1. September bis 15. Dezember beim TGD NÖ eingereicht werden.
Postweg: NÖ Tiergesundheitsdienst, 1. Stock West, Hypogasse 1, 3100 St. Pölten; Fax: 02782 81035, E-Mail: office@noe-tgd.at.
Die notwendigen Unterlagen
- Teilnahmeerklärung 2025: Diese ist auszufüllen und am Betrieb aufzubewahren.
- Leistungsnachweis 2025: Dieser ist vom Betreuungstierarzt zu unterschreiben und zusammen mit einer Kopie des Prüfprotokolls und einer Kopie der Rechnung der Servicefirma an den TGD zu übermitteln.
Neu ist, dass zumindest am Prüfbericht oder auf der Rechnung die geförderte Norm "DIN ISO 6690" angeführt wird. Idealerweise führt man die Norm auf beiden Dokumenten an. Wird nicht deutlich, dass die Melkmaschinenüberprüfung nach DIN ISO 6690 durchgeführt wurde, kann die Melkmaschinenüberprüfung nicht gefördert werden.
Bis 15. Dezember einreichen
Die geforderten Dokumente können ab 1. September bis 15. Dezember beim TGD NÖ eingereicht werden.
Postweg: NÖ Tiergesundheitsdienst, 1. Stock West, Hypogasse 1, 3100 St. Pölten; Fax: 02782 81035, E-Mail: office@noe-tgd.at.