NEU: Waldbrandverordnung 2026 im Bezirk Melk
In allen Wäldern des Verwaltungsbezirkes Melk und im Gefährdungsbereich (Waldrandnähe) sind jegliche brandgefährliche Handlungen, wie
- Feuerentzünden
- das Rauchen
- das Wegwerfen von brennenden oder glimmenden Gegenständen wie zB. Zündhölzer, Zigaretten und sonstige Rauchwaren, aber auch Glasflaschen und Glasscherben (Brennglaswirkung)
- sowie die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen
verboten.
Bei Übertretungen dieser Verordnung sind Geldstrafen bis zu 7.270 Euro fällig bzw. ist mit einer Freiheitsstrafe bis zu vier Wochen zu rechnen.
- Feuerentzünden
- das Rauchen
- das Wegwerfen von brennenden oder glimmenden Gegenständen wie zB. Zündhölzer, Zigaretten und sonstige Rauchwaren, aber auch Glasflaschen und Glasscherben (Brennglaswirkung)
- sowie die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen
verboten.
Bei Übertretungen dieser Verordnung sind Geldstrafen bis zu 7.270 Euro fällig bzw. ist mit einer Freiheitsstrafe bis zu vier Wochen zu rechnen.
Hinweis:
Gefährdungsbereich ist überall dort gegeben, wo die Bodendecke oder die Windverhältnisse das Übergreifen eines Feuers durch Funkenflug in den benachbarten Wald begünstigen.