Nottötung von Schweinen
Aus Sicht des Tierschutzes und der Veterinärmedizin ist die Euthanasie mittels eines Injektionspräparates durch den Tierarzt bzw. die Tierärztin die Methode der Wahl (Themenheft Nottötung von Nutztieren, WTM 2015). Dies gilt insbesondere für schwere Zucht- und Mastschweine.
Es kann in jedem tierhaltenden Betrieb zu Situationen kommen, die eine unverzügliche Nottötung von Tieren erforderlich machen, nicht in jedem Fall kann eine Tierärztin oder ein Tierarzt beigezogen werden. Daher ist es wichtig, sich mit diesem Thema zu befassen.
Für die Auswahl der am besten geeigneten Methode sind folgende Überlegungen nötig:
- Primär soll die für das Tier schonendste Methode gewählt werden, wobei für die Wahl des Verfahrens die Größe und das Gewicht des Tieres zu beachtet sind.
- Es soll keine Gefahr für die Tierhalterin, den Tierhalter oder helfende Personen entstehen. Die Anwendersicherheit ist unbedingt zu beachten.
- Es soll eine Methode gewählt werden, die am wenigsten belastend für die Tierhalterin oder den Tierhalter ist.
Bei der Nottötung muss zwischen Ferkel und Mast- bzw. Zuchtschwein unterschieden werden
Der Tötung muss immer eine sachgerechte Betäubung vorangehen. Sicher betäubte Tiere zeigen keine Reflexe mehr, reagieren nicht mehr auf Berührung und Geräusche, geben keine Laute von sich und die Atmung setzt aus. Nach einem Kopfschlag können die Gliedmaßen krampfartig weggetreckt sein und Krämpfe auftreten. Mit Bolzenschuss betäubte Tiere zeigen nach dem Zusammenbruch mit gebeugten Beinen nach kurzer Zeit heftige Krämpfe.
Beim Ferkel kann die Nottötung durch einen Kopfschlag mit nachfolgender Entblutung, aber auch durch einen nicht penetrierenden Bolzenschuss erfolgen. Herkömmliche Bolzenschussapparate sind für Saugferkel nicht zu empfehlen, da die Anwendung wegen des kleinen Schädels und des relativ langen Bolzens schwierig und für den Anwender gefährlich sein kann.
Bei Zucht- oder Mastschweinen kann die Nottötung durch einen Bolzenschuss mit nachfolgender Zerstörung des Rückenmarkes oder mit nachfolgender Entblutung geschehen. Auch eine Betäubung und Nottötung mittels Stromzange ist möglich. Zudem gibt es die Möglichkeit eines Kugelschusses, sofern die notwendigen waffenrechtlichen Vorgaben dafür eingehalten werden.
Beim Ferkel kann die Nottötung durch einen Kopfschlag mit nachfolgender Entblutung, aber auch durch einen nicht penetrierenden Bolzenschuss erfolgen. Herkömmliche Bolzenschussapparate sind für Saugferkel nicht zu empfehlen, da die Anwendung wegen des kleinen Schädels und des relativ langen Bolzens schwierig und für den Anwender gefährlich sein kann.
Bei Zucht- oder Mastschweinen kann die Nottötung durch einen Bolzenschuss mit nachfolgender Zerstörung des Rückenmarkes oder mit nachfolgender Entblutung geschehen. Auch eine Betäubung und Nottötung mittels Stromzange ist möglich. Zudem gibt es die Möglichkeit eines Kugelschusses, sofern die notwendigen waffenrechtlichen Vorgaben dafür eingehalten werden.
Im Anschluss an die Tötung sind die Zeichen des Todes zu überprüfen:
- Entspannung der Muskulatur
- dauerhafte Erweiterung der Pupillen
- fehlende Atmung und Herztätigkeit