Pufferstreifen – Gewässerdefinition und Düngeauflagen
1. Fließgewässer sind Bäche bzw. Gerinne, bei denen aufgrund der Wasserführung eine
Gewässersohle ohne Bewuchs vorhanden ist (häufig verschlammt, keine durchgehende Vergrasung und/oder Verkrautung). Diese Gewässersohle ohne Bewuchs kann auch sehr schmal sein.
2. Stehende Gewässer sind Seen und Teiche.
Gewässersohle ohne Bewuchs vorhanden ist (häufig verschlammt, keine durchgehende Vergrasung und/oder Verkrautung). Diese Gewässersohle ohne Bewuchs kann auch sehr schmal sein.
2. Stehende Gewässer sind Seen und Teiche.
KEINE Gewässer sind:
- Gräben, Mulden, Bodenvertiefungen oder andere vergleichbare Elemente die keine Gewässersohle ohne Bewuchs aufweisen und somit durchgehend vergrast oder verkrautet sind
- Straßenentwässerungsanlagen (Gräben) als technischer Bestandteil einer Straßenanlage
- Verrohrte Gewässer
- Retentionsbecken
Düngungsfreier Streifen entlang von Gewässern:
Bei der Düngung entlang von Gewässern ist auch ein düngungsfreier Streifen (von der Böschungsoberkante weggemessen) einzuhalten. Auch hier spielt die Gewässerdefinition, wie oben ausgeführt, eine entscheidende Rolle.
Die Mindestbreite des düngungsfreien Streifens ist abhängig vom Gewässertyp (stehendes Gewässer oder Fließgewässer), von der Hangneigung innerhalb von 20 Meter entlang der Böschungsoberkante und davon, ob dieser Streifen ganzjährig bewachsen ist.
Einen Überblick gibt die Tabelle im Downloadbereich (Tabelle_Pufferstreifen).
Die Mindestbreite des düngungsfreien Streifens ist abhängig vom Gewässertyp (stehendes Gewässer oder Fließgewässer), von der Hangneigung innerhalb von 20 Meter entlang der Böschungsoberkante und davon, ob dieser Streifen ganzjährig bewachsen ist.
Einen Überblick gibt die Tabelle im Downloadbereich (Tabelle_Pufferstreifen).