Erleichterte Versteuerung von Entschädigungen für Hochwasserschutzmaßnahmen
Die im Jahr 2019 für die Abgeltung von Leitungsservituten für Strom-, Gas-, Öl- und Fernwärmeleitungen eingeführte Abzugsteuer wird erfreulicherweise ab 2025 auf Entschädigungen für Maßnahmen zur Abwehr von Hochwasserschäden ausgeweitet.