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Allgemeine Rechtsfragen
mehrPV-Anlage mit Konfliktpotenzial
Darf die Solaranlage des Nachbarn blenden? -
Grundeigentum
mehrDüngemittel im Nachbarrecht
Das Düngen von landwirtschaftlichen Nutzflächen ist grundsätzlich eine notwendige und übliche, allerdings auch mit Geruchsbelästigungen und mitunter Verschmutzungen verbundene Maßnahme. -
Rechtsfragen zur Betriebsführung
mehrPferde und Recht - Leistungen aus der Unfallversicherung
Beim Umgang mit Pferden kommt es immer wieder zu Unfällen. Aufgabe der bäuerlichen Unfallversicherung ist es, Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu verhüten sowie Unfallverletzte und Berufskranke so rasch und gut wie möglich auszuheilen und in Beruf und Gesellschaft einzugliedern. -
Hofübergabe
zur ÜbersichtLeitfaden für Übergeber und Übernehmer
Alles zum Thema der Betriebsübergabe in der Land- und Forstwirtschaft. -
Landwirtschaft und Gewerbe
mehrNebengewerbe - Steuerrecht
Als land- und forstwirtschaftlicher Nebenerwerb sind Nebentätigkeiten zu verstehen, die nach ihrer wirtschaftlichen Zweckbestimmung zum land- und forstwirtschaftlichen Hauptbetrieb im Verhältnis der wirtschaftlichen Unterordnung stehen. -
Pachten und Verpachten
mehrPachtvertrag - Steuern
Werden Flächen des land- und forstwirtschaftlichen Betriebes verpachtet, ist zu prüfen, ob sich daraus steuerliche Konsequenzen ergeben. -
Steuer
Kauf aus einem EU-Mitgliedstaat: Grenzüberschreitender Warenverkehr und Maschinentransfer
Sehr viele oberösterreichische Land- und Forstwirt:innen aus dem Grenzgebiet kaufen verstärkt diverse Betriebsmittel aus einem anderen EU-Mitgliedstaat, etwa aus Deutschland oder Tschechien. Die richtige Vorgehensweise bei diesen Geschäften soll sowohl für umsatzsteuerpauschalierte als auch für regelbesteuerte Betriebe klargestellt werden. -
Soziales und Arbeit
mehrSozialversicherungsbeitrag: Beihilfe vom Land NÖ für Kinder, die hauptberuflich am elterlichen Betrieb mitarbeiten
Das Land NÖ gewährt auf Antrag einen Zuschuss zu den Sozialversicherungsbeiträgen für hauptberuflich in der Land- und Forstwirtschaft beschäftigte Kinder.