Vorverlegung Schnittzeitpunkt Baden, Mödling und Bruck/Leitha
Diese Vorverlegung betrifft:
Teilnehmer:innen an der Naturschutzmaßnahme, die in ihrer Projektbestätigung (PjB) die Auflage „NM02 Vorverlegung des Schnittzeitpunktes gemäß www.mahdzeitpunkt.at möglich“ vorfinden.
Beispiel: PjB erlaubt für einen NAT-Schlag im Bezirk Baden die Mahd frühestens am 26. Mai und weist für den bestätigten Schlag auch NM02 auf => die Mahd darf 2026 ab dem 22. Mai erfolgen (4 Tage früher). Ohne der Auflage NM02 besteht keine Möglichkeit der Vorverlegung des Schnittzeitpunktes!
Grünlandbiodiversitätsflächen des Typs „DIVSZ“
Für echte Grünlandbiodiversitätsflächen (= ohne NAT oder EBW) des Typs DIVSZ gelten heuer als frühest zulässige Nutzungstermine:
In Baden, Mödling und Bruck/Leitha: der 11. Juni und als jedenfalls zulässiger der 11. Juli
Unverändert gilt, dass die erste Nutzung (Mahd oder Weide) frühestens zum Zeitpunkt der zweiten Mahd vergleichbarer Schläge erfolgen darf.
Nachfolgende Beispiele gelten in jenen Bezirken mit der 4tägigen Vorverlegung.
Wird der vergleichbare Schlag 2026 am 1. Juni zum 2. Mal gemäht, dann darf die DIVSZ-Fläche ab dem 11. Juni genutzt werden.
Einmähdige Wiese + DIVSZ: Mahd ist 2026 ab dem 11. Juni erlaubt. Bei einmähdigen Wiesen gibt es den Begriff „vergleichbarer Schlag“ nicht. Hier zählt der frühest zulässige Termin als erlaubter Mahdzeitpunkt.
Wird der vergleichbare Schlag 2026 am 13. Juni zum 2. Mal gemäht, dann darf auch die DIVSZ-Fläche am 13. Juni genutzt werden.
Wird der vergleichbare Schlag 2026 am 15. Juli zum 2. Mal gemäht, dann darf die DIVSZ-Fläche ab dem 11. Juli (= Jedenfallstermin) gemäht werden.
Ein vergleichbarer Schlag ist eine Grünlandfläche, die sowohl von der Wüchsigkeit (Boden, Niederschlag) als auch von der Exposition (schattig, sonnig, südseitig, nordseitig) und der Bewirtschaftungsweise (Weide/Mahd, Heu/Silage) mit dem DIVSZ-Schlag vergleichbar ist.
Ad) Bewirtschaftungsweise: Ein Schlag, der zuerst beweidet wird und dann erst gemäht, ist kein vergleichbarer Schlag, da die erste Nutzung als Weide nicht mit einer Mahd vergleichbar ist. Beim vergleichbaren Schlag muss sowohl die erste als auch die zweite Nutzung in Form einer Mahd erfolgen.
DIVSZ hat zum Ziel, dass die Fläche erst zu jenem Zeitpunkt zum ersten Mal genutzt wird, an dem sie üblicherweise das zweite Mal gemäht werden würde. Der erste Schnitt wird somit nicht durchgeführt, um die pflanzliche Vielfalt auf der Fläche zu fördern und ungestörte Lebensräume für Tiere zu schaffen.
Beispiel: PjB erlaubt für einen NAT-Schlag im Bezirk Baden die Mahd frühestens am 26. Mai und weist für den bestätigten Schlag auch NM02 auf => die Mahd darf 2026 ab dem 22. Mai erfolgen (4 Tage früher). Ohne der Auflage NM02 besteht keine Möglichkeit der Vorverlegung des Schnittzeitpunktes!
Grünlandbiodiversitätsflächen des Typs „DIVSZ“
Für echte Grünlandbiodiversitätsflächen (= ohne NAT oder EBW) des Typs DIVSZ gelten heuer als frühest zulässige Nutzungstermine:
In Baden, Mödling und Bruck/Leitha: der 11. Juni und als jedenfalls zulässiger der 11. Juli
Unverändert gilt, dass die erste Nutzung (Mahd oder Weide) frühestens zum Zeitpunkt der zweiten Mahd vergleichbarer Schläge erfolgen darf.
Nachfolgende Beispiele gelten in jenen Bezirken mit der 4tägigen Vorverlegung.
Wird der vergleichbare Schlag 2026 am 1. Juni zum 2. Mal gemäht, dann darf die DIVSZ-Fläche ab dem 11. Juni genutzt werden.
Einmähdige Wiese + DIVSZ: Mahd ist 2026 ab dem 11. Juni erlaubt. Bei einmähdigen Wiesen gibt es den Begriff „vergleichbarer Schlag“ nicht. Hier zählt der frühest zulässige Termin als erlaubter Mahdzeitpunkt.
Wird der vergleichbare Schlag 2026 am 13. Juni zum 2. Mal gemäht, dann darf auch die DIVSZ-Fläche am 13. Juni genutzt werden.
Wird der vergleichbare Schlag 2026 am 15. Juli zum 2. Mal gemäht, dann darf die DIVSZ-Fläche ab dem 11. Juli (= Jedenfallstermin) gemäht werden.
Ein vergleichbarer Schlag ist eine Grünlandfläche, die sowohl von der Wüchsigkeit (Boden, Niederschlag) als auch von der Exposition (schattig, sonnig, südseitig, nordseitig) und der Bewirtschaftungsweise (Weide/Mahd, Heu/Silage) mit dem DIVSZ-Schlag vergleichbar ist.
Ad) Bewirtschaftungsweise: Ein Schlag, der zuerst beweidet wird und dann erst gemäht, ist kein vergleichbarer Schlag, da die erste Nutzung als Weide nicht mit einer Mahd vergleichbar ist. Beim vergleichbaren Schlag muss sowohl die erste als auch die zweite Nutzung in Form einer Mahd erfolgen.
DIVSZ hat zum Ziel, dass die Fläche erst zu jenem Zeitpunkt zum ersten Mal genutzt wird, an dem sie üblicherweise das zweite Mal gemäht werden würde. Der erste Schnitt wird somit nicht durchgeführt, um die pflanzliche Vielfalt auf der Fläche zu fördern und ungestörte Lebensräume für Tiere zu schaffen.