Weinbestandsmeldung nicht vergessen!
Lediglich Betriebe mit einer geringeren Menge an Trauben können die Bestandsmeldung weiterhin entweder in Papierform bei der Gemeinde der Betriebsstätte oder auf elektronischem Weg abgeben. Sie sind aber nicht von der Abgabe der Bestandsmeldung ausgenommen.
Sollten Sie keine technische Möglichkeit haben, Ihre Meldung elektronisch abzugeben, wenden Sie sich bitte an die zuständige Bezirksbauernkammer und vereinbaren Sie einen Termin. (BBK Krems 05 0259 40900, BBK Tullnerfeld 05 0259 41700)
Für die Eingabe der Bestandsmeldung über Wein-Online ist Ihr persönlicher Zugangscode erforderlich, diesen deshalb unbedingt zum Beratungstermin mitbringen!
Sollten Sie den Zugangscode vergessen, ist aufgrund der neuen Datenschutzgrundverordnung die Abgabe der Bestandsmeldung in der BBK nicht möglich!
Achtung! Betriebe, die die Bestandsmeldung zu spät abgeben, sind von Förderungen der EU Weinmarktordnung (Investitions- und Umstellungsförderung) für zwei Jahre ausgeschlossen bzw. wird die Fördersumme um 5 % gekürzt.
Sollten Sie keine technische Möglichkeit haben, Ihre Meldung elektronisch abzugeben, wenden Sie sich bitte an die zuständige Bezirksbauernkammer und vereinbaren Sie einen Termin. (BBK Krems 05 0259 40900, BBK Tullnerfeld 05 0259 41700)
Für die Eingabe der Bestandsmeldung über Wein-Online ist Ihr persönlicher Zugangscode erforderlich, diesen deshalb unbedingt zum Beratungstermin mitbringen!
Sollten Sie den Zugangscode vergessen, ist aufgrund der neuen Datenschutzgrundverordnung die Abgabe der Bestandsmeldung in der BBK nicht möglich!
Achtung! Betriebe, die die Bestandsmeldung zu spät abgeben, sind von Förderungen der EU Weinmarktordnung (Investitions- und Umstellungsförderung) für zwei Jahre ausgeschlossen bzw. wird die Fördersumme um 5 % gekürzt.