Abschaffung der Kronenhirschregelung
Bisher hat § 26a Abs. 2 der NÖ Jagdverordnung vorgesehen, dass beim Rotwild beidseitige Kronenhirsche der Altersklasse II nicht erlegt werden dürfen. Als Krone gilt jedes Geweih mit mehr als zwei Enden über dem Mittelspross. Diese "Kronenregelung" wurde nun gestrichen und tritt ab dem Jahr 2025 außer Kraft.
Diese Änderung soll Erleichterungen bei der Rotwildbejagung für die Jägerschaft bringen und zur Vermeidung von Wildschäden beitragen.
Diese Änderung soll Erleichterungen bei der Rotwildbejagung für die Jägerschaft bringen und zur Vermeidung von Wildschäden beitragen.