Für Browser < IE 11 nicht optimiert. Verwenden Sie bitte einen aktuelleren Browser.
Skip to main content
  • Landwirtschaftskammern:
  • Österreich
  • Bgld
  • Ktn
  • Nö
  • Oö
  • sbg
  • Stmk
  • Tirol
  • Vbg
  • Wien
  • Quick Links +
  • Wir über uns
  • Karriere
  • Presse
  • Broschüren & Infomaterial
  • Bundesländer +
Logo Landwirtschaftskammer Print Logo Landwirtschaftskammer
LK Niederösterreich logo
LK Niederösterreich logo
  • Bildung
    • Bildung
    • Bildung aktuell
    • Kurse, Workshops, Veranstaltungen
  • Beratung
    • Beratung
    • Information zur LK-Beratung
    • Betrieb & Unternehmen
    • Recht, Steuer & Soziales
    • Tierhaltung
    • Pflanzenbau
    • Forstwirtschaft
    • Bauen, Energie & Technik
    • Direktvermarktung & Urlaub am Bauernhof
    • Biologische Produktion
    • Landwirtschaftliche Apps
    • LK-Wissen
      • LK-Wissen
      • Tierhaltung
      • Forstrecht
      • Direktvermarktung
      • Urlaub am Bauernhof
      • Buschenschank
  • Landwirtschaftskammern
  • Österreich
  • Burgenland
  • Kärnten
  • Niederösterreich
  • Oberösterreich
  • Salzburg
  • Steiermark
  • Tirol
  • Vorarlberg
  • Wien
Logo Landwirtschaftskammern Österreich
  • Niederösterreich
    • Niederösterreich
    • Sicherheit bei Aufzeichnungen
    • LK Wahl 2025
    • NAPV und Ammoniakreduktion
    • Arbeitsprogramm 2025 - 2030
    • Wir über uns
      • Wir über uns
      • Über die LK Niederösterreich
      • Gremien der Landwirtschaftskammer
      • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
      • Vereine und Verbände
      • Anfahrtsplan
    • Karriere
      • Karriere
      • Karriere in der LK Niederösterreich
      • Offene Stellen
    • Agrarkommunikation
      • Agrarkommunikation
      • Gesellschaftsdialog
      • Presse
      • Mediensplitter
      • Die Landwirtschaft
      • Daten & Zahlen zur Land- und Forstwirtschaft
    • Broschüren und Infomaterial
      • Broschüren und Infomaterial
      • Serviceinformationen
    • Forschung für Feld und Hof
      • Forschung für Feld und Hof
      • Projekt Knoblauchanbau
      • Projekt Rübenanbau
      • Projekt Braugerstenanbau
      • Projekt Innovation Farm
      • Projekt Geo-Informations-Systeme
      • Projekt Boost für den Bioanbau
      • Projekt SoilSaveWeeding
      • Projekt Biodiverse Anbauverfahren
      • Projekt Kiras
      • Projekt Vermarktung der Zukunft
    • Fotogalerie
    • Wetter
    • Bezirksbauernkammer
      • Bezirksbauernkammer
      • Amstetten und Waidhofen/Ybbs
      • Baden, Bruck/Leitha – Schwechat und Mödling
      • Gmünd und Zwettl
      • Gänserndorf und Mistelbach
      • Hollabrunn und Korneuburg
      • Horn und Waidhofen/Thaya
      • Krems und Tullnerfeld
      • Lilienfeld und St. Pölten
      • Melk und Scheibbs
      • Neunkirchen und Wr. Neustadt
  • Markt & Preise
    • Markt & Preise
    • Lebendrinder
    • Schlachtrinder
    • Schweine & Ferkel
    • Eier & Geflügel
    • Milch
    • Schafe | Lämmer | Ziegen
    • Wild
    • Getreide & Futtermittel
    • Erdäpfel
    • Gemüse | Obst | Wein
    • Holz
    • Indizes
    • Analyse
    • Download Marktberichte
  • Pflanzen
    • Pflanzen
    • Ackerkulturen
    • Pflanzenbauliche Versuchsberichte
    • Grünland & Futterbau
    • Boden-, Wasserschutz & Düngung
    • NAPV und Ammoniakreduktion
    • Pflanzenschutz
    • Biodiversität
    • Obstbau
    • Weinbau
      • Weinbau
      • Weinbau aktuell
      • Rechtliches und Förderungen
      • Pflanzenschutz
      • Pflegemaßnahmen
      • Hinweise zur Bekämpfung wichtiger Krankheiten
      • Hinweise zur Bekämpfung wichtiger Schädlinge
      • Sonstige Schädigungen
      • Entwicklungsstadien der Rebe
    • Gemüse- und Zierpflanzenbau
    • Anbau- und Kulturanleitungen
    • Videos Pflanzenbau
      • Videos Pflanzenbau
      • Videos Getreide und Mais
      • Videos Öl- und Eiweißpflanzen
      • Videos Grünland
      • Videos Obstbau
      • Videos Biodiversität und Zwischenfrüchte
      • Videos Zuckerrübe und Sonstige
  • Tiere
    • Tiere
    • Tierhaltung Allgemein
    • Rinder
      • Rinder
      • Fütterung & Futtermittel
      • Haltung, Management & Tierkomfort
      • Melken & Eutergesundheit
      • Kälber & Jungvieh
      • Milchprodukte und Qualität
      • Rinderzucht & Allgemeines
    • Schweine
      • Schweine
      • Aktionsplan Schwanzkupieren
      • Afrikanische Schweinepest
    • Schafe & Ziegen
    • Geflügel
    • Fische
      • Fische
      • Branchenaktivitäten
      • Aquakultur - Einstieg und betriebliche Weiterentwicklung
      • Praxis und Wissenschaft
      • Förderung und Rechtliches
      • Videos Aquakultur
    • Bienen
    • Pferde
    • Videos Rinderhaltung
    • Futtermittel-Plattform
  • Forst
    • Forst
    • Waldbau & Forstschutz
    • Holzvermarktung & Betriebswirtschaft
    • Waldfonds und Forstförderung
    • Arbeits- & Forsttechnik
    • Wald & Gesellschaft
    • Grundeigentum & Jagd
    • Forstprogramme
    • Beratungsvideos Forst
  • Bio
    • Bio
    • Aktuelle Bioinformationen
    • Rechtsgrundlagen für Biobetriebe
    • Biologischer Pflanzenbau
    • Beikrautregulierung
    • Artgerechte Tierhaltung
    • Bio Grünland
    • Bio Anbau- und Kulturanleitungen
    • Bio Beratungsblätter
  • Förderungen
    • Förderungen
    • Allgemein
    • Abwicklung
    • Konditionalität
    • Direktzahlungen
    • ÖPUL
    • Ausgleichszulage
    • Niederlassungsprämie
    • Investitionsförderung
    • Investitionsförderung und Existenzgründungsbeihilfe GAP 14-22
    • Weitere Förderungen
  • Recht & Steuer(current)1
    • Recht & Steuer
    • Allgemeine Rechtsfragen
    • Grundeigentum
    • Rechtsfragen zur Betriebsführung
    • Hofübergabe
    • Landwirtschaft und Gewerbe
    • Pachten und Verpachten
    • Steuer(current)2
    • Sozial- und Arbeitsrecht
    • Einheitswert & Hauptfeststellung
      • Einheitswert & Hauptfeststellung
      • Aktuelles
      • Rechtliche Grundlagen
      • Bescheide
  • Betriebsführung
    • Betriebsführung
    • Betriebsentwicklung und Investition
    • Innovation und neue Wege
    • Aufzeichnungen und Kennzahlen
    • Kalkulation und Kostenoptimierung
    • Finanzierung, Kredite, Schulden
    • Lebensqualität und Zeitmanagement
    • Reportagen und Allgemeines
    • Agrarstrukturerhebung 2023
    • Videos Betriebsführung
  • Bauen, Energie & Technik
    • Bauen, Energie & Technik
    • Bauen
    • Energie
    • Technik & Digitalisierung
    • Strom, Wärme und Mobilität
    • Energieeffiziente Landwirtschaft
    • Bioökonomie & Nawaros
    • Videos Technik
    • Videos Energie
    • Videos Bauen
  • Diversifizierung
    • Diversifizierung
    • Direktvermarktung - Rechtliches
    • Direktvermarktung - Vermarktung & Kalkulation
    • Direktvermarktung - Prämierungen
    • Urlaub am Bauernhof
    • Green Care - Wo Menschen aufblühen
    • Bildung und Beratung für Diversifizierung
  • Bildung
    • Bildung
    • Bildung aktuell
    • Kurse, Workshops, Veranstaltungen
  • Beratung
    • Beratung
    • Information zur LK-Beratung
    • Betrieb & Unternehmen
    • Recht, Steuer & Soziales
    • Tierhaltung
    • Pflanzenbau
    • Forstwirtschaft
    • Bauen, Energie & Technik
    • Direktvermarktung & Urlaub am Bauernhof
    • Biologische Produktion
    • Landwirtschaftliche Apps
    • LK-Wissen
      • LK-Wissen
      • Tierhaltung
      • Forstrecht
      • Direktvermarktung
      • Urlaub am Bauernhof
      • Buschenschank
  • Wetter
  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
  • Die Landwirtschaft
  1. LK Niederösterreich
  2. Recht & Steuer
  3. Steuer

Alkoholsteuergesetz: Besteuerung der landwirtschaftlichen Abfindungsbrennerei

Seite teilen
  • Link kopieren
  • Facebook
  • LinkedIn
Link wurde in die Zwischenablage kopiert
20.03.2024 | von Rechtsabteilung, LK OÖ

Überblick über die aktuelle Rechtslage.

Im Rahmen der bäuerlichen Obstverarbeitung werden hochqualitative Edelbrände erzeugt. Für viele Landwirtschaftsbetriebe stellt diese Form der Direktvermarktung ein zusätzliches wirtschaftliches Standbein neben der Urproduktion dar. Die Kenntnis der gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Alkoholerzeugung im Abfindungsweg ist für jeden Abfindungsbrenner von großer Bedeutung.
Das Wesensmerkmal der abfindungsweisen Alkoholherstellung besteht darin, dass die Alkoholmenge (Abfindungsmenge) und der zum Herstellen der Abfindungsmenge erforderliche Zeitraum (Brenndauer) durch Verordnung pauschal aufgrund von Durchschnittswerten bestimmt werden.
Alkoholsteuer Broschüre_Karl Penninger.jpg © Landwirtschaftskammer Oberösterreich, Penninger
Verkehrsbeschränkungen beim Abfindungsbrand unbedingt beachten! © Landwirtschaftskammer Oberösterreich, Penninger

Alkoholbildende Stoffe

Bei der Herstellung von Alkohol unter Abfindung werden selbstgewonnene alkoholbildende Stoffe auf einem zugelassenen einfachen Brenngerät verarbeitet. Im Wesentlichen dürfen folgende selbstgewonnenen Stoffe gebrannt werden: Früchte heimischer Arten von Stein- und Kernobst, Beeren, Wurzeln, Getreide und Halmrüben, die der Verfügungsberechtigte als Eigentümer, Pächter oder Nutznießer einer Liegenschaft geerntet hat, wild wachsende Beeren und Wurzeln, die der Verfügungsberechtigte gesammelt hat oder in seinem Auftrag sammeln ließ, sowie Produkte, die dem Weingesetz unterliegen wie z.B. Trauben- und Obstwein (Most).

Die Herstellung von Alkohol aus Getreide ist grundsätzlich nur jenen Verfügungsberechtigten gestattet, deren Betriebssitz im Berggebiet liegt und ihnen nicht genügend andere alkoholbildende Stoffe zur Verfügung stehen (Ausnahmen siehe unten).
Unter "Berggebiete" fallen Gemeinden der Kategorie 3: Anhang 8.13.1.a Benachteiligtes Gebiet ab Antragstellung 2019.pdf (bmlrt.gv.at)

Beachte: Jene Verfügungsberechtigten, die bereits vor dem 1. Jänner 2022 zulässigerweise Alkohol aus Getreide unter Abfindung hergestellt haben oder dazu berechtigt waren, können nun auch nach dem 1. Jänner 2022 (weiterhin) Alkohol aus Getreide unter Abfindung produzieren, auch wenn deren Betriebssitz nicht im gesetzlich definierten Berggebiet (siehe oben) liegt. Die Voraussetzung, dass dem Betriebsinhaber nicht genügend andere alkoholbildende Stoffe zur Verfügung stehen, muss aber jedenfalls vorliegen.

"Flachlandbauern" dürfen nur dann Getreide brennen, wenn sie zwischen 1990 und 1994 (innerhalb von fünf Jahren vor dem 1. Jänner 1995) nachweislich Alkohol unter Abfindung aus Getreide hergestellt haben. Den erforderlichen Nachweis müssen die Abfindungsbrenner selber erbringen können.

Ausbeutesätze

Die Ausbeutesätze beziehen sich auf jeweils 100 Liter zur Destillation aufbereiteter alkoholbildender Stoffe und Obstweine. Diese betragen beispielsweise bei Äpfeln und Birnen 3 Liter, bei Zwetschken 5,5 Liter und bei Kirschen 5 Liter Alkohol je 100 Liter Maische.

Jährliche Erzeugungsmengen und Steuersätze

Grundsätzlich darf der Abfindungsberechtigte in einem Kalenderjahr 100 Liter Alkohol (l A) zum begünstigten Steuersatz von 6,48 Euro/l A erzeugen. Darüber hinaus ist er berechtigt, jährlich weitere 100 l A zum höheren Steuersatz von 10,80 Euro/l A herzustellen.
Jene Landwirte, die über ein 300 Liter Brennrecht zum begünstigten Steuersatz von 6,48 Euro verfügen, sind ebenfalls berechtigt, weitere 100 Liter zum erhöhten Steuersatz von 10,80 Euro/l A herzustellen.
Der Regelsteuersatz beträgt 12 Euro/l A.

Steuerfreier Hausbrand

Der abfindungsberechtigte Landwirt darf für sich und seinen Ehegatten - in Abhängigkeit von Betriebsgröße oder vom Familieneinkommen - 15 Liter Alkohol und für Angehörige, die die Voraussetzungen für Dienstnehmer erfüllen (z.B. mitarbeitende volljährige Kinder), für Dienstnehmer und für auszugsberechtigte Personen jeweils 3 Liter Alkohol bis zur Höchstmenge von 27 Liter als steuerfreien Hausbrand aus selbstgewonnenen Obststoffen und Beeren iSd § 58 Abs. 1 Z. 1 AlkStG 2022 herstellen.

Beachte: Seit 1. Jänner 2022 ist die Herstellung von steuerfreiem Hausbrand aus wild wachsenden Beeren und Wurzeln, Produkten, die bei der Verarbeitung anfallen, Getreide, Halmrüben sowie aus Obstwein, Wein und Most nicht mehr möglich.
Seit 1. Jänner 2022 gilt weiters, dass steuerfrei hergestellter Hausbrand nicht mehr entgeltlich an Dritte weitergegeben (verkauft) werden darf.

Hinweis: In Tirol und Vorarlberg können für die definierten Angehörigen, Dienstnehmer und auszugsberechtigten Personen jeweils 6 Liter Alkohol bis zur Höchstmenge von 50 Liter als steuerfreier Hausbrand hergestellt werden.

Verkehrsbeschränkungen

Der unter Abfindung hergestellte Alkohol darf nur an folgende Personen veräußert werden:
  • Letztverbraucher durch Ausschank oder in Kleingebinden (Gefäße bis 2 Liter) mit einem deutlich sichtbaren Vermerk, dass der Inhalt unter Abfindung hergestellt wurde,
  • Gast- und Schankgewerbetreibende (ebenfalls in Kleingebinden mit Abfindungsvermerk) zur Weiterveräußerung durch Ausschank im Gast- und Schankbetrieb und
  • Inhaber eines Alkohollagers.
Weiters ist es verboten, abfindungsweise hergestellten Alkohol außerhalb des Steuergebietes (Österreich) zu verbringen oder verbringen zu lassen (Export).
Bei Verletzung der Verkehrsbeschränkungen gilt der gesamte in der Abfindungsanmeldung angemeldete Alkohol als gewerblich hergestellt.

Abfindungsanmeldung

Die Abfindungsanmeldung beim Zollamt Österreich hat grundsätzlich elektronisch über FinanzOnline zu erfolgen: "EKA (Abfindungsanmeldung)" - erreichbar über den Link "Verbrauchsteuern".
Für die Nutzung von FinanzOnline ist eine einmalige Anmeldung erforderlich. Dazu sind Informationen auf der Homepage des Finanzministeriums (bmf.gv.at) abrufbar.

Hinweis: Es ist nicht zulässig, die Abfindungsmeldung auf FinanzOnline in anderer Form als über „EKA (Abfindungsanmeldung)“ zu übermitteln. Die Anmeldung würde dann als nicht ordnungsgemäß eingereicht gelten und ein anschließend durchgeführtes Brennverfahren hätte abgaben- und strafrechtliche Folgen.

Fehlen die technischen Voraussetzungen, kann die Anmeldung ausnahmsweise auch in Papierform erfolgen.

Noch Fragen?

Bei auftretenden Fragen wenden Sie sich bitte an die zuständige Landwirtschaftskammer in Ihrem jeweiligen Bundesland bzw. an das Zollamt Österreich.

Ausführliche Informationen finden Sie außerdem unter den unten angeführten Links und Downloads.

Downloads zum Thema

  • BMF-Information für Abfindungsberechtigte VStINF2 PDF 117,61 kB
  • BMF-Anleitung für die elektronische Abfindungsanmeldung VStINF3 PDF 1,79 MB

Links zum Thema

  • Gesetzliche Änderungen bei Getreidebrennrecht und Entnahme von Betriebsgebäuden
  • LK-Broschüre zum Alkoholsteuergesetz
  • BMF - Alkoholsteuer
  • Amtliche Formulare
  • USP - Alles zur Alkoholsteuer
  • Umsatzsteuerpflicht beim Getränkeverkauf
Zum vorigen voriger Artikel

Grenzen der Voll- und Teilpauschalierung

Zum nächsten nächster Artikel

Die Steuererklärungen für 2023

Weitere Fachinformation

  • Tabaksteuergesetz: Informationen zur Herstellung von getrockneten Hanfblüten
  • Ordnungsgemäße Rechnungsausstellung: Was ist zu beachten?
  • Kauf aus einem EU-Mitgliedstaat: Grenzüberschreitender Warenverkehr und Maschinentransfer
  • Steuererklärungen für 2024: Neuerungen, Ausfüllanleitungen und weitere Infos
  • Die Steuererklärungen für 2024
  • Abfindungsbrennrecht: Zulassung eines einfachen Brenngerätes
  • Aktuelle Grenzen im Steuerrecht
  • Unterhaltsabsetzbetrag - interessantes Steuerzuckerl
  • Alleinverdiener:in - Alleinerzieher:in: Holen Sie sich Ihr Geld
  • Erhöhte Einnahmengrenze für den land- und forstwirtschaftlichen Nebenerwerb
  • zum ersten Set
  • zurück zum vorigen Set
  • Seite 1 von 3
  • weiter zum nächsten Set
  • zum letzten Set
29 Artikel | Seite 1 von 3

Bilden Sie sich weiter Kursangebote

Logo des LFI Österreich
  • 05.06.2025

    Hofübergabe leicht gemacht

  • alle Kurse Sozial- und Steuerrecht anzeigen

Landwirtschaftskammern:

  • Österreich
  • Burgenland
  • Kärnten
  • Niederösterreich
  • Oberösterreich
  • Salzburg
  • Steiermark
  • Tirol
  • Vorarlberg
  • Wien

Initiativen und Partner

  • ARGE Meister in NÖ
  • ARGE Seminarbäuerinnen und Kursleiterinnen
  • Betriebsrestaurant "Zum Landwirt"
  • Die Bäuerinnen in Niederösterreich
  • Erlebnis Bauernhof
  • Futtermittellabor Rosenau
  • Gutes vom Bauernhof
  • Innovationfarm
  • ja zu nah GmbH JZN
  • Landjugend Niederösterreich
  • Ländliches Fortbildungsinstitut (LFI) NÖ
  • Lehrlings- u. Fachausbildungsstelle NÖ
  • Lebensqualität Bauernhof
  • LK Technik Mold
  • lk digital
  • lk projekt
  • lk warndienst
  • Tiergesundheitsdienst NÖ
  • Landwirtschaft verstehen
  • Green Care Österreich

Über uns

Lk Online © 2025 noe.lko.at

Landwirtschaftskammer Niederösterreich
Wiener Straße 64, 3100 St. Pölten

Telefon: +43 (0)5 0259
E-Mail: office@lk-noe.at

Impressum | Datenschutzerklärung | Barrierefreiheit

  • Newsletter
  • Instagram
  • Pinterest
  • Facebook
  • Youtube
Alkoholsteuer Broschüre_Karl Penninger.jpg © Landwirtschaftskammer Oberösterreich, Penninger

Verkehrsbeschränkungen beim Abfindungsbrand unbedingt beachten! © Landwirtschaftskammer Oberösterreich, Penninger