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Alm- und Weidemeldungen Rinder: Worauf muss ich achten?

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06.05.2025 | von DI August Bittermann - Gültigkeit: Niederösterreich bis 15.11.2025

Korrekte Meldungen sind eine wichtige Voraussetzung für den Erhalt von Prämien aus Direktzahlungen, AZ und ÖPUL. Hier einige Tipps von LK-Experten August Bittermann, damit die Meldung auch ganz sicher klappt.

Rind auf Alm.jpg © Thomas Weber/LKÖ
Das voraussichtliche Abtriebsdatum der Rinder ist bereits beim Auftrieb anzugeben. © Thomas Weber/LKÖ

Nur Online-Meldung möglich

Die Alm-/Weidemeldung RINDER kann nur online durch Bewirtschafter:innen der Flächen innerhalb von 14 Tagen im eAMA-RinderNET übermittelt werden. Bewirtschafter sind zum Beispiel Obleute von Almen oder Weidegemeinschaften oder Bewirtschafter:innen von Zinsweiden. Eine Alm-/Weidemeldung RINDER kann für eine Weidezeit von 1. April bis 15. November abgegeben werden.

Welche Daten sind für die Alm-/Weidemeldung RINDER notwendig?

  • Betriebsnummer der Alm- oder Weideflächen - in eAMA mit der Betriebsnummer der Alm/Weide einsteigen
  • Betriebsnummer des Herkunftsbetriebes = Auftreiber
  • Ohrmarkennummer der Rinder
  • Datum des Auftriebs
  • Datum des voraussichtlichen Abtriebs
  • gemolkene Kuh

Abtriebsdatum muss bestätigt oder korrigiert werden

Das voraussichtliche Abtriebsdatum der Rinder ist bereits beim Auftrieb anzugeben. Innerhalb von 14 Tagen muss das tatsächliche Abtriebsdatum verpflichtend online bestätigt werden. Das gilt auch, wenn es mit dem angegebenen voraussichtlichen Abtriebsdatum übereinstimmt. Die AMA erinnert als Serviceleistung per E-Mail daran. Auch Kälber, die auf der Alm und/oder Weide geboren werden, dürfen bei der Abtriebsmeldung nicht vergessen werden. Nach der Geburtsmeldung wird, wenn das Muttertier auf einer Alm und/oder Weide gemeldet ist, automatisch eine Alm-/Weidemeldung angelegt. Das Abtriebsdatum dieser "Almkälber" zu melden.
https://www.youtube.com/watch?v=EfU0pmRnRlM
Aufgrund ihrer Cookie Präferenzen deaktiviert.
Anlegen einer Auftreiber-Vorschlagsliste aus Sicht des Auftreibers © AMA - Videohandbücher und Hilfestellung

Meldepflichten des Auftreibers

Der Auftreiber muss auch während der Alpung oder Weidehaltung folgende Ereignisse melden:
  • Geburten, auch wenn die Kuh mit dem Kalb auf der Alm/Weide bleibt
  • Abgänge durch Verkauf, Verendung oder Verlust
  • Zugänge
  • Nachbestellung von verlorenen Ohrmarken
Der Auftreiber ist für die ordnungsgemäße Kennzeichnung der Rinder verantwortlich. Das heißt, auf der Alm geborene Kälber müssen innerhalb von 20 Tagen mit den richtigen Ohrmarken gekennzeichnet und verlorene Ohrmarken sofort nachbestellt und nach Lieferung eingezogen werden.

"Vorschlagsliste" im RinderNET

Um eine möglichst fehlerfreie, einfache und zeitgerechte Alm-/Weidemeldung RINDER zu gewährleisten, bietet eAMA im RinderNET ein zusätzliches Service an. Im Menüpunkt "Rinderbestand" wählt der Auftreiber aus seinem Rinderbestand jene Rinder aus, die er auftreiben will. Dies sollte möglichst zeitnah vor dem tatsächlichen Auftrieb passieren. Mit dem Button "Liste für Alm-/Weideauftrieb erstellen" werden die ausgewählten Rinder angezeigt.

Folgende Daten sind verpflichtend einzutragen:

  • Die Betriebsnummer des Alm- und/oder Weidebetriebes. Diese kann direkt eingegeben oder aus einer Liste der Betriebe ausgewählt werden, auf die in den vergangenen Jahren Rinder aufgetrieben wurden.
  • Das Auf- und voraussichtliche Abtriebsdatum kann für jedes Rind einzeln eingetragen oder durch eine einfache Kopierfunktion für alle übernommen werden.
  • Zusätzlich muss bei den noch auf der Alm gemolkenen Kühen ein Hakerl gesetzt werden.

Wie geht es nach der Erstellung der Vorschlagsliste weiter?

Die Vorschlagsliste ist nach dem Speichern am nächsten Tag für den Alm- und Weidebetrieb ersichtlich. Ein E-Mail informiert über das Einlangen. Diese Informationsschiene kann nur dann funktionieren, wenn auch die E-Mail-Adresse des Alm-/Weidebetriebs vorhanden und aktuell ist. Bewirtschafter:innen der Almen oder Weiden können im RinderNET Menüpunkt "Alm-/Weidebestand" wie bisher eine neue Alm-/Weidemeldung erstellen oder die Vorschlagslisten des einzelnen Auftreibers bearbeiten, korrigieren und bestätigen.

Die Auftreiber:innen und die Bewirtschafter:innen der Weide können die Vorschlagslisten ausdrucken und für die Kontrolle bei der Tierübernahme verwenden. Nach Durchführung der gegebenenfalls notwendigen Korrekturen bestätigen die Bewirtschafterin oder der Bewirtschafter der Alm und/oder der Weide die Vorschlagslisten der Auftreiber im RinderNET. Sie können sich eine Meldebestätigung ausdrucken.
https://www.youtube.com/watch?v=Zhmf4sehDDg
Aufgrund ihrer Cookie Präferenzen deaktiviert.
Die Alm-/Weidemeldung RINDER aus Sicht des Alm-/Weidebetriebs © AMA - Videohandbücher und Hilfestellung

Auftrieb auf mehrere Almen und/oder Weiden

Auftreiber:innen, die auf mehrere Almen und/oder Weiden auftreiben, müssen für jeden Alm-/Weidebetrieb eine eigene Vorschlagsliste erstellen. Die "Vorschlagsliste" kann von Auftreiber:innen bis zum Almauftrieb korrigiert und einzelne Tiere oder die gesamte Liste gelöscht werden.

Kontakt

  • August Bittermann
    DI August Bittermann
    august.bittermann@lk-noe.at
    T 05 0259 23201
    F 05 0259 95 23201

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