Belegaufstellungen
Abhängig davon, welche Kosten (Investitionskosten oder unbare Eigenleistungen) in Ihrem
genehmigten Vorhaben anfallen, sind diese Kosten mit nachfolgend beschriebenen Beleg-
aufstellungen einzureichen:
genehmigten Vorhaben anfallen, sind diese Kosten mit nachfolgend beschriebenen Beleg-
aufstellungen einzureichen:
Investitionskosten
Investitionskosten (bauliche Vorhaben, Maschinen und Geräte, technische Einrichtungen etc.)
sind mit der Belegaufstellung für Investitionskosten einzureichen.
Für diese Belegaufstellung gilt:
Die Belegaufstellungen sind vollständig auszufüllen. Belege/Rechnungen sind chronologisch in
der Reihenfolge der getätigten Zahlungen aufzulisten. Jedenfalls ist dies erforderlich, falls als Zahlungsnachweis Kontoauszüge oder Umsatzlisten vorgelegt werden. Die Kosten müssen durch Originalrechnungen und den entsprechenden Zahlungsnachweisen (siehe auch nachfolgenden
Punkt Zahlungsnachweise) belegt werden.
sind mit der Belegaufstellung für Investitionskosten einzureichen.
Für diese Belegaufstellung gilt:
Die Belegaufstellungen sind vollständig auszufüllen. Belege/Rechnungen sind chronologisch in
der Reihenfolge der getätigten Zahlungen aufzulisten. Jedenfalls ist dies erforderlich, falls als Zahlungsnachweis Kontoauszüge oder Umsatzlisten vorgelegt werden. Die Kosten müssen durch Originalrechnungen und den entsprechenden Zahlungsnachweisen (siehe auch nachfolgenden
Punkt Zahlungsnachweise) belegt werden.
Unbare Eigenleistungen
Die unbaren Eigenleistungen sind in der Belegaufstellung für unbare Eigenleistungen
chronologisch aber getrennt nach Arbeitsleistungen (Almen) und Bereitstellung von
Materialleistungen (eigenes Holz) entsprechend einzutragen.
chronologisch aber getrennt nach Arbeitsleistungen (Almen) und Bereitstellung von
Materialleistungen (eigenes Holz) entsprechend einzutragen.