Beratung zur Abrechnung nationaler Förderung Bund und Land
Ihre Situation
- Sie haben einen Antrag auf nationale Förderung gestellt und die Grundvoraussetzungen zum Erhalt einer nationalen Förderung sind erfüllt und sämtliche Unterlagen, Rechnungen und Zahlungsbelege für diesen Abschnitt liegen vor.
- Was muss bei der Abrechnung dazu berücksichtigt werden?
- Welche Unterlagen sind notwendig bzw. was ist alles auszufüllen?
- Welche Formvorschriften müssen die Unterlagen, Rechnungen und Zahlungsbelege erfüllen?
- Passt die vollständig ausgefüllte Rechnungsaufstellung?
Unser Angebot
- Wir beraten Sie über die für die Abrechnung relevanten Vorgaben und prüfen, ob Ihre Angaben und vorgelegten Unterlagen, Rechnungen und Zahlungsbelege den formalen Vorgaben zur Abrechnung der nationalen Förderungen entsprechen.
- Wir unterstützen Sie bei der Erstellung der Abrechnungsformulare (Belegaufstellung, Zahlungsantrag,…).
Ihr Nutzen
- Sie haben Gewissheit über die Richtigkeit der eingereichten Belege in Bezug auf die Förderrichtlinie, erhalten fachliche Unterstützung beim Ausfüllen Ihrer Abrechnungsformulare und minimieren so das Risiko von Förderverlusten oder Sanktionen durch Formalfehler.
- Bei Bedarf füllen wir auch die Belegaufstellung für Sie aus.
Kontakt
Ihre Betriebswirtschafts-Beraterinnen und Berater in den Bezirksbauernkammern
Kostenbeitrag
Pauschalkostensatz bei Investitionen:
bis 5 Rechnungen: 20 €
6-20 Rechnungen: 30 €
mehr als 20 Rechnungen: 40 €
40 Euro Hofpauschale bei Beratung vor Ort
bis 5 Rechnungen: 20 €
6-20 Rechnungen: 30 €
mehr als 20 Rechnungen: 40 €
40 Euro Hofpauschale bei Beratung vor Ort
Kontakt
- Ihre Betriebswirtschafts-Beraterinnen und Berater in den Bezirksbauernkammern
Kostenbeitrag
-
Pauschalkostensatz bei Investitionen:
bis 5 Rechnungen: 20 €
6-20 Rechnungen: 30 €
mehr als 20 Rechnungen: 40 €
40 Euro Hofpauschale bei Beratung vor Ort