Biberschäden und Teichwirtschaft – ein Lokalaugenschein
Biber erreicht Teiche im Gmünder Bezirk
Biberschäden in Teichwirtschaften
- Der Biber gräbt Röhren in die Teichufer und Teichdämme, sodass es zu Dammbrüchen oder zum Auslaufen der Teiche kommen kann.
- Der Biber baut Dämme und kann damit Zu- und Abläufe eines Teiches teilweise oder ganz verlegen.
- Der Biber verstopft Teichmönche sodass das Wasser beim Ablassen nicht abfließen kann.
- Durch Biberausstiege können die Dämme am Teich stellenweise abgenutzt und dadurch instabil werden.
- Der Biber verstopft die Zuläufe von Hälterungsgebäuden oder Hälterteichen.
Wie beugt man vor?
- Wasserzufluss- und Abflusssysteme durch Vergitterung oder Verrohrung vor einer Verbauung durch Biber schützen, insbesondere in Hälterungen, wo der Schaden groß sein kann,
- Absichern des Mönches durch Einzäunung oder Einbau eines Vorrechens, damit es beim Abfischen nicht zur Abdichtung des Mönches kommt und ein ständiger Durchfluss in Zeiten, wo man das Wasser im Teich halten will, entsteht. In der Regel lässt sich ein Mönch mit einem einfachen Kranz aus Baustahlgitter vor Verstopfung durch Biber dauerhaft schützen,
- der Einbau von Drahtgittern, Stahlmatten oder Steinschüttungen sowie Wasserbausteinen gegen Grabaktivitäten.
Biber bei Teichbau und Sanierung mitdenken
schwer umzusetzen. Hier stellt sich die Finanzierungsfrage. Zukünftige Förderprogramme, wie der Aquakultur- und Fischereifonds, sollten diesem Aspekt entsprechend mit erhöhten Fördersätzen bedenken. Nur dann wäre ein mittelfristiges Adaptieren der Teiche auch betriebswirtschaftlich möglich.
Biber schwächt Fische in der Winterung
ohne Gehölzbewuchs macht Winterungsteiche zusätzlich unattraktiv für Biber.
Biber-Verordnung bedenkt Teichwirtschaft
Wohin kann ich mich wenden?
Lokalaugenschein mit Bernhard Berger in der Teichwirtschaft Gut Ottenstein
Kaum Eingriffsmöglichkeiten
Der Biber und die Teichwirtschaft
Aktueller Bestand und Verbreitung
Die letzte Bestandsschätzung 2018 weist rund 4.900 Biber für NÖ aus. Er breitet sich aktuell noch weiter aus, daher ist mit einem weiteren Populationswachstum zu rechnen. Die Hauptverbreitung liegt im Bereich der Donauauen östlich von Wien und im Tullnerfeld sowie in den Marchauen. Biber breiten sich entlang von Fließgewässern aus und erreichen aktuell das größte NÖ Teichgebiet im Gmünder Bezirk. Da alle Teiche mittels Zu- und/oder Ablaufgräben mit den Fließgewässern verbunden sind, können Biber relativ einfach in die Teiche einwandern.
Schutzstatus und NÖ Biber-Verordnung
Auch der Biber ist eine streng geschützte Art und unterliegt damit international strengsten Artenschutzbestimmungen, unter anderem durch die Fauna-Flora-Habitat (FFH-)Richtlinie der EU. Das NÖ Naturschutzgesetz regelt den Schutz des Bibers. Die NÖ Landesregierung hat jedoch im Rahmen der NÖ Biber-Verordnung 2019 in bestimmten Fällen klar abgegrenzte Eingriffsmöglichkeiten in den Lebensraum, wie zum Beispiel das Entfernen von Biberdämmen, und in die Population, wie zum Beispiel das Fangen oder die Entnahme von Bibern, geschaffen. Voraussetzung für solche Eingriffe ist die Beibehaltung des günstigen Erhaltungszustandes der geschützten Tierart und die Anwendung des gelindesten zum Ziel führenden Mittels. In Gebieten oder Fällen, in denen die Voraussetzung der NÖ Biber-Verordnung 2019 nicht erfüllt sind, kann man eine Ausnahmebewilligung per Bescheid beantragen. Möglich ist das zum Beispiel in einem Gebiet, in dem die Verordnung nicht gilt, oder die Verordnung den konkreten Schadensfall nicht umfasst.
Weiterführende Informationen und Anlaufstelle
„Wildtierinfo“ der NÖ Landesregierung zum Thema Biber inklusive weiterführender Fachinformationen, wie Biber-Praxisfibel, Handbuch für Biberberater und Praxisblätter sowie die NÖ Biber-Verordnung 2019
- noe.gv.at/noe > Naturschutz > Wildtier > Biber
- Wildtierhotline für eine Erstberatung: Tel. 02742 9005 9100
- noel.gv.at/noe > Naturschutz > Kontakt Wildtierinfo