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Das A & O der Frühjahrsdüngung

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17.02.2022 | von Dipl.-Ing. Christine Petritz

Aus Sicht des Pflanzenbaues aber auch des Grundwasserschutzes soll die Stickstoffdüngung in der Zeit des Hauptwachstums der Pflanze erfolgen. Folgendes gilt es dabei zu beachten.

Guelle_zu_Weizenbestockung_61-ID86770.jpg © agrarfoto
© agrarfoto
Durch eine nicht getätigte oder geringe Stickstoffdüngung im Herbst fehlt meist der nötige Stickstoff im Frühjahr. Es gibt eine breite Palette von Stickstoffmineraldüngern und vor allem Mehrnährstoffdüngern, wo der Stickstoff in Form von Nitrat, Ammonium oder Carbamid (Harnstoff) vorliegt.
 
obergrenzen Acker.png © LK Kärnten
© LK Kärnten
Obergrenzen ÖPUL2015.png © Archiv
© Archiv
  • Nitrat
Zeigt die schnellste Düngewirkung, da dieses gelöst im Bodenwasser vorliegt und sofort von der Pflanze aufgenommen werden kann. Die Nitratform in Düngern bringt Vorteile für spät gesäte Winterungen mit schwach entwickeltem Wurzelsystem bei der Andüngung im Frühjahr und hier besonders bei nasskalter Witterung, schweren und kalten Böden.
Der Nachteil von Nitrat liegt bei leichten und durchlässigen Böden und bei hohen Niederschlagsmengen – hier wird Nitrat schnell in tiefere Bodenschichten und in das Grundwasser verlagert.
 
  • Ammonium­stickstoff
Er ist im Boden schwer beweglich, da er sich an Ton-Humusteile des Bodens bindet. Er verteilt sich durch Diffusionsvorgänge im Boden, gelangt zu den Pflanzenwurzeln und kann von diesen aufgenommen werden.
Wird Ammoniumstickstoff nicht direkt von der Pflanze aufgenommen, wird er durch Bodenbakterien in Nitrat umgewandelt. Wichtiger Faktor ist hierbei die Bodentemperatur – je höher die Bodentemperatur, desto schneller erfolgt die Umwandlung.
 
  • Harnstoff
Enthält Stickstoff in Form von Carbamid (Amidstickstoff). Der Amidstickstoff ist nicht pflanzenverfügbar und muss durch ein Enzym, die Urease, in Ammonium umgewandelt werden. Diese Umwandlung ist temperaturabhängig. Bei der Umwandlung von Amidstickstoff entstehen zunächst Ammoniak (NH3) und Kohlendioxid (CO2). Hierbei ist darauf zu achten, dass eine relativ verlustfreie Harnstoffausbringung erreicht wird, wenn
  • Harnstoffdünger in den Boden eingearbeitet wird oder durch Regen eingewaschen wird oder der Boden ausreichend feucht ist
  • der Boden einen hohen ­Humusgehalt hat
  • der pH-Wert des Bodens niedrig ist
  • die Temperatur niedrig ist.
Aufgrund der derzeitigen Entwicklung der heurigen Getreidebestände und der Düngepreise ist eine Düngung mit Harnstoff nicht zu empfehlen.
 
  • Stabilisierte Mineraldünger 
Prinzip dieser Dünger ist, dass die Umwandlung von Ammonium zu Nitrat verzögert wird. Diese Verzögerung wird durch einen Nitrifikationshemmstoff erreicht. Je nach Bodentemperatur und Bodenfeuchte beträgt diese einige Wochen.
Getreide.jpg © LK Kärnten/Thomas Holzer
Das Getreide beginnt bei circa 5 °C Boden­ bzw. Lufttemperatur zu wachsen. Dann ist der richtige Zeitpunkt, mit der Andüngung zu beginnen. © LK Kärnten/Thomas Holzer
  • Düngung mit Schwefel
Bei der Düngung sollte auf Schwefel (S) spätestens bei der Schossdüngung nicht vergessen werden. Bei Qualitätsweizen werden 40–50 kg S/​ha, im Futtergetreideanbau 30 kg S/​ha empfohlen. Schwefel ist Bestandteil von Aminosäuren und daher für die Bildung von Proteinen notwendig, beeinflusst die Bildung von Kohlenhydraten und die Synthese von Stärke, Zucker, Geschmacksstoffen und Vitaminen – somit ein unverzichtbarer Pflanzennährstoff. Weiters ist auch das Verhältnis von Stickstoff zu Schwefel zu beachten. Man rechnet mit einem Verhältnis von 10:1 – dies bedeutet, fehlt 1 kg Schwefel können 10 kg Stickstoff nicht genutzt werden.

In der Beratung bekommen wir immer wieder die Frage: „Soll mit elementarem Schwefel oder sulfatischem Schwefel gedüngt werden?“
Schwefel in elementarer Form, wie beispielsweise Netzschwefel oder granulierter Schwefeldünger, kann nicht direkt von der Pflanze aufgenommen werden. Dieser muss erst durch Bodenbakterien in Sulfat umgewandelt werden – dies kann mehrere Wochen dauern. Sulfatischer Schwefeldünger steht der Pflanze sofort zur Verfügung.
 
  • Erlaubte Düngewerte
Im ÖPUL 2015 gibt es nur mehr die Maßnahme „Vorbeugender Grundwasserschutz“, wo Stickstoffdüngehöchstgrenzen vorgeschrieben sind – siehe Tabelle 2. Für alle anderen Maßnahmen des ÖPUL 2015 gelten die erlaubten Stickstoffdüngewerte je Kultur und Ertragserwartung laut Aktionsprogramm 2018 (siehe Tabelle 1).
Hierbei ist zu beachten, dass die Stickstoffdüngung bzw. die Einschätzung der Ertragslage der Ackerkulturen aufgrund von langjährigen Durchschnittserträgen einzuschätzen ist (Nachweise sind hier beispielsweise Wiegescheine, Aufzeichnungen über Jahreserträge).
 
  • Cross Compliance (CC)
Im derzeit gültigen Aktionsprogramm 2018 sind für Acker (siehe Tabelle 1 – Auszug Getreide) in Abhängigkeit von der Ertragslage bzw. Nutzungsintensität Stickstoffobergrenzen festgelegt.
 
  • Gabenteilung und Ausnahmen
Stickstoffgaben von mehr als 100 kg Nitrat-, Ammonium- oder Amid-Stickstoff je Hektar und Jahr aus mineralischen Düngemitteln sowie mehr als 100 kg Ammonium je Hektar und Jahr aus Wirtschaftsdüngern (sonstigen organischen Düngern, Klärschlamm) in feldfallender Wirkung sind zu teilen.
Ausgenommen von der Gabenteilung sind stabilisierte Stickstoffdünger und Stickstoffgaben bei Hackfrüchten und Gemüsekulturen, wenn der Boden eine mittlere bis hohe Sorptionskraft (d. h. mehr als 15%igen Tonanteil) aufweist.
 
  • Düngung entlang von Gewässern
Bei der Ausbringung von stickstoffhältigen Düngemitteln (Mineraldünger, Wirtschaftsdünger etc.) sind die Mindestabstände zu Oberflächengewässern zu beachten (siehe Tabelle 3).
 
Gewässerabstandsauflagen.png © Archiv
© Archiv
Gewässerabstand - Stickstoffdüngung.jpg © BWSB
Bei der Stickstoffdüngung ist unbedingt auf die Gewässerabstandsregelung zu achten. © BWSB
  • Sperrfristen im Frühjahr
Auf Acker-, Grünland und Ackerfutterflächen endet die Sperrfrist am 15. Februar. Sollte jedoch der Boden nach diesem Zeitraum schneebedeckt, gefroren, wassergesättigt sein, ist eine Düngung mit stickstoffhaltigen Düngemitteln (alle Wirtschaftsdünger, Mineraldünger, sekundäre Rohstoffe) ebenfalls verboten.
Für frühanzubauende Kulturen wie Durumweizen und Sommergerste, für Gründeckungen mit frühen Stickstoffbedarf wie Raps und Wintergerste und für Kulturen unter Vlies oder Folie ist eine Düngung bereits ab 1. Februar zulässig, wenn der Boden nicht gefroren, schneebedeckt oder wassergesättigt ist.
 

Expertentipp: Andüngung von Wintergetreide

Die Getreidebestände in Oberkärnten liegen noch unter einer Schneedecke – also gibt es hier beim Andüngen noch keine Eile. In Unterkärnten sieht die Situation jedoch anders aus. Die Getreidebestände sind größtenteils schneefrei, und hier sollte so bald wie möglich eine Andüngung erfolgen.
Das Getreide beginnt erst bei ca. 5 °C Boden- (in ca. 5 cm Tiefe) bzw. Lufttemperatur zu wachsen.
Ab 1. Februar könnte die Wintergerste mit Stickstoff gedüngt werden, und ab 16. Feber ist es möglich, das restliche Wintergetreide zu düngen – natürlich unter der Voraussetzung, es sind die drei Faktoren nicht gegeben – schneebedeckt, gefroren und wassergesättigt.
Sollte der Boden am Morgen noch gefroren sein und tagsüber auftauen, darf eine Düngegabe von maximal 60 kg N feldfallend pro Hektar gegeben werden.

Bei der Andüngung von Wintergetreide werden in der Regel bei Weizen, mehrzeiliger Gerste und Triticale 40 kg N/​ha und bei der zweizeiligen Gerste 50 kg N/​ha gedüngt. Sind die Bestände mastig, d. h., es sind mehr als fünf Bestockungstriebe pro Pflanze, sollte die Düngungsmenge um bis zu 20 kg N/​ha reduziert werden. Sollte jedoch die Bestockung unter zwei bis drei Trieben sein, soll die Düngung um 10–20 kg N/​ha erhöht werden (jedoch nicht mehr als 70 kg N/​ha).

Flächen, die im Herbst mit P und K gedüngt worden sind, bzw. Bestände, die gut entwickelt sind, können mit NAC (Kalkammonsalpeter) angedüngt werden. Nitratdünger haben den Vorteil, dass Nitrat passiv von der Wurzel über die Bodenlösung aufgenommen wird und rasch wirkt. Bei schlecht entwickelten Beständen ist dennoch ein Volldünger (z. B. 15 – 15 – 15 + 3 Schwefel) zu bevorzugen, da vor allem das Phosphat die Wurzelentwicklung fördert.
 

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Bei der Stickstoffdüngung ist unbedingt auf die Gewässerabstandsregelung zu achten. © BWSB