Die Erstbeantragung
Wie und wo kann ein NÖ Pflanzenschutz-Sachkundeausweis beantragt werden?
Die Beantragung erfolgt in Ihrer zuständigen Bezirksbauernkammer.
Folgende Unterlagen sind notwendig:
Folgende Unterlagen sind notwendig:
- Antragsformular
- Nachweis der fachlichen Kenntnisse und Fertigkeiten (z.B. Kursbestätigung, Abschlusszeugnis einer landwirtschaftlichen Fachschule, etc.)
- Gültiger Identitätsnachweis (Pass, Personalausweis, etc.)
- Aktuelles Passfoto
- Kontoverbindung
Befähigungsnachweis notwendig
Bei der Antragstellung muss eine einschlägige Berufsausbildung oder Schulausbildung nachgewiesen werden, die mich im Umgang mit Pflanzenschutzmittel befähigt. Kann ich das nicht, ist der Besuch eines Grundkurses Pflanzenschutz notwendig. Die Kosten für den Grundkurs belaufen sich derzeit auf 250 Euro ungefördert und 120 Euro gefördert.
Welche Ausbildungen werden als Nachweis der fachlichen Kenntnisse und Fertigkeiten anerkannt?
- Erfolgreiche Teilnahme an einem von der NÖ Landes-Landwirtschaftskammer veranstalteten Ausbildungskurs (Sachkundekurs)
- Erfolgreicher Abschluss einer landwirtschaftlichen Fachschule der Fachrichtungen Landwirtschaft oder Weinbau- und Kellerwirtschaft oder Gartenbau
- Eine Berufsausbildung im Ausbildungsgebiet Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Garten-, Feldgemüse-, Wein- oder Obstbau (Nachweis durch Facharbeiter- oder Meisterbrief)
- Eine einschlägige gewerbliche Berufsausbildung
- Eine Höhere land- und forstwirtschaftliche Lehranstalt
- Eine Höhere Lehranstalt für Umweltwirtschaft
- Ein Universitätsstudium, in welchem Pflanzenschutz als Lehrveranstaltung erfolgreich absolviert wurde
- Eine Ausbildung zum Greenkeeper nach Level 3 GTC Golf Course Supervisor
- Eine Bestätigung über die Absolvierung eines „Sachkundekurses“ eines anderen Bundeslandes bzw. die Ausbildungsbescheinigung (Sachkundeausweis) eines anderen Bundeslandes
- Bescheinigung (Sachkundeausweis) eines anderen Mitgliedstaates der EU, EWR-Vertragsstaates oder der Schweizerischen Eidgenossenschaft gemäß Art. 5 der Richtlinie 2009/128/EG in beglaubigter Übersetzung
- Gewerbeberechtigung für das Gewerbe der Schädlingsbekämpfung
- Bestätigung über einen erfolgten Kursbesuch bzw. eine Bescheinigung nach bundesrechtlichen Vorschriften