Infos für Veranstalter: So wird mein Kurs zur Pflanzenschutz-Sachkunde-Weiterbildung
Rücksprache und Genehmigung notwendig
Fachlich relevante Veranstaltungen/Veranstaltungsteile können nach Rücksprache und Genehmigung durch die LK NÖ als Weiterbildung für den NÖ Pflanzenschutz-Sachkundeausweis angeboten werden. Hierzu ist eine Mindestdauer von einer Stunde gemäß den Inhalten des Anhang I der Richtlinie 2009/128/EG zu erfüllen.
Voraussetzungen und weitere Infos
- Eine möglichst frühe Kontaktaufnahme vorab für eine Anerkennung von Weiterbildungsveranstaltungen wird, auch im Sinne der Veranstaltungsbewerbung, empfohlen. Die inhaltliche Abklärung hat mindestens vier Wochen bevor die Genehmigung benötigt wird, unter psa@lk-noe.at zu erfolgen. Bitte berücksichtigen Sie dabei auch unbedingt die Zeit für die Veranstaltungsbewerbung.
- Bei der Veranstaltung MUSS ein:e Berater:in der Bezirksbauernkammer oder ein:e Referent:in der Landwirtschaftskammer Teil des Programmes und als Vortragende:r tätig sein. Der Veranstalter hat die Verfügbarkeit einer / eines Vortragenden vorab abzuklären. Die betreffende Person ist im Ansuchen um PSA-Anerkennung anzuführen. Veranstaltungen können nur bei personeller Verfügbarkeit einer / eines Vortragenden genehmigt werden.
- Weiters ist vorab durch den Veranstalter abzuklären, wer seitens der Landwirtschaftskammer Niederösterreich bei der Veranstaltung die Teilnehmer:innen-Erfassung durchführt ("Verantwortliche Person Scanner"). Die Teilnehmer:innen-Erfassung erfolgt elektronisch durch das Scannen der Pflanzenschutz-Sachkundeausweise und darf ausschließlich von Mitarbeiter:innen der NÖ Landwirtschaftskammer durchgeführt werden.
- Dem Veranstalter werden für die Vortragstätigkeit sowie die elektronische Teilnehmererfassung für den Pflanzenschutz-Sachkundeausweis 375 Euro sowie sämtliche anfallende Reisekosten und Diäten in Rechnung gestellt.
- Die Datenverwaltung der Teilnehmer:innen und die Abwicklung der Teilnahmebestätigung wird vom Ländlichen Fortbildungsinstitut NÖ (LFI) durchgeführt.
- Dem Veranstalter werden für die fachlich-inhaltliche Prüfung und Anerkennung sowie die elektronische Teilnahmeerfassung und -verwaltung sowie die Ausstellung von digitalen Teilnahmebestätigungen für den Pflanzenschutz-Sachkundeausweis vom Ländlichen Fortbildungsinstitut NÖ in Rechnung gestellt:
- € 5,- pro gescannte Person mindestens jedoch € 100,- pro Veranstaltung
- Folgende Unterlagen sind nach Abklärung der ersten beiden Punkte zeitnahe an psa@lk-noe.at zu übermitteln:
- Ansuchen um Anerkennung mit Beschreibung der Veranstaltung
- Entwurf Veranstaltungseinladung (mit LK-Logo, optional PSA-Logo)
Empfehlung der Landwirtschaftskammer Niederösterreich
Für einen reibungslosen Ablauf der Teilnehmererfassung empfehlen wir folgenden Hinweis auf der Einladung anzuführen: „Diese Veranstaltung wird als Weiterbildung für den NÖ Pflanzenschutz-Sachkundeausweis im Ausmaß von XY Stunden anerkannt.“
Zusage unbedingt abwarten
Erst nach Zusage durch die Landwirtschaftskammer Niederösterreich dürfen Veranstaltungen als Weiterbildung beworben werden. Vorbehaltlich der fachlichen Eignung erfolgt die Zusage und Übermittlung des Anerkennungsschreibens durch die Landwirtschaftskammer Niederösterreich. Bei relevanten, inhaltlichen Abweichungen der Veranstaltung, behält sich die Landwirtschaftskammer vor, Anerkennungen auch nachträglich zu widerrufen.