Weiterbildung
Kurse müssen anerkannt sein
Personen mit einem NÖ Pflanzenschutz-Sachkundeausweis können ein breites Bildungsangebot nutzen.
- Veranstaltung in Niederösterreich anerkannt
Die Landwirtschaftskammer verwaltet ausschließlich in Niederösterreich ausgestellte Ausweise. Absolvierte Weiterbildungen, die in NÖ genehmigt und anerkannt sind, werden automatisch elektronisch erfasst (durch das Scannen Ihres Ausweises). Die Vorlage einer Teilnahmebestätigung bei der Ausweisverlängerung ist in diesem Fall daher nicht notwendig.
- Veranstaltung nicht in Niederösterreich, aber in einem anderen Bundesland anerkannt
Sind Veranstaltungen in einem anderen Bundesland als Sachkunde Weiterbildung anerkannt, sind diese auch in Niederösterreich anrechenbar. Hierfür muss bei der Ausweisverlängerung eine Teilnahmebestätigung vorgelegt werden!
Voraussetzungen:- Die Weiterbildungsveranstaltung ist im jeweiligen Bundesland offiziell anerkannt.
- Auf der Teilnahmebestätigung sind die anrechenbaren Stunden angeführt.
- Die Teilnahmebestätigung wird bei der Verlängerung des Sachkundeausweises vorgelegt.
- Ihre Teilnahme wird hier nicht automatisch erfasst! Bewahren Sie die Teilnahmebestätigung bis zum nächsten Antrag auf.
- Erkundigen Sie sich vorab bei der veranstaltenden Organisation, ob Sie eine entsprechende Teilnahmebestätigung erhalten.
Welche Weiterbildungsmöglichkeiten gibt es in NÖ?
Es wird ein breites Angebot an Weiterbildungsmöglichkeiten angeboten. Hier lässt sich zwischen Präsenzkursen und Online-Formaten wählen. Während Webinare und Farminare mit verschiedenen Themenschwerpunkten zu einem fixen Termin angeboten werden, sind Online-Kurse via E-Leaning zeit- und ortsungebunden. Die Onlinekurse, im Ausmaß von zwei und fünf Stunden, werden ganzjährig, ohne fixen Termin angeboten und können daher flexibel im Selbststudium absolviert werden.
Nachgefragt
- Müssen Teilnahmebestätigungen bei der vor-Ort-Kontrolle vorgewiesen werden?
Nein. Die Erfüllung der Weiterbildung ist nur notwendig, wenn ein Antrag auf Verlängerung des Ausweises gestellt werden soll. - Wie lange darf die Weiterbildung maximal zurückliegen?
Die Weiterbildung darf für die Beantragung einer Neuausstellung in Niederösterreich nicht älter als sechs Jahre sein.