Weiterbildung
Kurse aus anderen Bundesländern in NÖ nicht automatisch anerkannt
Personen mit einem NÖ Pflanzenschutz-Sachkundeausweis können das Angebot der Landwirtschaftskammer bzw. des LFI NÖ nutzen. Die Landwirtschaftskammer verwaltet ausschließlich in Niederösterreich ausgestellte Ausweise. Absolvierte Weiterbildungen, die in NÖ genehmigt und anerkannt sind, werden automatisch elektronisch erfasst (durch das Scannen Ihres Ausweises). Achten Sie darauf, dass Weiterbildungen auch tatsächlich für den NÖ Pflanzenschutz-Sachkundeausweis genehmigt sind! Veranstaltungen anderer Bundesländer werden nicht automatisch in NÖ anerkannt. Nichtgenehmigte Veranstaltungen können im Nachhinein nicht anerkannt werden.
Modernes Bildungsangebot durch Corona
Corona blieb auch im Bereich des Pflanzenschutz-Sachkundeausweises nicht ohne Folgen. Durch die Pandemie konnten keine Präsenzkurse durchgeführt werden. Dennoch standen in dieser Zeit unzählige Ausweisverlängerungen und damit Weiterbildungsverpflichtungen im Raum. Um diese Situation meistern zu können, wurde das Online-Angebot massiv ausgebaut. Mittlerweile gibt es für alle Fachbereiche den entsprechenden Online-Kurs.
Welche Weiterbildungsmöglichkeiten gibt es?
Es wird ein breites Angebot an Weiterbildungsmöglichkeiten angeboten. Hier lässt sich zwischen Präsenzkursen und Online-Formaten wählen. Während Webinare und Farminare mit verschiedenen Themenschwerpunkten zu einem fixen Termin angeboten werden, sind Online-Kurse via E-Leaning zeit- und ortsungebunden. Die Onlinekurse, im Ausmaß von zwei und fünf Stunden, werden ganzjährig, ohne fixen Termin angeboten und können daher flexibel im Selbststudium absolviert werden.
Nachgefragt
- Werden Teilnahmebestätigungen nach Veranstaltungen der Landwirtschaftskammer NÖ ausgestellt?
An Teilnehmer:innen mit einem niederösterreichischen Pflanzenschutz-Sachkundeausweis werden keine Bestätigungen ausgestellt. Die Anwesenheit wird bei der Veranstaltung elektronisch erfasst und vermerkt. - Müssen Teilnahmebestätigungen bei der vor-Ort-Kontrolle vorgewiesen werden?
Nein. Die Erfüllung der Weiterbildung ist nur notwendig, wenn ein Antrag auf Verlängerung des Ausweises gestellt werden soll. - Wie lange darf die Weiterbildung maximal zurückliegen?
Die Weiterbildung darf für die Beantragung einer Neuausstellung in Niederösterreich nicht älter als sechs Jahre sein.