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Mein Weg zum Pflanzenschutz-Sachkundeausweis

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von Eva Lechner

Wer Pflanzenschutzmittel kauft, lagert oder ausbringt, braucht einen Sachkundeausweis. Worauf man bei Antragstellung und Verlängerung achten sollte, damit man sich unnötige Überraschungen erspart, erklärt Landwirtschaftskammer-Expertin Julia Muck-Arthaber.

Beratung für den Pflanzenschutz-Sachkundeausweis. © Eva Lechner/LK Niederösterreich
Der Pflanzenschutz-Sachkundeausweis macht den Kauf, die Lagerung und die Ausbringung aller im Pflanzenschutzmittelregister verzeichneten Mittel möglich. Zusätzlich stehen Expert:innen der Landwirtschaftskammer wie Julia Muck-Arthaber Bäuerinnen und Bauern bei Fragen zur Seite. © Eva Lechner/LK Niederösterreich

Die ersten Schritte: Ausbildung als Basis für den Ausweis

Seit mittlerweile acht Jahren gehört der Pflanzenschutz-Sachkundeausweis für Bäuerinnen und Bauern quasi zum guten Ton. Rund 33.000 Sachkundeausweise ermöglichen derzeit in Niederösterreich einen fachgerechten Schutz wertvoller Pflanzen. Noch bevor es um die Beantragung geht, sollte jedoch eine Frage geklärt werden, wie Landwirtschaftskammer Niederösterreich-Expertin Julia Muck-Arthaber weiß: "Liegt schon eine einschlägige Ausbildung vor? Bin ich Facharbeiter, hab ich das Francisco Josephinum abgeschlossen oder kann ich ein entsprechendes Studium vorweisen? All das gilt als Grundausbildung, mit der ich dann den Ausweis beantragen kann." Ist das nicht der Fall, muss ein dreitägiger Grundkurs absolviert werden, der schlussendlich die Basis für den Ausweis schafft. "Solche Grundkurse werden zwei bis drei Mal im Jahr in Mold angeboten", erklärt Muck-Arthaber.

Der Antrag: Bezirksbauernkammer ebnet den Weg zum Ausweis

Hat man die Basis für den Ausweis als Bäuerin oder Bauer erstmal geschaffen, geht es an die Antragstellung. Diese erfolgt über die Bezirksbauernkammer. "Mit dem Antragsformular kann ich bei der jeweiligen Bezirksbauernkammer den Ausweis beantragen. Im Formular kann ich ankreuzen, welche Grundausbildung vorliegt. Ein entsprechender Nachweis dafür ist dann in die Bezirksbauernkammer mitzunehmen", erklärt die Landwirtschaftskammer-Expertin und Rät dazu, Zeugnisse oder Teilnahmebestätigungen bei der Antragstellung mitzunehmen.

Vorläufiger Ausweis ist für drei Monate gültig

Ist die Antragstellung auf der Bezirksbauernkammer erfolgt, kann sich die Bäuerin oder der Bauer bereits über einen vorläufigen Ausweis freuen. Dieser ist für drei Monate gültig und ermöglicht alles, was später auch der Scheckkarten-Ausweis möglich macht. Nach ein paar Wochen wird der tatsächliche Scheckkarten-Ausweis mit der Post zugeschickt.

Ausweis immer griffbereit haben

Danach heißt es den Scheckkarten-Ausweis immer dann mitführen, wenn Pflanzenschutz im Spiel ist. Beim Kauf, bei der Lagerung und auch bei der Anwendung sollte der Pflanzenschutz-Sachkundeausweis jederzeit gezückt werden können. Dabei rät Muck-Arthaber dazu, den Ausweis immer am Betrieb parat zu haben: "Es ist jederzeit möglich, dass ich kontrolliert werde oder ich hab einen Unfall, wenn ich mit meiner Spritze am Acker fahre - dann muss ich natürlich nachweisen, dass ich sachkundig bin."
Weiterbildung für Verlängerung des Pflanzenschutz-Sachkundeausweises am besten immer mit bedenken. © Eva Lechner/LK Niederösterreich
Notwendige Weiterbildungskurse für die Verlängerung des Pflanzenschutz-Sachkundeausweises nicht auf den letzten Drücker machen. © Eva Lechner/LK Niederösterreich

An Weiterbildung noch vor Ablauf der Gültigkeit denken

Aber nicht nur das Mitführen des Ausweises ist ein wichtiger Punkt an den man denken sollte. Auch die Weiterbildung für die Ausweisverlängerung ist etwas, worauf immer wieder gerne vergessen wird. "Im Grunde genommen gilt der Ausweis auch ohne Weiterbildung. Es ist nicht wie bei ÖPUL, dass ich in einem gewissen Zeitraum Weiterbildungsstunden absolvieren muss. Die Weiterbildung brauche ich erst für die Verlängerung. Hier ist es empfehlenswert, laufend Kurse zu besuchen und nicht auf den letzten Drücker", rät Muck-Arthaber. Ab dem Zeitpunkt wo die Bäuerin oder der Bauer einen Ausweis ausgestellt bekommen haben, können Kurse und Seminare absolviert werden, die für die Ausweisverlängerung notwendig werden.

Kurse für die Ausweisverlängerung

Geht es um die Ausweisverlängerung, können Bäuerinnen und Bauern aus einem breitgefächerten Angebot an Bildungsmöglichkeiten wählen. "Es gibt verschiedene Präsenzkurse, im Stundenausmaß von ein bis fünf Stunden sowie Online-Kurse, die im Selbststudium zeit- und ortsungebunden gemacht werden können. Zusätzlich werden Webinare und Farminare angeboten", fasst Muck-Arthaber zusammen und ist stolz darauf, dass Landwirt:innen in Niederösterreich quasi aus dem Vollen schöpfen können, wenn es um ihre Pflanzenschutz-Weiterbildung geht. Von Grünland bis hin zum Weinbau ist alles mit dabei und unzählige unterschiedliche Anwendungsgebiete werden bei den Kursen berücksichtigt. Keine Selbstverständlichkeit wie Muck-Arthaber erklärt: "Die Vielfalt, die wir in Niederösterreich abdecken müssen, ist etwas ganz Besonderes. Wir haben auf unseren Betrieben die ganze Bandbreite, die wir auch in unseren Kursen abdecken müssen."

Mindestens fünf Weiterbildungsstunden für Ausweisverlängerung notwendig

Insgesamt müssen für die Verlängerung des Ausweises fünf Weiterbildungsstunden absolviert werden. Die Dokumentation der bereits besuchten Kurse erfolgt dabei automatisch. Sie werden elektronisch erfasst. Ein gesonderter Nachweis der erbrachten Stunden ist bei der Ausweisverlängerung somit nicht notwendig.
Die Landwirtschaftskammer berät darüber, welche Kurse beim Pflanzenschutz-Sachkundeausweis angerechnet werden. © Eva Lechner/LK Niederösterreich
Wenn man sich nicht sicher ist, ob ein Pflanzenschutz-Sachkunde-Kurs in Niederösterreich angerechnet wird, sollte man auf Nummer sicher gehen und telefonisch nachfragen. © Eva Lechner/LK Niederösterreich

Auf Anrechenbarkeit der Kurse achten

Eine spezielle Mischung oder festgeschriebene Themen muss bei der Weiterbildung für die Ausweisverlängerung nicht geachtet werden. Allerdings sollte laut Muck-Arthaber eines auf jeden Fall abgeklärt werden: "Wird die Weiterbildungsveranstaltung in Niederösterreich tatsächlich anerkannt. Die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln liegt rechtlich im Aufgabengebiet der Bundesländer. Das heißt, wir haben neun verschiedene Pflanzenschutzgesetze. Deshalb muss ich aufpassen, dass die Weiterbildung auch tatsächlich für meinen Sachkundeausweis in Niederösterreich genehmigt ist." Dabei steht die Landwirtschaftskammer Niederösterreich Landwirt:innen mit Rat und Tat zur Seite. Ein Anruf reicht, um zu erfahren, ob der eine oder andere Kurs aus anderen Bundesländern auch in Niederösterreich anerkannt wird. "Das muss aber unbedingt im Voraus passieren. Im Nachhinein dürfen wir nichts genehmigen", gibt Muck-Arthaber zu bedenken.

Auf welche Referenten kann man sich bei den Kursen freuen?

Neben Referenten der Landwirtschaftskammer ebnen auch externe Expert:innen den Weg zur Ausweisverlängerung. Ein buntes Potpourri soll garantieren, dass aktuelle Themen und Herausforderungen für die Kursteilnehmer:innen bestmöglich abgedeckt werden.

Bildungsschwerpunkte "Neophyten", "Gewässerschutz" und "Abdriftreduktion"

Alles in allem können sich Kursteilnehmer auf ihrem Weg zur Ausweisverlängerung über spannende Themen freuen. Dabei wird stets versucht, aktuelle Herausforderungen abzudecken und den Landwirt:innen damit zur Seite zu stehen. "In den nächsten Jahren werden wir einen Schwerpunkt auf Neophyten, den Grundwasserschutz und die Abdriftreduktion legen", gibt Muck-Arthaber einen kleinen Ausblick in die Themenwelt der Pflanzenschutzkurse. So ist für jeden Geschmack etwas dabei und auch brisante Themen werden auf den Punkt gebracht. Hat man seine Wunschkurse absolviert, steht der Ausweisverlängerung fast nichts mehr im Wege.

Ausweisverlängerung aktiv in der Bezirksbauernkammer beantragen

Die Verlängerung des Sachkundeausweises müssen Bäuerin und Bauer selbst in die Wege leiten. Dafür reicht ein Besuch auf der Bezirksbauernkammer. Ein ausgefüllter Antrag reicht. Teilnahmebestätigungen oder sonstige Formulare sind für eine erfolgreiche Verlängerung nicht notwendig.
Icon_Pflanzenschutz.jpg © Eva Kail/LK Niederösterreich

Vorsicht bei Ablauf des Pflanzenschutz-Sachkundeausweises - Lagerung nur mit gültigem Ausweis möglich

"Wenn mein Ausweis zum Beispiel am 31. Dezember ausläuft, ich im März erst die Weiterbildung absolviere und danach erst den Ausweis verlängere, da ich erst danach wieder spritzen fahre, dann darf ich in dieser Zeit auch keine Pflanzenschutzmittel lagern. Dafür brauche ich einen gültigen Pflanzenschutz-Sachkundeausweis", führt Muck-Arthaber als Beispiel an. Deshalb rät sie dazu, die Verlängerung unbedingt rechtzeitig zu beantragen. Die Antragstellung auf Verlängerung ist im letzten Jahr von der Gültigkeit des Ausweises möglich.

Individuelle Fragen - spezielle Beratung

Selbst bei individuellen Fragestellungen stehen die Experten der Landwirtschaftskammer Niederösterreich ihren Bäuerinnen und Bauern zur Seite. Eine Grundausbildung in einem anderen Land gemacht? Ein Sachkundeausweis aus einem anderen Bundesland oder einem anderen Staat? "Manche Fragestellungen müssen wir uns genauer anschauen. Hier stehen wir telefonisch oder per E-Mail jederzeit zur Verfügung. Wir vergleichen dann die Inhalte und prüfen die Anrechenbarkeit", beruhigt Muck-Arthaber.

Fazit: Drei Tipps erleichtern den Weg zum Pflanzenschutz-Sachkundeausweis

Der Pflanzenschutz-Sachkundeausweis hat sich in Niederösterreich bereits etabliert und 33.000 Ausweise sind mittlerweile im Umlauf. Der Ausweis wurde im November 2015 verpflichtend eingeführt, um eine Angleichung im EU-Raum zu erreichen. Die Landwirtschaftskammer Niederösterreich ist dabei lediglich die ausführende Stelle und bemüht sich, Anliegen bestmöglich zu erfüllen.

Drei Expertentipps für Bäuerinnen und Bauern:
  • Regelmäßig an Weiterbildung denken
  • Verlängerung rechtzeitig beantragen
  • bei individuellen Fragen lieber einmal öfter nachfragen

Kontakt

  • Julia Muck-Arthaber
    Julia Muck-Arthaber, BSc
    julia.arthaber@lk-noe.at
    T 05 0259 22608
    F 05 0259 95 22608

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