Dorfhelferinnen & Dorfhelfer: Die Hilfe wenn´s drauf ankommt
Wenn aus Fremden Freunde werden
Langeweile und Alltagstrott? Bei der 21-Jährigen Anna Steiner ist davon Fehlanzeige. Als Dorfhelferin tourt sie in ganz Niederösterreich umher und packt dort mit an, wo Bäuerinnen und Bauern nicht mehr wissen, wie es weitergehen soll. Geburten-, Kranken- oder Rehaeinsatz stehen für die engagierte landwirtschaftliche Facharbeiterin immer wieder auf der Tagesordnung. Aber auch wenn das eintritt was sich keiner wünscht - ein Todesfall - steht Anna Steiner den Hinterbliebenen tatkräftig zur Seite. "Es tut ihnen gut, dass wir da sind. Sie haben wen zum Reden und müssen an nichts denken, weil wir alles für sie tun. Vom Kochen bis zum Stall übernehmen wir alles. Wenn man in seiner Trauerarbeit auch noch an das alles denken müsste, wäre das alles noch schwerer zu verarbeiten", erklärt Steiner.
Damit spricht die Neuhofnerin aus Erfahrung. Denn in ihren drei Jahren als Dorfhelferin durfte sie bereits Betriebsführerinnen und Betriebsführer bei so manchem Schicksalsschlag unterstützend zur Seite stehen. "Es sind im Laufe der Zeit viele Freundschaften entstanden, zu denen ich nach wie vor Kontakt habe."
Damit spricht die Neuhofnerin aus Erfahrung. Denn in ihren drei Jahren als Dorfhelferin durfte sie bereits Betriebsführerinnen und Betriebsführer bei so manchem Schicksalsschlag unterstützend zur Seite stehen. "Es sind im Laufe der Zeit viele Freundschaften entstanden, zu denen ich nach wie vor Kontakt habe."
Beim Landwirtschaftlichen Facharbeiter mit dem Beruf in Kontakt gekommen
Dabei kann Steiner auf viele emotionale aber auch schöne Erinnerungen zurückblicken. Besonders ihren ersten Geburteneinsatz wird die Neuhofnerin wohl niemals vergessen. "Von der Schwangerschaft bis zur Geburt war ich dabei", erinnert sich die Dorfhelferin. Bis heute ist sie davon fasziniert, wie abwechslungsreich ihr Beruf tatsächlich ist. "Man sieht soviel wie in keinem anderen Beruf. Man arbeitet draußen, drinnen, mit Kindern, mit Tieren und ganz vielen unterschiedlichen Persönlichkeiten", erklärt Steiner. Dabei ist sie erst bei der Ausbildung zum landwirtschaftlichen Facharbeiter auf den Beruf der Dorfhelferin aufmerksam geworden. "Danach habe ich auch gleich mit der Ausbildung begonnen", erinnert sie sich an ihre Anfangszeit.
NÖ Dorfhelferinnen und Dorfhelfer - einzigartige Dienstleistung in Niederösterreich
Landwirtinnen und Landwirte können bei Ausfall der betriebsführenden Person oder einer natürlichen Person, die Mitglied des landwirtschaftlichen Haushaltes ist, durch Geburt eines Kindes, Krankheit, Tod, Unfall, Kur- oder Erholungsaufenthalt die Zuteilung einer Dorfhelferin oder eines Dorfhelfers beantragen, um die Bewirtschaftung ihrer Betriebe aufrechtzuerhalten.
Die Dienstleistung umfasst notwendige Arbeiten, welche üblicherweise im landwirtschaftlichen Betrieb, Haus und Garten anfallen. Zu diesen Tätigkeiten zählen insbesondere die Führung des Haushaltes, die Kinder-, Jugend- und Erwachsenenbetreuung, die Mithilfe bei der Stallarbeit sowie diverse Außenarbeiten (Arbeiten mit Maschinen in eingeschränktem Umfang, Unterstützung bei Erntearbeiten). Der Einsatz soll in der Regel nicht länger als drei Wochen dauern. Eine Verlängerung kann in Einzelfällen aufgrund eines begründeten Antrags genehmigt werden.
Der Bedarf einer Dorfhelferin oder eines Dorfhelfers muss zeitgerecht telefonisch oder schriftlich bei der Förderungsabwicklungsstelle (Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Landwirtschaftsförderung) bekannt gegeben werden. Zusätzlich ist vor Einsatzbeginn ein schriftlicher Antrag einzubringen.
Kontaktstelle des Landes:
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Landwirtschaftsförderung (LF3)
Landhausplatz 1, Haus 12
3109 St. Pölten
E-Mail: post.lf3@noel.gv.at
Tel.-Nr.: +43 2742/9005-12820
Tel.-Nr.: +43 2742/9005-12952
Nach Einlangen des schriftlichen Antrags und der erforderlichen Beilagen kann von der Abteilung Landwirtschaftsförderung eine Dorfhelferin oder ein Dorfhelfer zugeteilt werden, sofern alle Förderungsvoraussetzungen erfüllt sind. Die Zuteilung erfolgt unter Berücksichtigung der Dringlichkeit des Einzelfalls und nach Maßgabe der verfügbaren Dorfhelferinnen und Dorfhelfer. Für jeden Einsatz ist ein Kostenersatz zu entrichten, welcher vom Einheitswert und dem außerlandwirtschaftlichen Jahresnettoeinkommen abhängig ist. Sofern die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen, leistet die Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) auf Antrag einen Zuschuss bis zu 80% der Einsatzkosten (ausgenommen Mutterschaftseinsätze).
Die Dienstleistung umfasst notwendige Arbeiten, welche üblicherweise im landwirtschaftlichen Betrieb, Haus und Garten anfallen. Zu diesen Tätigkeiten zählen insbesondere die Führung des Haushaltes, die Kinder-, Jugend- und Erwachsenenbetreuung, die Mithilfe bei der Stallarbeit sowie diverse Außenarbeiten (Arbeiten mit Maschinen in eingeschränktem Umfang, Unterstützung bei Erntearbeiten). Der Einsatz soll in der Regel nicht länger als drei Wochen dauern. Eine Verlängerung kann in Einzelfällen aufgrund eines begründeten Antrags genehmigt werden.
Der Bedarf einer Dorfhelferin oder eines Dorfhelfers muss zeitgerecht telefonisch oder schriftlich bei der Förderungsabwicklungsstelle (Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Landwirtschaftsförderung) bekannt gegeben werden. Zusätzlich ist vor Einsatzbeginn ein schriftlicher Antrag einzubringen.
Kontaktstelle des Landes:
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Landwirtschaftsförderung (LF3)
Landhausplatz 1, Haus 12
3109 St. Pölten
E-Mail: post.lf3@noel.gv.at
Tel.-Nr.: +43 2742/9005-12820
Tel.-Nr.: +43 2742/9005-12952
Nach Einlangen des schriftlichen Antrags und der erforderlichen Beilagen kann von der Abteilung Landwirtschaftsförderung eine Dorfhelferin oder ein Dorfhelfer zugeteilt werden, sofern alle Förderungsvoraussetzungen erfüllt sind. Die Zuteilung erfolgt unter Berücksichtigung der Dringlichkeit des Einzelfalls und nach Maßgabe der verfügbaren Dorfhelferinnen und Dorfhelfer. Für jeden Einsatz ist ein Kostenersatz zu entrichten, welcher vom Einheitswert und dem außerlandwirtschaftlichen Jahresnettoeinkommen abhängig ist. Sofern die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen, leistet die Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) auf Antrag einen Zuschuss bis zu 80% der Einsatzkosten (ausgenommen Mutterschaftseinsätze).
Schon viel gesehen
Von Anfang an stand ihre Familie hinter ihr. Sie unterstützten sie wo es nur ging und ihre Eltern sind nach wie vor begeistert, dass sie sich für diesen Beruf entschieden hat. "Wir haben selbst zwei landwirtschaftliche Betriebe zu Hause. Auf einem betreiben wir biologischen Ackerbau und beim anderen halten wir 50 Milchkühe mit Roboter. Als Dorfhelferin sehe ich auf den Betrieben immer wieder Neues, kann es in der Praxis ausprobieren und kann mir anschauen, ob das zu mir passt oder nicht", so Steiner. Das Ergebnis? Viele neue Ideen, die sie ihrer Familie schmackhaft machen kann.
Abwechslung muss sein
Denn nichts läuft überall nach demselben Schema ab und auch die technischen Gegebenheiten sind überall etwas anders. Für die junge Neuhofnerin ideal, denn Abwechslung ist für sie ein muss. "Es gibt immer was Neues. Das ist nicht wie in einer Arbeit, wo man immer dasselbe macht", freut sich Steiner. Doch bevor die Dorfhelferin auf einen Betrieb ihre Ärmel hochkrempeln kann und tatkräftig mitanpacken kann, muss der Betriebsführer einen entsprechenden Antrag stellen. Erst danach erfolgt die Einteilung vom Dorfhelferinnen-Büro. "Wir bekommen per Mail unsere Einsatzzuteilung und dann wissen wir wie viele Familienmitglieder auf uns warten und erhalten die Betriebsdaten, die für unseren Einsatz notwendig sind", erklärt Steiner das Prozedere.
"Wir sind dafür da, dass alles gut wird"
Erst nach der Einsatzzuteilung weiß Steiner wo ihre Hilfe als nächstes benötigt wird. Vor Ort heißt es dann: Kochen, Stallarbeit, Traktorfahren, einsilieren und vieles mehr. Dabei bringt jede Dorfhelferin ihre eigenen Stärken und ihr ganz individuelles Können mit. Keine der 25 Dorfhelferinnen in Niederösterreich gleicht in ihren Fähigkeiten der anderen. "Wir sind alle so unterschiedlich. Manche backen irrsinnig gerne. Das ist zum Beispiel nicht meine Stärke. Ich bin lieber draußen und arbeite dort", so Steiner. Genau diese Individualität wissen die Betriebe auch zu schätzen und auch zwischen den Dorfhelferinnen selbst passt die Chemie. Ob Bildungstage oder Wientage - Freundschaften unter den Kolleginnen werden gepflegt und als wertvoll erachtet. Dabei sind die Alltersunterschiede durchaus groß. So ist die jüngste Dorfhelferin erst 18 Jahre alt während die älteste bereits die 45-Jahrschwelle überschritten hat. "Der Beruf schafft es, uns trotz aller Unterschiede zu verbinden."
Jeder Abschied fällt schwer
Neben ihren Eltern sind es also vor allem ihre Kolleginnen die ihr immer wieder den Rücken stärken. Denn auch ein weinendes Auge bleibt von Zeit zu Zeit nicht aus. "Der Abschied fällt natürlich meistens schwer", gibt Steiner zu. Doch der Gedanke daran, dass sie mit ihrer Arbeit jemanden in Not helfen konnte und auch die Tatsache, dass man in Kontakt bleiben kann helfen ihr jedes Mal, wieder ein Lächeln auf ihre Lippen zu zaubern.
"Mein Herz schlägt für Kühe"
Was die Zukunft bringen wird steht für Anna Steiner noch in den Sternen. Dennoch ist es ihr großer Traum, irgendwann einen Betrieb auf Leibrente zu bekommen. Hier möchte sie sich dann einen ganz besonderen Herzenswunsch erfüllen. "Mein Herz schlägt für Kühe. Ich brauche unbedint Tiere auf meinem Betrieb, ohne geht es für mich einfach nicht. Kombiniert mit einer kleinen Direktvermarktung wäre das perfekt", beschreibt Steiner ihren Zukunftsplan abseits von ihrem Traumberuf "Dorfhelferin". Doch zur Zeit freut sie sich darauf, noch vielen weiteren Bäuerinnen und Bauern helfen zu können und mit ihrer Arbeit für Perspektiven auf den Betrieben zu sorgen.
Jetzt Dorfhelferin oder Dorfhelfer werden - Aber wie?
Der Ausbildungslehrgang in der Landwirtschaftlichen Fachschule Gießhübl dauert insgesamt 9 ½ Monate (September bis Mitte Juni). Voraussetzung für die Anmeldung zum Ausbildungslehrgang ist eine abgeschlossene Berufsausbildung oder ein positiver Abschluss der 10. Schulstufe sowie die Vollendung des 17. Lebensjahres bis zum 31. Dezember des Jahres, in dem das Schuljahr beginnt.
Neben theoretischen Unterrichtseinheiten absolvieren die künftigen Dorfhelferinnen und Dorfhelfer ihre praktische Ausbildung am Mostviertler Bildungshof in Gießhübl, in landwirtschaftlichen Betrieben sowie im Bereich der Kinder-, Jugend- und Erwachsenenbetreuung. Die Ausbildung endet mit einer kommissionellen Abschlussprüfung. Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung kann ein Sondervertrag mit dem Land NÖ abgeschlossen werden.
Neben theoretischen Unterrichtseinheiten absolvieren die künftigen Dorfhelferinnen und Dorfhelfer ihre praktische Ausbildung am Mostviertler Bildungshof in Gießhübl, in landwirtschaftlichen Betrieben sowie im Bereich der Kinder-, Jugend- und Erwachsenenbetreuung. Die Ausbildung endet mit einer kommissionellen Abschlussprüfung. Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung kann ein Sondervertrag mit dem Land NÖ abgeschlossen werden.