Dorfhelferinnen & Dorfhelfer: Die Hilfe wenn´s drauf ankommt
Wenn aus Fremden Freunde werden
Damit spricht die Neuhofnerin aus Erfahrung. Denn in ihren drei Jahren als Dorfhelferin durfte sie bereits Betriebsführerinnen und Betriebsführer bei so manchem Schicksalsschlag unterstützend zur Seite stehen. "Es sind im Laufe der Zeit viele Freundschaften entstanden, zu denen ich nach wie vor Kontakt habe."
Beim Landwirtschaftlichen Facharbeiter mit dem Beruf in Kontakt gekommen
NÖ Dorfhelferinnen und Dorfhelfer - einzigartige Dienstleistung in Niederösterreich
Die Dienstleistung umfasst notwendige Arbeiten, welche üblicherweise im landwirtschaftlichen Betrieb, Haus und Garten anfallen. Zu diesen Tätigkeiten zählen insbesondere die Führung des Haushaltes, die Kinder-, Jugend- und Erwachsenenbetreuung, die Mithilfe bei der Stallarbeit sowie diverse Außenarbeiten (Arbeiten mit Maschinen in eingeschränktem Umfang, Unterstützung bei Erntearbeiten). Der Einsatz soll in der Regel nicht länger als drei Wochen dauern. Eine Verlängerung kann in Einzelfällen aufgrund eines begründeten Antrags genehmigt werden.
Der Bedarf einer Dorfhelferin oder eines Dorfhelfers muss zeitgerecht telefonisch oder schriftlich bei der Förderungsabwicklungsstelle (Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Landwirtschaftsförderung) bekannt gegeben werden. Zusätzlich ist vor Einsatzbeginn ein schriftlicher Antrag einzubringen.
Kontaktstelle des Landes:
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Landwirtschaftsförderung (LF3)
Landhausplatz 1, Haus 12
3109 St. Pölten
E-Mail: post.lf3@noel.gv.at
Tel.-Nr.: +43 2742/9005-12820
Tel.-Nr.: +43 2742/9005-12952
Nach Einlangen des schriftlichen Antrags und der erforderlichen Beilagen kann von der Abteilung Landwirtschaftsförderung eine Dorfhelferin oder ein Dorfhelfer zugeteilt werden, sofern alle Förderungsvoraussetzungen erfüllt sind. Die Zuteilung erfolgt unter Berücksichtigung der Dringlichkeit des Einzelfalls und nach Maßgabe der verfügbaren Dorfhelferinnen und Dorfhelfer. Für jeden Einsatz ist ein Kostenersatz zu entrichten, welcher vom Einheitswert und dem außerlandwirtschaftlichen Jahresnettoeinkommen abhängig ist. Sofern die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen, leistet die Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) auf Antrag einen Zuschuss bis zu 80% der Einsatzkosten (ausgenommen Mutterschaftseinsätze).
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Jetzt Dorfhelferin oder Dorfhelfer werden - Aber wie?
Neben theoretischen Unterrichtseinheiten absolvieren die künftigen Dorfhelferinnen und Dorfhelfer ihre praktische Ausbildung am Mostviertler Bildungshof in Gießhübl, in landwirtschaftlichen Betrieben sowie im Bereich der Kinder-, Jugend- und Erwachsenenbetreuung. Die Ausbildung endet mit einer kommissionellen Abschlussprüfung. Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung kann ein Sondervertrag mit dem Land NÖ abgeschlossen werden.