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EU will bäuerliche Biomassenutzung kappen

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29.09.2022 | von Dr. Christian Metschina / LK Steiermark

Was hat sich rund um den EU-Parlamentsbeschluss zur Erneuerbaren Energierichtlinie RED III tatsächlich abgespielt? Unser Experte Christian Metschina analysiert die Lage.

Metschina -Portrait - Kopie.jpg © Krisztian Juhasz
Mit der Abstimmung zur Erneuerbaren  Energie Richtlinie  (RED) hat das EU-Parlament  seine Positionen zu den  finalen Verhandlungen mit  der Kommission und den Mitgliedstaaten  fixiert. RED III  legt fest, welche erneuerbaren  Energieformen die Nationalstaaten  einsetzen und fördern  dürfen. Und welche Kriterien  dabei zu beachten sind, um  ihre erneuerbaren Energie- Ziele zu erreichen. Das EU-Parlament  hat eine für  Österreich und Europa  höchst problematische  Position eingenommen. Zu einigen bereits  bedenklichen Vorschlägen  der Kommission  zur Verschärfung der  Nachhaltigkeitskriterien  wurde eine Definition  für "primäre Holzbiomasse“  eingeführt. Für diese wird ein  teilweises Förderverbot, eine  Obergrenze und ein Rückbau  vorgeschlagen. Zudem soll primäre  Biomasse nur mehr teilweise  für die Erreichung der Erneuerbare  Energie-Ziele anerkannt werden.

Deckel für Ausbau

Die Anrechenbarkeit der primären  Holzbiomasse als erneuerbare  Energie wird gemäß  Parlamentsposition gedeckelt. Dabei darf der am Gesamtenergieverbrauch  gemessene  Anteil solcher Brennstoffe, der durchschnittlich für den  Zeitraum 2017 bis 2022 erhoben  wird, nicht überschritten  werden. Ein offensiver weiterer  Ausbau der Bioenergie aus  primärer Holzbiomasse wird  dadurch praktisch verunmöglicht. Sekundäre Biomasse, die  über die Industrie energetisch  genutzt wird, trägt jedoch weiter  in vollem Umfang zur Erreichung  der erneuerbaren Ausbauziele  bei. Zusätzlich wird  in der RED III ein Passus zum  "Phase Down“ (stufenweise  Verringerung) von Primär-Biomasse  eingeführt. Hier handelt  es sich um eine Folgenabschätzung  der EU-Kommission. Jedoch  kommuniziert das EU-Parlament, dass bis 2030 jedenfalls  ein schrittweiser Rückbau  bei Brennstoffen aus primärer  Biomasse zu überprüfen ist.

Verschärfung

Die wiederholte Überarbeitung  der Nachhaltigkeitskriterien  führt bereits jetzt zu großen  Verunsicherungen auf dem  Markt. Die in der RED III vorgeschlagene  Absenkung der  Schwellenwerte für verschärfte  Nachhaltigkeitskriterien bei  Biomasseanlagen von 20 Megawatt  auf 7,5 Megawatt Brennstoffwärmeleistung  ist nicht nachvollziehbar. Die Folgenabschätzung  der EU zeigt, dass  75% der verwendeten  Biomasse auf Akteure über 20  Megawatt entfallen. Die Senkung  des Schwellenwertes auf  7,5 Megawatt Brennstoffwärmeleistung  bedeutet eine überproportionale  Administrations-  und Kostenbelastung für  dieses Anlagensegment.

                                  "Gerade in Zeiten von Energiekrisen ist es notwendig,
                          die erneuerbaren Energieträger zu stärken statt zu schwächen".


                                              Christian Metschina, LK-Energieexperte

Kaskadenzwang

Unter dem offensichtlichen  Lobbying-Einfluss biomassefeindlicher  globaler Industrie und Umweltkonzerne will die  EU-Kommission entgegen den  Regeln der Marktwirtschaft einen  Kaskadenzwang für holzartige  Biomasse im RED III-Entwurf  mit einem zusätzlichen  delegierten Rechtsakt regeln. Ein starrer ordnungsrechtlicher  Kaskadenzwang kann die  komplexen Schnittstellen am  Holzmarkt unmöglich abbilden  und führt zu erheblichen  Marktstörungen mit gewaltigen  Nachteilen für die gesamte  Wertschöpfungskette Holz.
In diesem Kontext stellt sich  die Frage, warum die EU-Kommission  einen Kaskadenzwang  für klimafreundliche nachwachsende  Rohstoffe, nicht  aber für klimaschädliche fossile  Rohstoffe einführen will.

Mediales Rampenlicht

Die Landwirtschaftskammern  warnen gemeinsam mit dem  Österreichischen Biomasseverband  bereits seit Monaten - federführend  in Europa - vor solchen  nachteiligen Beschlüssen in Brüssel. Dank der Interventionen  zahlreicher Waldbesitzerinnen  und Waldbesitzer ist  dieses Thema in den Tagen vor  der Beschlussfassung ins mediale  Scheinwerferlicht gerückt. In den nächsten Wochen ist es  wichtig, die heimischen Entscheidungsträger  weiter  offensiv über die nachhaltige  Waldbewirtschaftung  und die Bedeutung  der bäuerlichen Biomassenutzung  zu informieren. Es besteht die Chance, dass  sich die Vertreter von EU-Parlament, EU-Rat und der EU-Kommission  bei ihren sogenannten  Trilog-Verhandlungen  auf einen Richtlinientext  einigen, der den Ausbau der  energetischen Nutzung von  Holzbiomasse weiterhin ermöglicht.

Holz-Vorräte steigen

  • Biomasse ist integraler Bestandteil  der nachhaltigen  Waldbewirtschaftung und Holzverarbeitung. 
  • Mehr Holzvorräte. In Österreich  und Europa nehmen Holzvorrat  und Waldfläche zu.
  • Österreichweit ist Bioenergie  mit 53% der bedeutendste  erneuerbare Energieträger.
  • Etwa die Hälfte der österreichischen  Haushalte heizen direkt  oder indirekt mit Holz oder verfügen  über eine Zusatzheizung  wie Kachel- oder Schwedenöfen.
  • 2.400 Nahwärmeanlagen und  130 stromerzeugende Anlagen  bilden mit dem Einsatz  von Primärbiomasse das  Rückgrat der kommunalen  Wärmeversorgung.

Stärken statt schwächen

Gerade in Zeiten der Energiekrise  ist es wichtig, erneuerbare  Energien zu stärken, um  die Abhängigkeit von fossilen  Brennstoffimporten zu reduzieren. Die energetische Nutzung  bäuerlicher und lokal  verfügbarer Biomasse ist für die  Energiewende unverzichtbar.

Weitere Fachinformation

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