Für Browser < IE 11 nicht optimiert. Verwenden Sie bitte einen aktuelleren Browser.
Skip to main content
  • Landwirtschaftskammern:
  • Österreich
  • Bgld
  • Ktn
  • Nö
  • Oö
  • sbg
  • Stmk
  • Tirol
  • Vbg
  • Wien
  • Quick Links +
  • Wir über uns
  • Karriere
  • Presse
  • Broschüren & Infomaterial
  • Bundesländer +
Logo Landwirtschaftskammer Print Logo Landwirtschaftskammer
LK Niederösterreich logo
LK Niederösterreich logo
  • Bildung
    • Bildung
    • Bildung aktuell
    • Kurse, Workshops, Veranstaltungen
  • Beratung
    • Beratung
    • Information zur LK-Beratung
    • Betrieb & Unternehmen
    • Recht, Steuer & Soziales
    • Tierhaltung
    • Pflanzenbau
    • Forstwirtschaft
    • Bauen, Energie & Technik
    • Direktvermarktung & Urlaub am Bauernhof
    • Biologische Produktion
    • Landwirtschaftliche Apps
    • LK-Wissen
      • LK-Wissen
      • Tierhaltung
      • Forstrecht
      • Direktvermarktung
      • Urlaub am Bauernhof
      • Buschenschank
  • Landwirtschaftskammern
  • Österreich
  • Burgenland
  • Kärnten
  • Niederösterreich
  • Oberösterreich
  • Salzburg
  • Steiermark
  • Tirol
  • Vorarlberg
  • Wien
Logo Landwirtschaftskammern Österreich
  • Niederösterreich
    • Niederösterreich
    • Sicherheit bei Aufzeichnungen
    • LK Wahl 2025
    • NAPV und Ammoniakreduktion
    • Arbeitsprogramm 2025 - 2030
    • Wir über uns
      • Wir über uns
      • Über die LK Niederösterreich
      • Gremien der Landwirtschaftskammer
      • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
      • Vereine und Verbände
      • Anfahrtsplan
    • Karriere
      • Karriere
      • Karriere in der LK Niederösterreich
      • Offene Stellen
    • Agrarkommunikation
      • Agrarkommunikation
      • Gesellschaftsdialog
      • Presse
      • Mediensplitter
      • Die Landwirtschaft
      • Daten & Zahlen zur Land- und Forstwirtschaft
    • Broschüren und Infomaterial
      • Broschüren und Infomaterial
      • Serviceinformationen
    • Forschung für Feld und Hof
      • Forschung für Feld und Hof
      • Projekt Knoblauchanbau
      • Projekt Rübenanbau
      • Projekt Braugerstenanbau
      • Projekt Innovation Farm
      • Projekt Geo-Informations-Systeme
      • Projekt Boost für den Bioanbau
      • Projekt SoilSaveWeeding
      • Projekt Biodiverse Anbauverfahren
      • Projekt Kiras
      • Projekt Vermarktung der Zukunft
    • Fotogalerie
    • Wetter
    • Bezirksbauernkammer
      • Bezirksbauernkammer
      • Amstetten und Waidhofen/Ybbs
      • Baden, Bruck/Leitha – Schwechat und Mödling
      • Gmünd und Zwettl
      • Gänserndorf und Mistelbach
      • Hollabrunn und Korneuburg
      • Horn und Waidhofen/Thaya
      • Krems und Tullnerfeld
      • Lilienfeld und St. Pölten
      • Melk und Scheibbs
      • Neunkirchen und Wr. Neustadt
  • Markt & Preise
    • Markt & Preise
    • Lebendrinder
    • Schlachtrinder
    • Schweine & Ferkel
    • Eier & Geflügel
    • Milch
    • Schafe | Lämmer | Ziegen
    • Wild
    • Getreide & Futtermittel
    • Erdäpfel
    • Gemüse | Obst | Wein
    • Holz
    • Indizes
    • Analyse
    • Download Marktberichte
  • Pflanzen
    • Pflanzen
    • Ackerkulturen
    • Pflanzenbauliche Versuchsberichte
    • Grünland & Futterbau
    • Boden-, Wasserschutz & Düngung
    • NAPV und Ammoniakreduktion
    • Pflanzenschutz
    • Biodiversität
    • Obstbau
    • Weinbau
      • Weinbau
      • Weinbau aktuell
      • Rechtliches und Förderungen
      • Pflanzenschutz
      • Pflegemaßnahmen
      • Hinweise zur Bekämpfung wichtiger Krankheiten
      • Hinweise zur Bekämpfung wichtiger Schädlinge
      • Sonstige Schädigungen
      • Entwicklungsstadien der Rebe
    • Gemüse- und Zierpflanzenbau
    • Anbau- und Kulturanleitungen
    • Videos Pflanzenbau
      • Videos Pflanzenbau
      • Videos Getreide und Mais
      • Videos Öl- und Eiweißpflanzen
      • Videos Grünland
      • Videos Obstbau
      • Videos Biodiversität und Zwischenfrüchte
      • Videos Zuckerrübe und Sonstige
  • Tiere
    • Tiere
    • Tierhaltung Allgemein
    • Rinder
      • Rinder
      • Fütterung & Futtermittel
      • Haltung, Management & Tierkomfort
      • Melken & Eutergesundheit
      • Kälber & Jungvieh
      • Milchprodukte und Qualität
      • Rinderzucht & Allgemeines
    • Schweine
      • Schweine
      • Aktionsplan Schwanzkupieren
      • Afrikanische Schweinepest
    • Schafe & Ziegen
    • Geflügel
    • Fische
      • Fische
      • Branchenaktivitäten
      • Aquakultur - Einstieg und betriebliche Weiterentwicklung
      • Praxis und Wissenschaft
      • Förderung und Rechtliches
      • Videos Aquakultur
    • Bienen
    • Pferde
    • Videos Rinderhaltung
    • Futtermittel-Plattform
  • Forst(current)1
    • Forst
    • Waldbau & Forstschutz
    • Holzvermarktung & Betriebswirtschaft
    • Waldfonds und Forstförderung
    • Arbeits- & Forsttechnik
    • Wald & Gesellschaft(current)2
    • Grundeigentum & Jagd
    • Forstprogramme
    • Beratungsvideos Forst
  • Bio
    • Bio
    • Aktuelle Bioinformationen
    • Rechtsgrundlagen für Biobetriebe
    • Biologischer Pflanzenbau
    • Beikrautregulierung
    • Artgerechte Tierhaltung
    • Bio Grünland
    • Bio Anbau- und Kulturanleitungen
    • Bio Beratungsblätter
  • Förderungen
    • Förderungen
    • Allgemein
    • Abwicklung
    • Konditionalität
    • Direktzahlungen
    • ÖPUL
    • Ausgleichszulage
    • Niederlassungsprämie
    • Investitionsförderung
    • Investitionsförderung und Existenzgründungsbeihilfe GAP 14-22
    • Weitere Förderungen
  • Recht & Steuer
    • Recht & Steuer
    • Allgemeine Rechtsfragen
    • Grundeigentum
    • Rechtsfragen zur Betriebsführung
    • Hofübergabe
    • Landwirtschaft und Gewerbe
    • Pachten und Verpachten
    • Steuer
    • Sozial- und Arbeitsrecht
    • Einheitswert & Hauptfeststellung
      • Einheitswert & Hauptfeststellung
      • Aktuelles
      • Rechtliche Grundlagen
      • Bescheide
  • Betriebsführung
    • Betriebsführung
    • Betriebsentwicklung und Investition
    • Innovation und neue Wege
    • Aufzeichnungen und Kennzahlen
    • Kalkulation und Kostenoptimierung
    • Finanzierung, Kredite, Schulden
    • Lebensqualität und Zeitmanagement
    • Reportagen und Allgemeines
    • Agrarstrukturerhebung 2023
    • Videos Betriebsführung
  • Bauen, Energie & Technik
    • Bauen, Energie & Technik
    • Bauen
    • Energie
    • Technik & Digitalisierung
    • Strom, Wärme und Mobilität
    • Energieeffiziente Landwirtschaft
    • Bioökonomie & Nawaros
    • Videos Technik
    • Videos Energie
    • Videos Bauen
  • Diversifizierung
    • Diversifizierung
    • Direktvermarktung - Rechtliches
    • Direktvermarktung - Vermarktung & Kalkulation
    • Direktvermarktung - Prämierungen
    • Urlaub am Bauernhof
    • Green Care - Wo Menschen aufblühen
    • Bildung und Beratung für Diversifizierung
  • Bildung
    • Bildung
    • Bildung aktuell
    • Kurse, Workshops, Veranstaltungen
  • Beratung
    • Beratung
    • Information zur LK-Beratung
    • Betrieb & Unternehmen
    • Recht, Steuer & Soziales
    • Tierhaltung
    • Pflanzenbau
    • Forstwirtschaft
    • Bauen, Energie & Technik
    • Direktvermarktung & Urlaub am Bauernhof
    • Biologische Produktion
    • Landwirtschaftliche Apps
    • LK-Wissen
      • LK-Wissen
      • Tierhaltung
      • Forstrecht
      • Direktvermarktung
      • Urlaub am Bauernhof
      • Buschenschank
  • Wetter
  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
  • Die Landwirtschaft
  1. LK Niederösterreich
  2. Forst
  3. Wald & Gesellschaft

Fehlender Respekt gegenüber dem Eigentum anderer

Seite teilen
  • Link kopieren
  • Facebook
  • LinkedIn
Link wurde in die Zwischenablage kopiert
04.06.2020 | von Dipl.-Ing. Dr. Nikolaus Lienbacher, MBA

Für immer mehr Menschen dient die Natur als Ort der Entschleunigung, als Fitnessstudio im Freien oder als Kraftquelle für die Seele. Die durch die Corona-Pandemie verhängten Ausgangsbeschränkungen haben das Bedürfnis "hinauszugehen“ enorm gesteigert und die Nutzungskonflikte vermehrt.

Fehlender Respekt gegenüber dem Eigentum.jpg © Mooslechner
Die Natur ist ein beliebter Erholungsraum. Zahlreiche Rechtsgrundlagen regeln aber das Betreten von Wiesen, Almen und Wäldern. © Mooslechner
An gewissen Tagen waren Wälder, Wege, aber auch Wiesen so stark frequentiert, dass es bereits zu ersten Konflikten zwischen Wanderern und Radfahrern gekommen ist. Zunehmende Nutzungskonflikte sind aber auch zwischen Grundeigentümern und Freizeitnutzern zu verzeichnen, da Letztere die Grenzen des Eigentums vielfach überschreiten. Zahlreiche Landwirte klagten jüngst darüber, dass sich Wanderer und Sportler so benommen hätten, als würde ihnen die Natur gehören. Da wurde querfeldein durch aufwachsendes Gras geschritten oder gefahren, an unmöglichen Stellen in Wald und Flur geparkt oder der Hund von der Leine in das aufsprießende Gras zur Verrichtung des Geschäfts gelassen.

Dass es für die Benutzung von fremdem Eigentum gesetzliche Regeln und Grundlagen gibt, wird von einem Teil der Naturnutzer völlig ignoriert. Frei nach dem Motto "die Natur gehört uns allen" setzt man sich immer häufiger über bestehende Vorschriften hinweg. Zahlreiche Rechtsgrundlagen regeln jedoch das freie Betreten von Wiesen, Fluren, Almen, Bergland, Höhlen, Ufern und Gewässern sowie von Wäldern.

Zugang in die Natur hat seine Schranken

Die freie Betretung der Natur, unserer Almen und Berge hat ja eine lange Geschichte. Bereits zu Beginn des 20. Jahrhunderts wurden durch die Zunahme des Tourismus im Alpenraum und die damit verbundenen Konflikte mit dem Eigentum Rechtsgrundlagen betreffend die Wegefreiheit im Bergland geschaffen.

Die geltende Rechtslage ist dabei österreichweit sehr uneinheitlich. So gibt es nur in den Bundesländern Salzburg, Kärnten und Steiermark jeweils ein Landesgesetz über die Wegefreiheit im Bergland. In Oberösterreich, Niederösterreich und nun auch in der Steiermark gibt es dazu Bestimmungen in den Tourismusgesetzen. In Vorarlberg ist die Wegefreiheit im Straßengesetz und im Sportgesetz geregelt. In Wien, dem Burgenland, aber auch in Tirol gibt es dazu keine eigenen landesrechtlichen Bestimmungen.

Im Wesentlichen regeln die Wegefreiheitsgesetze den ungehinderten Zugang von den Talorten in die Bergregionen. Wenn diese Wege für den Fremdenverkehr unentbehrlich sind, dürfen sie für diesen nicht gesperrt werden. Wegerechte können aber auch über Dienstbarkeiten bestehen.
Fehlender Respekt gegenüber dem Eigentum.jpg © Mooslechner
Vertragliche Regelungen und ein angemessenes Entgelt können zu einem besseren Miteinander führen. Diesbezüglich bietet die Landwirtschaftskammer mit ihren Fachexperten Beratung und Unterstützung an. © Mooslechner

Keine unbegrenzte Wegefreiheit im Ödland

Was das Ödland außerhalb des Wald-, Weide- und Mähgebietes betrifft, gibt es auch in den Wegefreiheitsgesetzen einschlägige Bestimmungen. So schränkt das Salzburger Wegefreiheitsgesetz das freie Betreten von Alp- und Weidegebieten unterhalb der oberen Waldgrenze auf allgemein zugängliche Wege ein. Das Ödland oberhalb des Waldgebietes ist für den Touristenverkehr wiederum frei, es sei denn, es ist in Bebauung oder in Kultivierung gezogen.

Bezüglich Äcker, Wiesen und Felder gibt es auch hier in einigen Bundesländern, namentlich in Niederösterreich, dem Burgenland, Tirol und Wien, einschlägige landesgesetzliche Regelungen. So gibt es kein allgemeines Recht auf freies Betreten von Feld- oder Wiesenwegen. Dieses kann auch jahreszeitlich verboten werden. In erster Linie geht es dabei um den Schutz aufwachsender Kulturen. Wird Feldgut - dabei handelt es sich um alle der landwirtschaftlichen Erzeugung dienenden unbeweglichen Sachen und alle beweglichen Sachen, die in der Landwirtschaft hervorgebracht oder für die landwirtschaftliche Erzeugung verwendet werden - beschädigt, so kann der Verursacher zum Schadenersatz herangezogen werden.

Zivilrechtlich kann zwar der Grundeigentümer mittels Besitzstörungs- und Eigentumsfreiheitsklage gegen Personen vorgehen, welche unbefugt in das Eigentum eingreifen, in der Praxis bringt dies aber oft nur Ärger und verursacht unnötigen Zeit- und Kostenaufwand. Hundehalter nehmen ihre gesetzlichen Pflichten oftmals auch nicht so ernst. Die Auswirkungen sind bekannt. Regelmäßig ist es das Problem der Verunreinigung von Gras durch Hundekot, manchmal sind es grausame Übergriffe auf Rehwild, wodurch unnötiges Tierleid verursacht wird. Greifen dann Grundeigentümer zu Aufklärungs- oder Sperrmaßnahmen, so ernten diese dann oft nur Unverständnis und Ablehnung bei den Erholungssuchenden oder Hundehaltern.

Eine vertragliche Regelungen forcieren

Unsere Bäuerinnen und Bauern haben Verständnis dafür, dass die breite Masse der Bevölkerung die gepflegte Kulturlandschaft für Freizeitaktivitäten nutzen will. Gerade deshalb gibt es bereits zahlreiche Beispiele wie Loipen, Reitwege, Rad- und Trailstrecken oder Klettersteige, wo Grund und Boden über eine vertragliche Regelung dem Freizeitsport gegen angemessenes Entgelt überlassen werden. Diesbezüglich bietet die Landwirtschaftskammer mit ihren Fachexperten Beratung und Unterstützung an.

Kein Verständnis haben jedoch unsere Landwirte, wenn sich der einzelne Naturnutzer über das Eigentum und dessen Bewirtschaftungsformen hinwegsetzt und am Ende den Grundeigentümer gar für einen erlittenen Schaden auch noch haftbar machen will. Die Vorfälle mit Weidetieren auf Almen sind ja mittlerweile ein trauriges Beispiel dafür, dass die Schuld beim Grundeigentümer gesucht wird, die eigenen Fehlhandlungen jedoch negiert werden.

Weitere Fachinformation

  • Schlichterbroschüre: Bewertung von Verbiss- und Fegeschäden im Wald
  • zum ersten Set
  • zurück zum vorigen Set
  • Seite 2 von 2
  • weiter zum nächsten Set
  • zum letzten Set
6 Artikel | Seite 2 von 2

Bilden Sie sich weiter Kursangebote

Logo des LFI Österreich
  • 08.07.2025

    Waldpädagogik: Biodiversität im Wald

  • alle Kurse Forst- und Holzwirtschaft anzeigen

Landwirtschaftskammern:

  • Österreich
  • Burgenland
  • Kärnten
  • Niederösterreich
  • Oberösterreich
  • Salzburg
  • Steiermark
  • Tirol
  • Vorarlberg
  • Wien

Initiativen und Partner

  • ARGE Meister in NÖ
  • ARGE Seminarbäuerinnen und Kursleiterinnen
  • Betriebsrestaurant "Zum Landwirt"
  • Die Bäuerinnen in Niederösterreich
  • Erlebnis Bauernhof
  • Futtermittellabor Rosenau
  • Gutes vom Bauernhof
  • Innovationfarm
  • ja zu nah GmbH JZN
  • Landjugend Niederösterreich
  • Ländliches Fortbildungsinstitut (LFI) NÖ
  • Lehrlings- u. Fachausbildungsstelle NÖ
  • Lebensqualität Bauernhof
  • LK Technik Mold
  • lk digital
  • lk projekt
  • lk warndienst
  • Tiergesundheitsdienst NÖ
  • Landwirtschaft verstehen
  • Green Care Österreich

Über uns

Lk Online © 2025 noe.lko.at

Landwirtschaftskammer Niederösterreich
Wiener Straße 64, 3100 St. Pölten

Telefon: +43 (0)5 0259
E-Mail: office@lk-noe.at

Impressum | Datenschutzerklärung | Barrierefreiheit

  • Newsletter
  • Instagram
  • Pinterest
  • Facebook
  • Youtube
Fehlender Respekt gegenüber dem Eigentum.jpg © Mooslechner

Die Natur ist ein beliebter Erholungsraum. Zahlreiche Rechtsgrundlagen regeln aber das Betreten von Wiesen, Almen und Wäldern. © Mooslechner

Fehlender Respekt gegenüber dem Eigentum.jpg © Mooslechner

Vertragliche Regelungen und ein angemessenes Entgelt können zu einem besseren Miteinander führen. Diesbezüglich bietet die Landwirtschaftskammer mit ihren Fachexperten Beratung und Unterstützung an. © Mooslechner