Korrekturen zum Mehrfachantrag 2026
- Korrekturen können anerkannt werden, solange noch keine Vor-Ort-Kontrolle angekündigt oder auf einen Verstoß hingewiesen wurde.
- Änderungen der Schlagnutzungsart können bis 15 Kalendertag vor Auszahlung, also praktisch das ganz Jahr, prämienfähig anerkannt werden.
- Neu vergebene Codes werden nach dem 15. April nicht mehr prämienfähig berücksichtigt. Einzige Ausnahme ist der BHG-Code. Dieser kann, so wie die Änderung der Schlagnutzungsart, bis 15 Kalendertage vor der Auszahlung prämienfähig vergeben werden. In gewissen Fällen ist auch eine Verlegung eines Codes auf andere Flächen möglich.
- Zwischenfruchtbegrünungen der Varianten 1, 2 und 3 können bis 31. August 2026 beantragt werden. Bis spätestens 30. September 2026 ist die Beantragung der Varianten 4, 5, 6 oder 7 möglich. Ebenso können zu diesen Fristen Variantenflächen ausgeweitet oder neue Varianten beantragt werden.
- Bis zum 30. November 2026 können die mit Schleppschuh, Schleppschlauch oder Gülleinjektion bodennah ausgebrachten Güllemengen korrigiert werden, ebenso die Menge an separierter Rinder-Gülle. Beantragt werden kann die bodennah ausgebrachte oder separierte Güllemenge für das Kalenderjahr 2026.
- Änderungen von DIV-Codierungen am Grünland auf der beantragten DIV-Fläche: Nach dem 15. April kann der Grünland-DIV-Code auf der beantragten Fläche geändert werden, wenn alle Auflagen des neuen Codes prüfbar sind.
Somit sind nur folgende Wechsel nach dem 15. April zulässig:- von DIVSZ auf DIVNFZ oder DIVAGF bis spätestens 14. Juni
- von DIVNFZ auf DIVAGF bis spätestens 14. August
- Saatgutnachweis Hanf: Sämtliche Unterlagen und Nachweise (Etiketten, Rechnungen) und Mengenangaben sind bis spätestens 30. Juni nachzureichen.
- Korrektur des Durchschnittstierbestandes in der Tierliste speziell bei Teilnahme an Tierwohl Schweinehaltung am Jahresende mit Nachweisen (Lieferscheine) für die Basis der Prämienberechnung.
- Bei Änderungen der beantragten geweideten Tiere ist eine Korrektur notwendig.
- Die Meldung der Veränderungen bei beantragten Tieren von gefährdeten Nutztierrassen ist innerhalb von 7 Tagen durchzuführen.
- Das Flächenmonitoring (FMS) bietet die Möglichkeit zur sanktionsfreien Korrektur innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt der Mitteilung per AMA-MFA-Fotos-App, Mail oder telefonischer Information der AMA.
Terminvereinbarung zur Korrekur unbedingt erforderlich.