Kriterien der Rohmilchabgabe
Rohmilch
Laut Verordnung ist „Rohmilch“ das unveränderte Gemelk von Nutztieren, das nicht über 40 °C erhitzt und keiner Behandlung mit ähnlicher Wirkung unterzogen wurde. Unter Milch ohne Artenbeschreibung wird Kuhmilch verstanden, die Milch anderer Tierarten wird entsprechend der jeweiligen Tierart bezeichnet (zB Schafmilch, Ziegenmilch). Rohmilch muss von Tieren stammen, deren allgemeiner Gesundheitszustand gut ist und die keine Euterwunden haben. Das Vorgemelk jedes Tieres ist einer Sinnesprüfung zu unterziehen. Die gewonnene Milch ist sofort zu kühlen. Bei nicht täglicher Abholung darf die Kühltemperatur 6 °C nicht überschreiten. Während der Beförderung muss die Kühlkette aufrecht erhalten bleiben und beim Eintreffen im Bestimmungsgebiet darf die Milchtemperatur nicht mehr als 10 °C betragen.
Abgabe von Rohmilch
Rohmilch und Rohrahm dürfen nur direkt vom Tierhalter an den Endverbraucher oder an Einzelhandelsunternehmen und vom Einzelhandelsunternehmen direkt an den Endverbraucher abgegeben werden. Rohmilch und Rohrahm dürfen nicht an Schulen und Kindergärten abgegeben werden. Andere Einrichtungen der Gemeinschaftsversorgung müssen die Rohmilch einem Erhitzungsverfahren unterziehen.
Rohmilch darf nur am Tag der Gewinnung und an zwei darauf folgenden Tagen abgegeben werden. Rohrahm darf nur am Tag der Gewinnung der Rohmilch oder am darauf folgenden Tag aus dieser hergestellt und abgegeben werden.
Rohmilch darf nur am Tag der Gewinnung und an zwei darauf folgenden Tagen abgegeben werden. Rohrahm darf nur am Tag der Gewinnung der Rohmilch oder am darauf folgenden Tag aus dieser hergestellt und abgegeben werden.
Kennzeichnung
Rohmilch zum unmittelbaren menschlichen Verzehr ist mit dem Hinweis „Rohmilch, vor dem Verzehr abkochen“ zu versehen. Wird Rohmilch direkt vom Milchtank an ein vom Kunden mitgebrachtes Gebinde abgegeben, muss auf einem Aushang, den der Endverbraucher einsehen kann, deutlich lesbar der Schriftzug „Rohmilch, vor dem Verzehr abkochen“ stehen. Bei Abgabe an Einzelhandelsunternehmen ist auf dem Transportbehälter und auf den Begleitdokumenten, wie Lieferschein und Rechnung, „Rohmilch“ oder „Rohrahm“ anzugeben. Weiters ist auf jeder vorverpackten Einzelportion ein Verbrauchsdatum anzugeben. Dazu ist nach dem Schriftzug „zu verbrauchen bis“ das Datum (4 Tage ab Milchgewinnung) anzuführen.
Kriterien
Die Voraussetzung für die Abgabe von Rohmilch an den Endverbraucher ist die Einhaltung folgender Kriterien:
- Rohe Kuhmilch muss eine Keimzahl bei 30 °C (pro ml) <= 50.000 und Somatische Zellen (pro ml) <= 400.000 haben.
- Rohmilch von anderen Tierarten muss eine Keimzahl bei 30 °C (pro ml) <= 500.000 haben.
- Mindestens zweimal pro Monat ist Rohmilch nach den oben genannten Kriterien zu untersuchen.
- Rohmilch muss frei von Rückständen von Antibiotika sein.