Pflanzenschutzmittel dürfen nur von sachkundigen Personen verwendet werden, die über einen Pflanzenschutz-Sachkundeausweis verfügen. Beantragen kann diesen, wer entweder eine anerkannte, einschlägige Berufsausbildung abgeschlossen hat, oder den Pflanzenschutz-Sachkundekurs erfolgreich absol...
Pflanzenschutzmittel dürfen nur von sachkundigen Personen verwendet werden, die über einen Pflanzenschutz-Sachkundeausweis verfügen. Beantragen kann diesen, wer entweder eine anerkannte, einschlägige Berufsausbildung abgeschlossen hat, oder den Pflanzenschutz-Sachkundekurs erfolgreich absolviert hat.
Dieser Kurs wurde speziell für den Kommunalbereich und die Grünraumgestaltung entwickelt und richtet sich an Personen, die im öffentlichen Raum für die Pflege und Gestaltung von Grünflächen, Verkehrswegen, etc. zuständig sind und über keine einschlägige Fachausbildung verfügen, die zur Antragstellung eines „Pflanzenschutz-Sachkundeausweises“ berechtigt.
Kursinhalte:
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Rechtsgrundlagen im Pflanzenschutz
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Pflanzenschutzmittelkunde
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Integrierter Pflanzenschutz
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Unkräuter, Schädlinge und Krankheiten
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Pflanzenhilfsstoffe
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AnwenderInnenschutz und Erste Hilfe
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Praxisteil – Gerätevorführungen
Am letzten Kurstag findet eine schriftliche Abschlussprüfung statt. Deren erfolgreiche Ablegung berechtigt zur Antragstellung eines Pflanzenschutz-Sachkundeausweises
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