Landwirtschaftliches Unternehmertum vorwärtsbringen
Die Land- und Forstwirtschaft hat sich über die vergangenen Jahrzehnte wie kaum ein anderer Sektor verändert. Der technische Fortschritt wird begleitet von dynamischen gesellschaftlichen Entwicklungen, wie etwa Globalisierung, Urbanisierung und Digitalisierung.
Damit unsere Betriebe robust bleiben, müssen sie sich daher künftig noch flexibler entwickeln können. Trends zu erkennen, um zukunftsfähige Märkte zu erschließen, verlangt von unseren Betrieben, Verbänden und Genossenschaften eine noch stärkere Orientierung an den Bedürfnissen ihrer Kunden. Auch entsprechende politische und rechtliche Rahmenbedingungen, die in unserer dynamischen Zeit Planungssicherheit garantieren, sind für eine positive unternehmerische Entwicklung unserer Höfe entscheidend. Dazu gehört auch möglichst rasche Klarheit über die Bedingungen in der neuen Periode der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik.
So können wir mehrjährige Planungen sicher vornehmen und unsere Betriebsentwicklung entsprechend gestalten. So können unsere Betriebe ihre Potenziale entfalten und ihre Höfe langfristig absichern.
Damit unsere Betriebe robust bleiben, müssen sie sich daher künftig noch flexibler entwickeln können. Trends zu erkennen, um zukunftsfähige Märkte zu erschließen, verlangt von unseren Betrieben, Verbänden und Genossenschaften eine noch stärkere Orientierung an den Bedürfnissen ihrer Kunden. Auch entsprechende politische und rechtliche Rahmenbedingungen, die in unserer dynamischen Zeit Planungssicherheit garantieren, sind für eine positive unternehmerische Entwicklung unserer Höfe entscheidend. Dazu gehört auch möglichst rasche Klarheit über die Bedingungen in der neuen Periode der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik.
So können wir mehrjährige Planungen sicher vornehmen und unsere Betriebsentwicklung entsprechend gestalten. So können unsere Betriebe ihre Potenziale entfalten und ihre Höfe langfristig absichern.
Wofür wir uns einsetzen
- Ausweitung des unternehmerischen Spielraums für Betriebsentwicklungen
- Sicherstellung der GAP-Mittel für Österreich im mehrjährigen Finanzrahmen der EU von 2021 bis 2027 auf dem bisherigen Niveau, insbesondere für die Ländliche Entwicklung sowie nationaler Ausgleich im Falle einer Kürzung von EU-Mitteln
- GAP – INVEKOS: Vom Misstrauens- zum Vertrauensprinzip und damit grundsätzliche Vereinfachungen von der Antragstellung bis zur Kontrolle – bei den Direktzahlungen und in der Ländlichen Entwicklung mit einem starken Umweltprogramm, einer verlässlichen Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete und einer zukunftsorientierten Investitionsförderung
- Vereinfachung der Antragstellung, besonders auch bei Projekten von landwirtschaftlichen Gemeinschaften
- Ausbau der Vertriebskanäle für bäuerliche Betriebe
- Ausweitung der Möglichkeiten der land- und forstwirtschaftlichen Nebengewerbe
- Vernetzung und Zusammenarbeit mit anderen Branchen in der Wertschöpfungskette
- Steuerrechtliche Rahmbedingungen (Pauschalierung, Einheitswert) absichern
- Ländliche Infrastruktur sicherstellen und Versorgungseinrichtungen erhalten
- Trend-, Potenzial- und Marktanalysen für land- und forstwirtschaftliche Betriebe forcieren
- Verfügbarkeit von Fremdarbeitskräften sicherstellen
- Vereinfachung von Bauvorhaben und mehr Praxistauglichkeit von Auflagen und Vorschriften
- Bewusstseinsbildung und Unterstützung für direkte Öffentlichkeitsarbeit bäuerlicher Betriebe
- Starke Vertretung der bäuerlichen Spezifika und Anliegen in der neuen Sozialversicherung der Selbstständigen
- Steigerung der Wertschöpfung durch Diversifizierung und Direktvermarktung
- Etablierung eines Partner-Netzwerkes im Ländlichen Raum
Nachgefragt
- 87 % der Bäuerinnen und Bauern empfinden die Unterstützung bei sozial-, steuer- oder generell rechtlichen Fragen sowie 86 % die Unterstützung bei Problemen mit den Behörden als sehr bedeutsam.
- Für 85% der Betriebe sind betriebswirtschaftliche Fragen und Beratungsangebote zur Betriebsentwicklung wichtig.
- 78 % der Landwirtinnen und Landwirte bewerten die Begleitung bei der Umsetzung von neuen Projektideen und Innovationen seitens der LK NÖ in Zukunft als wichtig.
Was wir 2020-2022 erreicht haben
- Sicherung der Existenzgründungsbeihilfe bis Ende Förderperiode – auch für Übergangsjahre
- Verlängerung der Maßnahmen des Waldfondspakets um zwei Jahre bis Ende Jänner 2025
- Online-Plattform Arbeitskräftevermittlung während Corona-Lockdown
- Verlustersatz für indirekt Betroffene in der LW durch Schließung von Gastronomie und Hotellerie (Schweinemast & Zuchtsauenhaltung, Wein, Speise- & Saatkartoffel, Bodenhaltung Legehennen)
-
Erleichterungen im Bereich Saisonarbeitskräfte
umgesetzt:
- Arbeitgeberzusammenschlüsse
- Reform der Stammsaisonairs-Regelung
- Rot-Weiß-Rote Karte für Stammmitarbeiter
- Weiterentwicklung: Interaktive Deckungsbeiträge und Kalkulationsdaten
- Absenkung KV Beitragssatz um 0,85 % Punkte
- PV-Beitragsgrundlage für hauptberuflich beschäftige Kinder unterstützt
- Absenkung der KV-Mindestbeitragsgrundlage
- Gewinnglättung über 3 Jahre
- Ab 2021: Eingangssteuersatz von 25 % auf 20 %
- Entfall Hektar- bzw. VE-Grenze für Vollpauschalierung (und Anhebung Umsatzgrenze)
- Erhöhung der Forsteinheitswertgrenze
- Anhebung der Umsatzgrenze und Entfall Einheitswert- Grenze für Buchführung
- Abschaffung der Schaumweinsteuer
- Absenkung des Anrechnungsprozentsatzes beim fiktiven Ausgedinge
- Entlastung für Pensionisten – analog zu allen übrigen Pensionisten
- Keine Umsatzsteuerpflicht für Betriebsübergaben
- Senkung der Einkommenssteuertarife von 35 % auf 30 % und von 42 % auf 40 %
- Senkung der Körperschaftsteuer von 25 % auf 23 % (stufenweise)
- Klimabonus
- Erhöhung Familienbonus von 1.500 € auf 2.000 € pro Kind
- Erhöhung Kindermehrbetrag von 250 € auf 500 €
- Senkung der Krankenversicherungsbeiträge um bis zu 1,7 %
- Temporäre Agrardieselrückvergütung
- Sonder-Investitionsprogramm „Energieautarke Bauernhöfe“
- Sicherstellung der GAP-Mittel für die neue Periode: Finanzierung erreicht und gesichert!
- GAP-Genehmigung erstmals vor Beginn der Programmperiode (Ö war unter ersten 9 Ländern mit Genehmigung)
- Klarheit bei GAP-Bestimmungen, insbesondere GLÖZ-Auflagen (Umsetzungsbeginn, …)
- Umsetzung eines moderaten Umverteilungsmodells in der Säule 1
- Neuer Ansatz im Agrarumweltprogramm durch modularen Aufbau von UBB und Bio (viele einjährige Elemente dabei) – mehr Flexibilität und leistungsorientierter Abgeltung
- Junglandwirte-Top-Up in der 1. Säule: Unterstützung bei Hofübernahme
- Abschaffung Zahlungsansprüche: einfache jährliche Basiszahlung nach Hektar
- Klimabonus 500 €
- Teuerungsausgleich für Mindestpensionisten 300 €
- Einmalzahlung Familienbeihilfe 180 €
- Energiegutschein 150 €
- Teuerungsabsetzbetrag bis zu 500 € im Jahr 2022
- Erhöhung Pendlerpauschale und Pendlereuro
- Befreiung der Eigenstromsteuer
- Senkung der Elektrizitätsabgabe
- Wegfall der Ökostrompauschale
- Strompreisrabatt des Bundes
- CO2-Rückvergütung
- Teuerungsausgleich (Versorgungssicherungspaket)
- Stromkostenzuschuss für Bäuerinnen und Bauern
- Blau-gelbes Schulstartgeld
- Blau-gelbe Pendlerhilfe
- Blau-gelber Strompreisrabatt