Mehr nationales Geld ab 2024 für ÖPUL und AZ
90 Millionen Euro an zusätzlichen Mitteln
Ab 2024 werden in der laufenden GAP-Periode die Prämiensätze im Agrarumweltprogramm ÖPUL und in der Ausgleichszulage AZ erhöht, ebenso die Obergrenzen in der Investitionsförderung. Dafür werden jährlich insgesamt 90 Millionen Euro zusätzliche Mittel aufgewendet. Die Genehmigung der Europäischen Kommission wird vor Beginn der Auszahlungsberechnung erwartet.
Wie wirken sich die neuen Prämiensätze in der Praxis aus?
ÖPUL- und AZ-Prämien werden ab 2024 um 8% erhöht. Beispielsweise steigt die UBB-Prämie von 70 auf 75,6 Euro pro Hektar oder die Bio-Ackerprämie von 205 auf 221,4 Euro je Hektar.
Die Ausgleichszulage für besonders benachteiligte Betriebe mit mindestens 180 Erschwernispunkten wird ab 2024 um 14% erhöht.
Welche Maßnahmen sind von der Erhöhung nicht betroffen?
Keine Erhöhung ist bei den Öko-Regelungs-Maßnahmen möglich, da sie ausschließlich aus EU-Mitteln finanziert werden. Dazu zählen die Zwischenfrucht-Begrünung, System Immergrün, Erosionsschutz Obst/Wein/Hopfen und die Tierwohl-Weidemaßnahme.
Mehr Attraktivität durch höhere Prämien
Um die Attraktivität mancher ÖPUL-Maßnahmenzuschläge zu steigern, werden deren Prämien um deutlich mehr als acht Prozent erhöht. Welche Zuschläge davon betroffen sind, zeigt die Tabelle "Erhöhung um mehr als acht Prozent".
Auch die ÖPUL-Prämienobergrenzen pro Hektar werden ab 2024 entsprechend erhöht.
Erhöhung um mehr als acht Prozent - Maßnahmen im Überblick
ÖPUL-Maßnahmenzuschläge, Erhöhung um mehr als 8 % | Prämie ab 2024 in €/ha | Prämie 2023 in €/ha |
UBB, Bio: Zuschlag für besonders artenreiche Acker-Biodiversitätsflächen (DIVRS) | 424 | 300 |
UBB, Bio: Zuschlag für besonders artenreiche Grünland-Biodiversitätsflächen (DIVRS) | 424 | 300 |
UBB, Bio: Zuschlag für Sonnenblumen | 86,4 | 50 |
UBB, Bio: Mehrnutzenhecken | 1.000 | 800 |
Vorbeugender Grundwasserschutz: Bildungs-/Beratungs-Zuschlag für die ersten 10 ha | 60 | 30 |
HBG (Humuserhalt und Bodenschutz auf umbruchsfähigem Grünland): Zuschlag für artenreiches Grünland und einmähdige Wiesen | 262 | 150 |