Mehrfachantrag 2026 – Organisatorisches
Dazu gibt es zwei Möglichkeiten:
Selbsttätig über www.eama.at, wobei das Absenden des Antrages nur mit ID-Austria möglich ist
Im Wege der Bezirksbauernkammer auf Basis vollständig ausgefüllter Vorbereitungsunterlagen
Die AMA versendet – wie schon im Vorjahr – keine Vordruckformulare zur Vorbereitung auf die Antrag-stellung. Zur Vorbereitung auf die Antragstellung über die BBK empfehlen wir die Verwendung des Mehrfachantrages 2025. Ergänzen, streichen bzw. ändern Sie die Feldstücksliste entsprechend der Bewirtschaftung 2026.
Alternativ dazu sind auch die Verwendung einer „Vordruck“-Feldstücksliste MFA 2026 (Leerformular über eAMA ausdruckbar) oder Ausdrucke diverser Aufzeichnungsprogramme möglich.
Wie gewohnt erhalten Antragsteller, die 2025 den Mehrfachantrag im Wege der Bezirksbauernkammer abgewickelt haben, einen Termin zur Einreichung des MFA 2026 zugesendet.
Wir ersuchen Sie, die von uns zugeteilten Termine so gut wie möglich wahrzunehmen – nur so ist eine effiziente und für alle Antragsteller zeitgerechte Abwicklung möglich.
Jene Betriebe, die den MFA 2025 selbsttätig gestellt haben, den MFA 2026 aber wieder über die BBK abwickeln wollen, ersuchen wir um Terminvereinbarung. Betriebe, die eine Einladung bekommen haben, aber keinen MFA mehr abgeben, ersuchen wir ebenfalls um Mitteilung.
Für die MFA 2026 – Einreichung im Wege der BBK sind folgende Unterlagen erforderlich:
„ausgefüllter“ MFA für 2026 MFA 2025 – Formulare (mit den erforderlichen Ergänzungen, Streichungen, Änderungen) oder Vordruck-Feldstückliste MFA 2026 bzw. Ausdruck Aufzeichnungsprogramme
- bei Tierhaltung (außer Rinder) – Tierliste (Empfehlung: korrigierte MFA 2025 – Tierliste)
- je nach ÖPUL-Maßnahmen zusätzliche erforderliche Angaben oder Formulare
Prüfbericht im Falle einer Vor-Ort-Kontrolle (seit MFA 2025)
bei Hanfanbau: Saatgutrechnungen und Saatgutetiketten (ACHTUNG: mind. 20 kg/ha erforderlich)
bei Änderungsdigitalisierungen Grundstücksdaten, Skizzen oder Hofkarte bzw. genaue Maßangaben bei Schlagbildungen
für Junglandwirte Top-Up bei erstmaliger Beantragung Nachweis für landw. Ausbildung (Facharbeiter-/Meisterbrief, Maturazeugnis oder Studienabschluss)
Versicherungsdatenauszug der SVS evtl. Gesellschaftsvertrag (zB bei Personengemeinschaften)
Mobiltelefon und Passwort für ID Austria
Grundsätzlich ist für die MFA-Antragstellung eine ID Austria erforderlich. Nur im Ausnahmefall (falls zB kein geeignetes Handy zur Verfügung steht oder noch keine ID Austria eingerichtet wurde), kann bei Antragstellung über die BBK weiterhin persönlich unterschrieben werden.
Die Antragstellung über die Bezirksbauernkammer ist kostenlos. Es fallen jedoch Kosten für Sie an, wenn der zugeteilte Termin unentschuldigt versäumt wird. Ab 13. April 2026 ist die MFA-Einreichung jedenfalls kostenpflichtig.
Beachten Sie, dass grundsätzlich die persönliche Anwesenheit der Antragstellerin bzw. des Antragstellers erforderlich ist.
Selbsttätig über www.eama.at, wobei das Absenden des Antrages nur mit ID-Austria möglich ist
Im Wege der Bezirksbauernkammer auf Basis vollständig ausgefüllter Vorbereitungsunterlagen
Die AMA versendet – wie schon im Vorjahr – keine Vordruckformulare zur Vorbereitung auf die Antrag-stellung. Zur Vorbereitung auf die Antragstellung über die BBK empfehlen wir die Verwendung des Mehrfachantrages 2025. Ergänzen, streichen bzw. ändern Sie die Feldstücksliste entsprechend der Bewirtschaftung 2026.
Alternativ dazu sind auch die Verwendung einer „Vordruck“-Feldstücksliste MFA 2026 (Leerformular über eAMA ausdruckbar) oder Ausdrucke diverser Aufzeichnungsprogramme möglich.
Wie gewohnt erhalten Antragsteller, die 2025 den Mehrfachantrag im Wege der Bezirksbauernkammer abgewickelt haben, einen Termin zur Einreichung des MFA 2026 zugesendet.
Wir ersuchen Sie, die von uns zugeteilten Termine so gut wie möglich wahrzunehmen – nur so ist eine effiziente und für alle Antragsteller zeitgerechte Abwicklung möglich.
Jene Betriebe, die den MFA 2025 selbsttätig gestellt haben, den MFA 2026 aber wieder über die BBK abwickeln wollen, ersuchen wir um Terminvereinbarung. Betriebe, die eine Einladung bekommen haben, aber keinen MFA mehr abgeben, ersuchen wir ebenfalls um Mitteilung.
Für die MFA 2026 – Einreichung im Wege der BBK sind folgende Unterlagen erforderlich:
„ausgefüllter“ MFA für 2026 MFA 2025 – Formulare (mit den erforderlichen Ergänzungen, Streichungen, Änderungen) oder Vordruck-Feldstückliste MFA 2026 bzw. Ausdruck Aufzeichnungsprogramme
- bei Tierhaltung (außer Rinder) – Tierliste (Empfehlung: korrigierte MFA 2025 – Tierliste)
- je nach ÖPUL-Maßnahmen zusätzliche erforderliche Angaben oder Formulare
Prüfbericht im Falle einer Vor-Ort-Kontrolle (seit MFA 2025)
bei Hanfanbau: Saatgutrechnungen und Saatgutetiketten (ACHTUNG: mind. 20 kg/ha erforderlich)
bei Änderungsdigitalisierungen Grundstücksdaten, Skizzen oder Hofkarte bzw. genaue Maßangaben bei Schlagbildungen
für Junglandwirte Top-Up bei erstmaliger Beantragung Nachweis für landw. Ausbildung (Facharbeiter-/Meisterbrief, Maturazeugnis oder Studienabschluss)
Versicherungsdatenauszug der SVS evtl. Gesellschaftsvertrag (zB bei Personengemeinschaften)
Mobiltelefon und Passwort für ID Austria
Grundsätzlich ist für die MFA-Antragstellung eine ID Austria erforderlich. Nur im Ausnahmefall (falls zB kein geeignetes Handy zur Verfügung steht oder noch keine ID Austria eingerichtet wurde), kann bei Antragstellung über die BBK weiterhin persönlich unterschrieben werden.
Die Antragstellung über die Bezirksbauernkammer ist kostenlos. Es fallen jedoch Kosten für Sie an, wenn der zugeteilte Termin unentschuldigt versäumt wird. Ab 13. April 2026 ist die MFA-Einreichung jedenfalls kostenpflichtig.
Beachten Sie, dass grundsätzlich die persönliche Anwesenheit der Antragstellerin bzw. des Antragstellers erforderlich ist.