Bio-Flächen im Agraratlas ersichtlich!
In diesem Zusammenhang gilt eine Informationspflicht, die sicherstellen soll, dass konventionell wirtschaftende Betriebe von einer allfälligen biologischen Bewirtschaftung von angrenzenden Nachbarflächen nachvollziehbar Kenntnis erlangen und entsprechende Vorsorgemaßnahmen gegen Abdrift (zB Herbizide, Fungizide, …) treffen können.
Diese Information wird in Österreich seit 1. Februar 2023 über eine farbliche Kennzeichnung von Bioflächen im Inspire-Agraratlas (https://agraratlas.inspire.gv.at) sichergestellt.
Wie die INVEKOS-Schläge ist auch der Kartenlayer „ÖPUL Bio-Schläge“ erst bei höherer Zoom-Stufe (Maßstabstrecke 1.000 m, entspricht ca. Gemeindeebene) einblendbar.
Diese Information wird in Österreich seit 1. Februar 2023 über eine farbliche Kennzeichnung von Bioflächen im Inspire-Agraratlas (https://agraratlas.inspire.gv.at) sichergestellt.
Wie die INVEKOS-Schläge ist auch der Kartenlayer „ÖPUL Bio-Schläge“ erst bei höherer Zoom-Stufe (Maßstabstrecke 1.000 m, entspricht ca. Gemeindeebene) einblendbar.