Nutztierhaltung im Visier von Aktivismus
Kampagnen von Tierrechts-NGO‘s - etwa zur Forderung des Verbots von Vollspaltenböden oder der Anbindehaltung - zeichnen ein verzerrtes, irritierendes Bild, das rufschädigend für Bauernfamilien und ganze Branchen ist. Erfahrungsgemäß werden Betriebe vorab “ausspioniert“, um günstige Zeiten für “ungestörtes“ Eindringen zu finden. Das gesammelte Material wird schließlich von diversen Tierrechts-NGO‘s medial veröffentlicht und als “anonym“ zugespielt deklariert - meistens ohne dass die Betriebe selbst etwas davon merken. Emotional noch belastender sind gleichzeitige Besetzungen von Betrieben bzw. Demonstrationen, etwa vor Stallgebäuden oder zum Beispiel auf Silos. Von betroffenen Betrieben ist rasches, aber überlegtes Handeln gefragt. Es geht um Schadensbegrenzung. Auch wenn bei den behördlichen Kontrollen, die im Zusammenhang mit Anzeigen erfolgen müssen, häufig keine ungesetzlichen Handlungen nachgewiesen werden, führen skandalisierende Berichte zu Vorverurteilungen, insbesondere in den sozialen Medien.
Was tun im Ernstfall?
Die NÖ Landes-Landwirtschaftskammer unterstützt betroffene Betriebe seit 2021 mit einem fachlich und kommunikativ geschulten Team aus Mitarbeitenden der Tierhaltungs-, Kommunikations- und Rechtsabteilung. Bekommt die Landwirtschaftskammer Kenntnis von aktuellen Veröffentlichungen, erfolgt der Versuch der Kontaktaufnahme mit dem Betrieb. Im Einverständnis mit den betroffenen Betriebsführern wird eine direkte Vertrauensperson für den Betrieb ernannt, die diesen durch die akute Krise begleitet und mit weiteren Fachexperten im Hintergrund Hilfsangebote koordiniert.
Betriebe werden durch solche Aktionen an den medialen Pranger gestellt und befinden sich verständlicherweise in einer akuten Ausnahmesituation. Das Wichtigste ist, trotzdem Ruhe zu bewahren und überlegt zu handeln. Betroffene sollten zuallererst alle Familienmitglieder informieren und etwaigen Demonstrationen am oder vor dem Betriebsgelände fernbleiben. Es gilt, die persönliche Konfrontation mit Aktivisten zu vermeiden, denn im schlimmsten Fall werden davon Aufnahmen produziert. Die Tierhaltungs- oder Kommunikationsabteilungen der Landwirtschaftskammern sind gute Ansprechpartnerinnen für Unterstützung und Verhaltensempfehlungen.
Es ist außerdem sinnvoll, von sich aus aktiv die Behörde (Bezirkshauptmannschaft/Amtstierarzt) zu informieren und Bereitschaft zur Zusammenarbeit zu signalisieren. In der Regel ergehen seitens der Tierrechtsaktivisten zeitgleich mit den Veröffentlichungen Anzeigen bei der BH oder der Staatsanwaltschaft. Betriebe sollten auch unbedingt Kontakt mit dem eigenen Betreuungstierarzt sowie Vermarktungspartnern aufnehmen und die Polizei anfordern, um etwaige “Einbruchsspuren“ sicherzustellen. Wichtig ist, sich einen Überblick über die Vorwürfe in den Medien zu verschaffen, die Artikel inhaltlich zu prüfen und sich anzusehen, ob das veröffentlichte Bild- und Videomaterial wirklich vom eigenen Betrieb stammt. Es ist durchaus empfehlenswert, selbst die aktuelle Situation am Betrieb mit Bildern oder Videos festzuhalten.
Betriebe werden durch solche Aktionen an den medialen Pranger gestellt und befinden sich verständlicherweise in einer akuten Ausnahmesituation. Das Wichtigste ist, trotzdem Ruhe zu bewahren und überlegt zu handeln. Betroffene sollten zuallererst alle Familienmitglieder informieren und etwaigen Demonstrationen am oder vor dem Betriebsgelände fernbleiben. Es gilt, die persönliche Konfrontation mit Aktivisten zu vermeiden, denn im schlimmsten Fall werden davon Aufnahmen produziert. Die Tierhaltungs- oder Kommunikationsabteilungen der Landwirtschaftskammern sind gute Ansprechpartnerinnen für Unterstützung und Verhaltensempfehlungen.
Es ist außerdem sinnvoll, von sich aus aktiv die Behörde (Bezirkshauptmannschaft/Amtstierarzt) zu informieren und Bereitschaft zur Zusammenarbeit zu signalisieren. In der Regel ergehen seitens der Tierrechtsaktivisten zeitgleich mit den Veröffentlichungen Anzeigen bei der BH oder der Staatsanwaltschaft. Betriebe sollten auch unbedingt Kontakt mit dem eigenen Betreuungstierarzt sowie Vermarktungspartnern aufnehmen und die Polizei anfordern, um etwaige “Einbruchsspuren“ sicherzustellen. Wichtig ist, sich einen Überblick über die Vorwürfe in den Medien zu verschaffen, die Artikel inhaltlich zu prüfen und sich anzusehen, ob das veröffentlichte Bild- und Videomaterial wirklich vom eigenen Betrieb stammt. Es ist durchaus empfehlenswert, selbst die aktuelle Situation am Betrieb mit Bildern oder Videos festzuhalten.
Umgang mit Medien in der Krise
Den Tierrechtsaktivisten geht es in erster Linie um Berichterstattung, die ihr unerlaubtes Eindringen sozusagen rechtfertigt. Dafür geben diese mit hoher Wahrscheinlichkeit die Daten des Betriebs an Medienvertreter weiter. Es ist daher möglich, dass Betriebe von Journalisten angerufen oder im Falle von Besetzungen sogar zuhause aufgesucht werden. Es wird empfohlen, von spontanen Interviews Abstand zu nehmen und am besten einen Rückruf oder eine schriftliche Antwort in Aussicht zu stellen. Die persönliche Betroffenheit vom Vorfall und dass man sich selbst erst ein Bild von den Vorwürfen machen müsse, ist auch für Journalisten nachvollziehbar.
Betriebe sollen nur gut überlegte und gesicherte Aussagen zur aktuellen Situation treffen. Eine Antwort könnte sein, dass man sich erst genauer äußern könne bzw. wolle, wenn die behördlichen Überprüfungsergebnisse vorlägen. Medienvertreter sollten auch ersucht werden, Daten, die Rückschlüsse auf den betroffenen Betrieb zulassen, zum Schutz der Privatsphäre der Familie nicht zu veröffentlichen. Wenn das Fernsehen vor Ort ist, soll ebenfalls um Anonymisierung der Videoaufnahmen gebeten werden. Wichtig ist, dass Betroffene glaubwürdig signalisieren, dass sie zur Aufklärung der Kritik beitragen werden und mit den Behörden vollumfänglich zusammenarbeiten. Auch wenn es für manche verständlicherweise auf der Hand liegt, sind Angriffe auf die Tierrechtsaktivisten zu diesem Zeitpunkt oder der Verweis auf “Kein Kommentar“ schlechte Ideen. Dies könnte als indirektes Schuldeingeständnis interpretiert werden. Doch kein “Fall“ ist gleich und auch hier gilt: Eine Rücksprache mit Kommunikationsexperten der Landwirtschaftskammer wird explizit empfohlen.
Betriebe sollen nur gut überlegte und gesicherte Aussagen zur aktuellen Situation treffen. Eine Antwort könnte sein, dass man sich erst genauer äußern könne bzw. wolle, wenn die behördlichen Überprüfungsergebnisse vorlägen. Medienvertreter sollten auch ersucht werden, Daten, die Rückschlüsse auf den betroffenen Betrieb zulassen, zum Schutz der Privatsphäre der Familie nicht zu veröffentlichen. Wenn das Fernsehen vor Ort ist, soll ebenfalls um Anonymisierung der Videoaufnahmen gebeten werden. Wichtig ist, dass Betroffene glaubwürdig signalisieren, dass sie zur Aufklärung der Kritik beitragen werden und mit den Behörden vollumfänglich zusammenarbeiten. Auch wenn es für manche verständlicherweise auf der Hand liegt, sind Angriffe auf die Tierrechtsaktivisten zu diesem Zeitpunkt oder der Verweis auf “Kein Kommentar“ schlechte Ideen. Dies könnte als indirektes Schuldeingeständnis interpretiert werden. Doch kein “Fall“ ist gleich und auch hier gilt: Eine Rücksprache mit Kommunikationsexperten der Landwirtschaftskammer wird explizit empfohlen.
Offene Augen und Schutzmaßnahmen
Wenn Betriebe in der Nähe des Betriebsgeländes fremde Personen oder Autos mit unbekannten Kennzeichen wahrnehmen, ist eine “gesunde Skepsis“ angebracht. Generell sind folgende Sicherheitsvorkehrungen empfehlenswert:
- Hoftüren immer konsequent verschließen (mechanische Sicherungen, digitale/elektronische Systeme)
- Kameras (oder Attrappen) anbringen - es gilt aber zu bedenken, dass hier auch Fehlalarme einzukalkulieren sind
- Hofhunde, die melden, wenn betriebsfremde Personen kommen
- Beratung der Kriminalprävention: Beratungsgespräch anfordern unter Tel. 059-133
- Gute bzw. respektvolle nachbarschaftliche Beziehungen
- Schilder anbringen z.B. mit dem Wortlaut: “Unbefugten ist der Zutritt verboten!“
- Selbst regelmäßig die tatsächlichen Verhältnisse im Stall mit Bild- und Videomaterial dokumentieren, um unberechtigte Vorwürfe sogenannter Tierschützer zu entkräften
Was tun bei Verfehlungen?
Beim Großteil der betroffenen Betriebe werden keine oder nur marginale Mängel festgestellt. Allerdings gibt es in regelmäßigen Abständen auch Fälle, wo deutliche Abweichungen zur Tierschutzgesetzgebung festgestellt werden. Es ist selbstverständlich im Interesse aller bäuerlichen Betriebe, solche Missstände zu vermeiden.
Häufige Ursachen für auftretende Probleme:
Es braucht “eine Kultur des Hinschauens“, wenn man bei Berufskolleginnen oder -kollegen Probleme ortet. Es geht um Hilfs- und Gesprächsangebote. Es geht dezidiert nicht darum, Betriebe anzuschwärzen, sondern durch rechtzeitiges Reagieren Schlimmeres - wie Medienskandale und menschliches Leid - zu verhindern. Mögliche rechtliche Sanktionen sollen bereits im Vorfeld verhindert werden. Die Landwirtschaftskammern sind für alle Betriebe offen, die trotz Verfehlungen bereit für Verbesserungen sind. Sorgfaltspflicht und ein Bekenntnis zur ordnungsgemäßen Tierhaltung sind unabdingbare Voraussetzungen für das Vertrauen der Gesellschaft und für die Solidarität zwischen den bäuerlichen Betrieben.
Dass Probleme auftauchen können, wo Menschen Tiere halten, ist Fakt. Die regionalen Landwirtschaftskammern und zum Beispiel das Bäuerliche Sorgentelefon - österreichweit anonym unter 0810/676810 erreichbar - sind vertrauenswürdige erste Anlaufstellen für Probleme. Das Schlimmste, was man tun kann, ist, nichts zu tun. Die beste Strategie zur Krisenvermeidung ist es, rechtzeitig zu reagieren und Hilfe in Anspruch zu nehmen!
Häufige Ursachen für auftretende Probleme:
- Gesundheitliche (physische/ psychische) Probleme, Überforderung der Betriebsführung oder einer Familienarbeitskraft
- Schicksalsschläge innerhalb der Betriebsfamilie
- Tiermanagement-Probleme durch Arbeitsüberlastung, Betriebsblindheit, Wissens- bzw. Ausbildungsdefizite
Es braucht “eine Kultur des Hinschauens“, wenn man bei Berufskolleginnen oder -kollegen Probleme ortet. Es geht um Hilfs- und Gesprächsangebote. Es geht dezidiert nicht darum, Betriebe anzuschwärzen, sondern durch rechtzeitiges Reagieren Schlimmeres - wie Medienskandale und menschliches Leid - zu verhindern. Mögliche rechtliche Sanktionen sollen bereits im Vorfeld verhindert werden. Die Landwirtschaftskammern sind für alle Betriebe offen, die trotz Verfehlungen bereit für Verbesserungen sind. Sorgfaltspflicht und ein Bekenntnis zur ordnungsgemäßen Tierhaltung sind unabdingbare Voraussetzungen für das Vertrauen der Gesellschaft und für die Solidarität zwischen den bäuerlichen Betrieben.
Dass Probleme auftauchen können, wo Menschen Tiere halten, ist Fakt. Die regionalen Landwirtschaftskammern und zum Beispiel das Bäuerliche Sorgentelefon - österreichweit anonym unter 0810/676810 erreichbar - sind vertrauenswürdige erste Anlaufstellen für Probleme. Das Schlimmste, was man tun kann, ist, nichts zu tun. Die beste Strategie zur Krisenvermeidung ist es, rechtzeitig zu reagieren und Hilfe in Anspruch zu nehmen!
Stalleinbrüche - wie ist die rechtliche Situation?
Landwirte und Tierbesitzer können sich derzeit gegen die meist rechtlich gut geschulten Eindringlinge fast nie erfolgreich wehren. In der Regel greift kein gerichtlicher Straftatbestand, denn ein Stalleindringling begeht nach österreichischem Recht grundsätzlich keinen Hausfriedensbruch. Auch andere Straftaten wie Sachbeschädigung und Diebstahl werden von den Eindringlingen bewusst vermieden, damit ist die Polizei nicht einmal zur Täterausforschung befugt. Mangels feststellbarer Täteridentität geht auch die mögliche verwaltungsstrafrechtliche Verfolgung (z.B. NÖ Feldschutzgesetz, Schweinegesundheitsverordnung) ins Leere. Gleiches gilt bei einer zivilrechtlichen Klage wegen Besitz- und Eigentumsstörung beim Bezirksgericht. Eine Klage gegen Unbekannte ist nicht möglich. Aktuell ist auch das unerlaubte Anfertigen von Bildaufnahmen in Wohn- und Betriebsstätten und somit auch in Stallungen straflos. Im österreichischen Strafrecht gibt es nämlich keinen Schutz gegen unbefugte Bildaufnahmen. Diese Regelung entspricht noch dem Schutzbedürfnis der 1970-er Jahre, wo es weder Smartphones noch Internet gab. Demnach gibt es dringenden Handlungsbedarf, um bäuerliches Eigentum gegen Unbefugte besser zu schützen. Die bäuerliche Interessenvertretung fordert daher, dass in Österreich der Tatbestand des Hausfriedensbruches - wie in unseren Nachbarländern Deutschland und Schweiz - erweitert wird.
Ing. Mag. Alfred Kalkus Referatsleiter Recht, LK NÖ
Ing. Mag. Alfred Kalkus Referatsleiter Recht, LK NÖ