Pflanzenschutz-Sachkundeausweis - Verlängerung
Alle Personen, die am Betrieb Pflanzenschutzmittel verwenden, müssen einen gültigen Sachkundeausweis besitzen. Unter Verwendung versteht man neben dem Hantieren und Ausbringen auch den Transport innerhalb des Betriebes und das Lagern von Pflanzenschutzmitteln.
Für die Verlängerung sind fünf Weiterbildungsstunden zu absolvieren. Alle Ausweisinhaber, die ihre Weiterbildungsverpflichtung bereits erfüllt haben, können in ihrer zuständigen Bezirksbauernkammer die Verlängerung des Ausweises beantragen.
Sollten Sie Ihre Weiterbildungsverpflichtung noch nicht erfüllt haben, stehen Ihnen ONLINE-Kurse zur Verfügung:
ONLINE-Kurse:
Anmeldung: LFI NÖ unter 05 0259 26100 oder per Email unter lfi@lk-noe.at unter Bekanntgabe von Name, Adresse, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse, PSA-Nummer und Betriebsnummer. Nach der Anmeldung erhalten Sie Ihre persönlichen Zugangsdaten für die Lernplattform eLFI.
Für die Verlängerung sind fünf Weiterbildungsstunden zu absolvieren. Alle Ausweisinhaber, die ihre Weiterbildungsverpflichtung bereits erfüllt haben, können in ihrer zuständigen Bezirksbauernkammer die Verlängerung des Ausweises beantragen.
Sollten Sie Ihre Weiterbildungsverpflichtung noch nicht erfüllt haben, stehen Ihnen ONLINE-Kurse zur Verfügung:
ONLINE-Kurse:
- Weiterbildung für den Pflanzenschutz-Sachkundeausweis 5 Stunden
- Weiterbildung für den Pflanzenschutz-Sachkundeausweis 2 Stunden
- Weiterbildung für den Pflanzenschutz-Sachkundeausweis FORST
Anmeldung: LFI NÖ unter 05 0259 26100 oder per Email unter lfi@lk-noe.at unter Bekanntgabe von Name, Adresse, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse, PSA-Nummer und Betriebsnummer. Nach der Anmeldung erhalten Sie Ihre persönlichen Zugangsdaten für die Lernplattform eLFI.