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Schmuckenschlager: Schutz von bäuerlichem Eigentum ist gesellschaftliche Notwendigkeit und kein Selbstzweck

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04.07.2023

Am Montag, 3. Juli, tagte die Vollversammlung der Landwirtschaftskammer NÖ in der LK-Technik Mold. Im Mittelpunkt standen die Forderung praxistauglicher Vorgaben und Rahmenbedingungen auf EU-Ebene, der Schutz des bäuerlichen Eigentums sowie die Auswirkungen von Marktöffnungen auf die Agrarmärkte.

Foto_Vollversammlung.jpg © Artur Riegler
Foto_Vollversammlung (v.l.): LK NÖ-Vizepräsident Lorenz Mayr, LK NÖ-Vizepräsidentin Andrea Wagner, LK NÖ-Präsident Johannes Schmuckenschlager, LH-Stellvertreter Stephan Pernkopf, Leiterin der Abteilung Agrarrecht im Amt der NÖ Landesregierung Doris Stilgenbauer und Kammerdirektor Franz Raab © Artur Riegler
„Unsere Bäuerinnen und Bauern leisten täglich enormes, um unser Land mit regionalen Lebensmittel zu versorgen, ebenso sind sie lokale Energieproduzenten. Sie stehen für Versorgungssicherheit. Damit sie diesen Auftrag auch weiterhin erfüllen und nachhaltig produzieren können, braucht es aber auch ein Umdenken auf EU-Ebene. Mit mehr Fokus auf die Ernährungssicherheit, einem Bekenntnis zum wichtigen Pflanzenschutz und weniger Einschränkungen“, erklärt LH-Stellvertreter Stephan Pernkopf. Landwirtschaftskammer NÖ-Präsident Johannes Schmuckenschlager bekräftigt: „Viele EU-Regulative sind für die land- und forstwirtschaftliche Praxis fernab jeder Realität. Wir brauchen keine Union der Verbote und Strafen, sondern eine Union der Freiheit und Wettbewerbsfähigkeit.“
Das zeigt sich unter anderem im EU-Verordnungsentwurf zur Wiederherstellung der Natur, der eine massive und unverhältnismäßige Einschränkung der Bewirtschaftung land- und forstwirtschaftlicher Lebensräume darstellt. Im Umweltausschuss des Europaparlaments wurde der Entwurf abgelehnt - in weiterer Folge hat das Europaparlamentsplenum zu entscheiden. Die für die Land- und Forstwirtschaft essentiellen Punkte sind jedoch nach wie vor völlig unzureichend oder gar nicht im Verordnungsentwurf berücksichtigt, weshalb eine generelle Überarbeitung gefordert wird. Wesentliche Aspekte sind die Verankerung der Abwägung zwischen Versorgungssicherung und den Zielerreichungen der Verordnung, die Wahrung der Eigentumsrechte und der Vorrang der Freiwilligkeit. Weiters müssen den Bäuerinnen und Bauern Beschränkungen in den Bewirtschaftungsmöglichkeiten in vollem Umfang entschädigt werden.

Bäuerliches Eigentum schützen

Das Eigentum und die Nutzung von Grund und Boden sind die Basis für land- und forstwirtschaftliches Arbeiten und sind zur Absicherung der Selbstversorgung mit Lebensmitteln und Rohstoffen unabdingbar. Schmuckenschlager betont: „Ohne die Verbundenheit unserer Bäuerinnen und Bauern mit ihrem anvertrauten Grund und Boden wäre die Bewirtschaftung unserer Heimat durch Familienbetriebe nicht mehr gegeben. Dieses elementare Kapital wird von Generation zu Generation verantwortungsvoll weitergegeben. Der Schutz dieses bäuerlichen Eigentums ist eine gesellschaftliche Notwendigkeit und kein Selbstzweck.“ Damit das so bleibt, ist es notwendig, dass alle Bevölkerungsgruppen Respekt vor unseren bäuerlichen Lebensgrundlagen haben. Bestrebungen, in die Eigentumsrechte bäuerlicher Familien einzugreifen würden unsere heimischen Familienbetriebe existenziell gefährden. Weiters spricht sich die Landwirtschaftskammer vehement gegen neue Substanzsteuern aus. Die Wertschätzung von bäuerlichem Grundbesitz spiegelt sich auch in der rücksichtsvollen Ausübung von Freizeitaktivitäten der Bevölkerung wider. Die Eigenverantwortung und Freiheit der Betriebe muss gewahrt bleiben.

Marktöffnungen brauchen klare Rahmenbedingungen

Die Volatilität der Preise für landwirtschaftliche Erzeugnisse, für Energie sowie für Betriebsmittel hat in den letzten Jahren enorme Ausmaße angenommen und stellt die bäuerlichen Betriebe vor dementsprechend wirtschaftliche Herausforderungen. Für diese Entwicklung sind mehrere Faktoren verantwortlich, der Russische Angriffskrieg auf die Ukraine spielt dabei eine maßgebliche Rolle. „Die Auswirkung auf die Warenströme wird uns am europäischen Markt langfristig zu schaffen machen. Daher braucht es klare Rahmenbedingungen, wie diese Märkte integriert werden“, so Schmuckenschlager. Um den regionalen Markt nicht zu beeinträchtigen, fordert die Kammer die Sicherstellung und die Kontrolle des Warentransits von ukrainischen Agrarexporten in Richtung Häfen hin zu den Zielmärkten außerhalb der EU. Weiters dürfen die Auswirkungen von Maßnahmen nicht nur für die an die Ukraine angrenzenden Länder betrachtet werden, sondern sind für den gesamten EU-Markt regelmäßig zu bewerten. Zudem ist künftig bei jeglicher Öffnung der Agrarmärkte vom bestehenden Produktstandardprinzip auf ein Produktionsstandardprinzip umzustellen.

Über die Vollversammlung der NÖ Landes-Landwirtschaftskammer

Die Vollversammlung ist das höchste Entscheidungsgremium der Vertretung der Landwirtschaft in Niederösterreich. Sie besteht aus 40 Mitgliedern, die gleichzeitig als Landeskammerräte Funktionen ausüben. Die Vollversammlung dient der Beratung und Beschlussfassung aller Angelegenheiten der NÖ Landes-Landwirtschaftskammer, soweit nicht der Hauptausschuss oder der Präsident zuständig sind.

Kontakt

  • Christina Spangl
    DIin Christina Spangl
    christina.spangl@lk-noe.at
    T 05 0259 28101

Downloads zum Thema

  • Resolution der Vollversammlung am 3. Juli 2023 PDF 254,74 kB

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Foto_Vollversammlung (v.l.): LK NÖ-Vizepräsident Lorenz Mayr, LK NÖ-Vizepräsidentin Andrea Wagner, LK NÖ-Präsident Johannes Schmuckenschlager, LH-Stellvertreter Stephan Pernkopf, Leiterin der Abteilung Agrarrecht im Amt der NÖ Landesregierung Doris Stilgenbauer und Kammerdirektor Franz Raab © Artur Riegler