Sicherstellung des Leistungsangebotes erfordert Kammerumlagenerhöhung
Die Landwirtschaftskammer NÖ bündelt die Vielfalt der Land- und Forstwirtschaft zu einem gemeinsamen Sprachrohr. Die Mitarbeiter:innen der Bezirksbauernkammern und der Landwirtschaftskammer NÖ beraten und servicieren in allen Produktionssparten, sind in der Weiterbildung engagiert, unterstützen bei betrieblichen Entwicklungsschritten, der Förderungsabwicklung und vertreten die Interessen aller Kammerzugehörigen. Gemeinsam mit mehr als 50 nahestehenden Verbänden und Organisationen wird auf branchenspezifische Bedürfnisse eingegangen und werden maßgeschneiderte Lösungen gesucht. Dafür ist eine entsprechende personelle Ausstattung notwendig.
Durch die allgemeinen Lohnsteigerungen im Jahr 2023 und für das Jahr 2024 steigen die Kosten. Aufgrund der Mehrkosten für Energie etc. sind auch die Sachkosten steigend.
Neben der Unterstützung durch das Land Niederösterreich sowie durch Leistungsverträge mit dem Landwirtschaftsministerium im Bereich der Beratungsförderung und der MFA-Abwicklung finanziert sich die Landwirtschaftskammer NÖ im Wesentlichen durch die Kammerumlage.
Gestiegene Kosten und annähernd gleichbleibende Erträge führen zu kurz- und mittelfristigen Maßnahmen, die jetzt umgesetzt werden müssen, um die Landwirtschafskammer NÖ und die Bezirksbauernkammern auch für die Zukunft als solide Interessenvertretungs-, Förderungsabwicklungs-, Beratungs- und Bildungseinrichtung der Bäuerinnen und Bauern abzusichern.
Um das Leistungs- und Serviceangebot sowohl auf den Bezirksbauernkammern als auch der Landwirtschaftskammer weiterhin aufrecht zu erhalten, ist eine Erhöhung der Kammerumlage bei gleichzeitiger Umsetzung von Kosteneinsparungsmaßnahmen notwendig.
Durch die allgemeinen Lohnsteigerungen im Jahr 2023 und für das Jahr 2024 steigen die Kosten. Aufgrund der Mehrkosten für Energie etc. sind auch die Sachkosten steigend.
Neben der Unterstützung durch das Land Niederösterreich sowie durch Leistungsverträge mit dem Landwirtschaftsministerium im Bereich der Beratungsförderung und der MFA-Abwicklung finanziert sich die Landwirtschaftskammer NÖ im Wesentlichen durch die Kammerumlage.
Gestiegene Kosten und annähernd gleichbleibende Erträge führen zu kurz- und mittelfristigen Maßnahmen, die jetzt umgesetzt werden müssen, um die Landwirtschafskammer NÖ und die Bezirksbauernkammern auch für die Zukunft als solide Interessenvertretungs-, Förderungsabwicklungs-, Beratungs- und Bildungseinrichtung der Bäuerinnen und Bauern abzusichern.
Um das Leistungs- und Serviceangebot sowohl auf den Bezirksbauernkammern als auch der Landwirtschaftskammer weiterhin aufrecht zu erhalten, ist eine Erhöhung der Kammerumlage bei gleichzeitiger Umsetzung von Kosteneinsparungsmaßnahmen notwendig.
Einerseits werden daher Personalkosten durch eine Personalreduktion (Nachbesetzungen bei Abgängen einschränken) gesenkt, wobei darauf geachtet wird, dass das für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe notwendige Leistungsangebot entsprechend erhalten bleibt.
Andererseits wird erstmalig die seit 35 Jahren (1988) in unveränderter Höhe bestehende Kammerumlage für alle land- und forstwirtschaftlichen Grundeigentümer, wie folgt erhöht:
- Anhebung des Hebesatzes um 33 % (von 600 auf 800) (Basis für die Bemessungsgrundlage ist der Einheitswert der im Eigentum befindlichen Grundstücke ohne Pacht)
- Valorisierung des Grundbetrages (gem. gesetzlicher Vorgabe) von 36,64 Euro auf 40,74 Euro je Betrieb und Jahr
- Erhöhung des Kammerbeitrages für Genossenschaften von 0,4 % auf 0,5 % (Bemessungsgrundlage ist der Einheitswert der Betriebsgrundstücke)
Wie wird die Kammerumlage für alle land- und forstwirtschaftlichen Grundeigentümer berechnet?
Die Berechnung des Grundsteuermessbetrages erfolgt in Abhängigkeit vom Einheitswert der im Eigentum befindlichen Flächen:
- für die ersten 3.650 Euro werden 0,16 % und
- für darüber liegende Einheitswertanteile werden 0,2 % berechnet.
Beispiel: Der Einheitswert eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes (Eigengrund) beträgt 10.000 Euro. Der Grundsteuermessbetrag für diesen Betrieb beträgt 18,54 Euro (5,84 + 12,70). Der Hebesatz liegt aktuell bei 600 % vom Grundsteuermessbetrag. Die Kammerumlage für die Landwirtschafskammer NÖ beträgt daher 111,24 Euro jährlich.
Die Auswirkungen der Anhebung des Hebesatzes für alle land- und forstwirtschaftlichen Grundeigentümer stellen sich wie folgt dar:
Einheitswert in Euro | Hebesatz 600 % - ALT | Hebesatz 800 % - NEU | Differenz jährlich | Differenz je Quartal |
5.000 | 51,24 | 68,32 | 17,08 | 4,27 |
10.000 | 111,24 | 148,32 | 37,08 | 9,27 |
15.000 | 171,24 | 228,32 | 57,08 | 14,27 |
20.000 | 231,24 | 308,32 | 77,08 | 19,27 |
25.000 | 291,24 | 388,32 | 97,08 | 24,27 |
30.000 | 351,24 | 468,32 | 117,08 | 29,27 |
40.000 | 471,24 | 628,32 | 157,08 | 39,27 |
50.000 | 591,24 | 788,32 | 197,08 | 49,27 |
60.000 | 711,24 | 948,32 | 237,08 | 59,27 |
70.000 | 831,24 | 1.108,32 | 277,08 | 69,27 |
Als Faustformel kann man sich merken, dass die Kammerumlage derzeit jährlich (aufgerundet) ca. 1,2 % vom Einheitswert ausmacht und bei einem Hebesatz von 800 % auf ca. 1,6 % vom Einheitswert steigt.
Im Vergleich zu den Landwirtschaftskammern in anderen Bundesländern liegen wir auch nach Erhöhung am unteren Ende. Der Eigenfinanzierungsgrad und die Unabhängigkeit werden damit gestärkt.
Im Vergleich zu den Landwirtschaftskammern in anderen Bundesländern liegen wir auch nach Erhöhung am unteren Ende. Der Eigenfinanzierungsgrad und die Unabhängigkeit werden damit gestärkt.
Damit kann auch in Zukunft das klare Ziel der Landwirtschafskammer NÖ und der 21 Bezirksbauernkammern sichergestellt werden – neben einer starken, unabhängigen Interessenvertretung das Leistungsangebot (Beratung, Förderabwicklung, Bildung …) für unsere Bäuerinnen und Bauern auch weiterhin zu gewährleisten.