Bin ich rechtlich fit als Arbeitgeber:in?
Vorsicht bei Leiharbeitskräften
Die Arbeit am landwirtschaftlichen Betrieb wird immer mehr. Oftmals gelangt man mit der eigenen Arbeitszeit und Kraft an Grenzen. Bei vielen Bäuerinnen und Bauern kommt da der Gedanke Dienstnehmer zu beschäftigen. Gerade wenn man das erste Mal Arbeitgeber ist, sollte man sich vorher unbedingt gut informieren. Das gilt im Übrigen auch für das „Ausborgen“ von Arbeitskräften. Ganz besonders, wenn ein Auslandsbezug besteht. Die Beschäftigungsmodelle „ausländischer Keiler“, die Leiharbeitskräfte vermitteln wollen, sind erfahrungsgemäß vielfach nicht so rechtskonform wie versprochen.
Fragen über Fragen: Welche Pflichten treffen Arbeitgeber:innen?
Natürlich treffen Arbeitgeber einige Pflichten. Den Überblick zu bewahren, kann gerade am Anfang herausfordernd sein. Wieviel muss ich bezahlen? Welche Arbeitszeit- und Urlaubsregelungen gibt es und wo finde ich diese Informationen? Wie sieht es mit dem Arbeitnehmerschutz aus? Gibt es Institutionen, die mich dabei unterstützen? Welche Regelungen gelten für Saisonarbeitskräfte? Worauf muss ich achten, wenn ich ausländische Arbeitnehmer anstellen möchte?
15 Minuten-Video sorgt für einen guten Überblick
Seminartipp
Vertiefende Informationen vermittelt die Veranstaltung „Zum ersten Mal Arbeitgeber:in – rechtlich fit sein“ der LK NÖ am 16. Jänner 2025 von 9 bis 13 Uhr in der LK NÖ in St. Pölten. Experten:innen der LK NÖ und der ÖGK erklären, welche Rechte und Pflichten Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen haben, welche rechtlichen Grundlagen relevant sind und wie vorzugehen ist, um eine reibungslose Beschäftigung von Arbeiter:innen zu gewährleisten.
Hier geht´s zur Anmeldung.
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