Zuschuss zu den Sozialversicherungsbeiträgen für hauptberuflich mitarbeitende Kinder
Jetzt Beihilfe bis Ende September beantragen
Als Förderung wird für 2025 rückwirkend eine Beihilfe in der Höhe von 366 Euro gewährt. Diese Beihilfe gibt es allerdings höchstens für eine bzw. einen Angehörigen. Liegt keine ganzjährige, aber eine zumindest mehr als sechs Monate dauernde Beschäftigung vor, wird die Beihilfe aliquotiert.
Fördervoraussetzungen im Überblick
- Bei den Angehörigen muss es sich um leibliche Kinder, Enkel-, Wahl-, Stief- oder Schwiegerkinder der Betriebsführerin bzw. des Betriebsführers handeln.
- Die genannten Angehörigen müssen im Jahr 2025 aufgrund ihrer hauptberuflichen Beschäftigung in der Kranken- und Pensionsversicherung nach dem BSVG bei der SVS pflichtversichert gewesen sein.
Wer erhält die Förderung und was muss dafür nachgewiesen werden?
Die Förderung wird für hauptberuflich beschäftigte Angehörige bis zur Vollendung des 20. Lebensjahres ohne Qualifizierungsnachweis gewährt. Nach dem 20. Lebensjahr bis zum 24. Lebensjahr ist eine Beihilfe nur dann möglich, wenn eine geeignete Facharbeiterausbildung nachgewiesen wird (die Facharbeiter Landwirtschaft und ländliche Hauswirtschaft werden generell als geeignet anerkannt). Nach dem 24. Lebensjahr bis zum 27. Lebensjahr muss eine entsprechende Meisterprüfung oder der Abschluss einer höheren land- und forstwirtschaftlichen Bundesanstalt bzw. einer agrarischen Fachhochschule oder einer entsprechenden Studienrichtung an der Universität für Bodenkultur nachgewiesen werden.
Details zur Antragstellung und Auszahlung
Die Förderabwicklung erfolgt direkt durch das Amt der NÖ Landesregierung (Abteilung Landwirtschaftsförderung, Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten, post.lf3@noel.gv.at).
Die Antragstellung ist elektronisch einzubringen und ab Februar bis spätestens Ende September 2026 möglich (eine spätere Antragstellung ist nicht möglich). Hier geht´s zum Antragsformular. Durch hochzuladende Zeugniskopien sind die erforderlichen Qualifizierungsnachweise zu erbringen.
Die Auszahlung der Fördermittel wird Ende des Jahres 2026 durchgeführt. In der Abteilung Landwirtschaftsförderung LF3 steht Frau Laura Siedl (laura.siedl@noel.gv.at, 02742 9005 12976) für Fragen zur Verfügung.
Die Antragstellung ist elektronisch einzubringen und ab Februar bis spätestens Ende September 2026 möglich (eine spätere Antragstellung ist nicht möglich). Hier geht´s zum Antragsformular. Durch hochzuladende Zeugniskopien sind die erforderlichen Qualifizierungsnachweise zu erbringen.
Die Auszahlung der Fördermittel wird Ende des Jahres 2026 durchgeführt. In der Abteilung Landwirtschaftsförderung LF3 steht Frau Laura Siedl (laura.siedl@noel.gv.at, 02742 9005 12976) für Fragen zur Verfügung.