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Untersuchungspflicht für Milchdirektvermarkter

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11.05.2023 | von BEd Johanna Mandl

Was Bäuerinnen und Bauern bei der Vermarktung ihrer Milch am eigenen Hof alles beachten sollten.

Milch aus Milchtank.jpg © Georg Pomaßl/LK Niederösterreich
Jeder Direktvermarkter muss sich selbst um die Untersuchung seiner Rohmilch kümmern. Dazu müssen monatlich zwei Proben an ein akkreditiertes Labor übermittelt werden. © Georg Pomaßl/LK Niederösterreich

Die Hintergründe

Seit dem Inkrafttreten der EU Hygiene Verordnung 853/854 im Jahr 2004 bzw. der letzten Änderung 2008 hat diese die österreichische Milchhygiene Verordnung abgelöst. Die „VO EG 853/2004 des europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 mit spezifischen Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs“ – wie die Langbezeichung dieser Verordnung eigentlich lautet – ist seither die Basis für alle Fragen der Milchproduktions- und -verarbeitungshygiene.

Milchuntersuchung zwei Mal im Monat

Unter anderem regelt sie die Untersuchungspflichten für rohe Kuhmilch bzw. Rohmilch „anderer Tierarten“, dazu zählt vor allem Schaf- bzw. Ziegenmilch. Das soll die Produktqualität und Produktsicherheit sicherstellen. Schaf- bzw. Ziegenmilch muss zu diesem Zweck von einem Labor auf den Keimgehalt untersucht werden, und das mindestens zwei Mal pro Monat.

Welche Grenzen sind einzuhalten?

Damit die Rohmilch oder Produkte daraus (z.B. pasteurisierte Trinkmilch, Joghurt, Käse …) vermarktet bzw. in Verkehr gebracht werden dürfen, müssen folgende Grenzen eingehalten sein:
  • Für Rohmilch bzw. Rohmilchprodukte (z.B. Rohmilch Hartkäse)
  • Für die Weiterverarbeitung mit Wärmebehandlung (z.B. Joghurt aus pasteurisierter Milch)
In beiden Fällen gilt das geometrische Mittel der Proben aus zwei Monaten.

Untersuchung bei Lieferung an Molkerei oder Käserei nicht notwendig

Betriebe, die an einen Erstankäufer (z.B. eine Molkerei oder Käserei) liefern, müssen sich nicht um die Untersuchung ihrer Rohmilch kümmern, da diese im Auftrag des Ankäufers ermittelt und mit der monatlichen Milchgeldabrechnung auch übermittelt wird. Wenn das nicht der Fall ist, muss man sich als Verarbeiter/Vermarkter selber darum kümmern. Dazu müssen monatlich zwei Proben an ein akkreditiertes Labor mit Rohmilchuntersuchung übermittelt werden.

Qualitätslabor Österreich in Oberösterreich sorgt für Milchuntersuchungen

Seit dem 2. Quartal 2023 ist hierfür das Qualitätslabor Österreich in Ried/I. zuständig bzw. entsprechend ausgestattet. Somit werden auch die Rohmilchproben von niederösterreichischen Direktvermarktern dort bearbeitet. Das Qualitätslabor Niederösterreich in Gmünd steht weiterhin für Produkt- bzw. Wasseruntersuchungen zur Verfügung. Zur Übermittlung von Rohmilchproben ans Milchlabor in Ried kann weiterhin der Probenkühlschrank in der BBK Amstetten genutzt werden. Alle anderen Probensammelstationen werden nicht mehr abgeholt.

Postversand von Milchproben als Laborservice

Damit Rohmilchproben trotzdem sicher und verlässlich vom Direktvermarkter übermittelt werden können, bietet das Labor in Ried einen Service für Postversand von Milchproben an. Hierfür werden in Styropor verpackte Probefläschchen mit Stabilisierungsmittel an den Landwirt versandt, welcher diese zum Rückversand seiner Milchprobe nutzen soll. Dafür kann nach den Erfahrungen des Labors auch der Standard-Postversand genutzt werden, sofern das Paket nicht direkt vor einem Feiertag oder dem Wochenende versandt wird.

So kommt die Milchprobe gut im Labor an

Idealerweise wird die Probe gut gekühlt aufbewahrt und am Montag, Dienstag oder Mittwoch mit der Post versendet. Werden Probenflaschen benötigt, bitte im Vormonat die Probenanzahl T +43 7752/82758 oder per E-Mail: ried@ql-oe.at bekanntgeben. Bei Fragen bitte an: Stephan Schröckeneder, T +43 7752/82758 oder E-Mail: stephan.schroeckeneder@ql-oe.at

Adresse: Qualitätslabor Österreich eGen; Standort Ried; Molkereistraße 5; 4910 Ried/I.
 

Wann werden die Untersuchungsergebnisse verlangt?

Die Untersuchungsergebnisse werden in der Regel bei einer Kontrolle durch die Lebensmittelaufsicht verlangt. Eine solche Kontrolle findet auf allen zugelassenen Milchverarbeitungsbetrieben jährlich statt. Aber nicht jeder Direktvermarkter benötigt eine Zulassung. Grundsätzlich sind alle bäuerlichen Direktvermarkter mit der Betriebsnummer (LFBIS-Nummer) als Lebensmittelproduzierender Betrieb eingetragen.

Eine zusätzliche Zulassung ist notwendig, wenn der Betrieb

  • pasteurisierte Trinkmilch oder Milchmischgetränke herstellt (z.B. Trinkkakao)
  • Milch zur Verarbeitung zukauft (z.B. Kuhmilch zur Mischkäseerzeugung)
  • Produkte via Versandhandel oder überregional vermarktet (z.B. Online-Bauernmärkte, Beliefern des Zentrallagers eines Einzelhändlers)
  • Speiseeis aus Rohmilch herstellt

Jährliche Produktuntersuchung ebenfalls notwendig

Zusätzlich zur Rohmilchuntersuchung wird der Lebensmittelinspektor auch die Ergebnisse der vorgeschriebenen jährlichen Produktuntersuchung sehen wollen. Diese ist bei Betrieben, welche weniger als 20.000 kg/Milch pro Jahr vermarkten auf einmal im Jahr für das heikelste Produkt beschränkt. Größere Betriebe oder Betriebe mit speziellen Produkten oder erhöhten Hygienerisiko müssen auch die hergestellten Produkte häufiger untersuchen lassen. Für Lebensmitteluntersuchungen steht immer noch unter anderem das Qualitätslabor Niederösterreich in Gmünd zur Verfügung.

Die Landwirtschaftskammer steht mit Rat und Tat zur Seite

Eine aktuelle Liste von Laboren, welche im Raum Niederösterreich eine solche Lebensmitteluntersuchung durchführen, liegt im Referat Direktvermarktung der LK Niederösterreich auf und kann auf Anfrage unter T +43 5 0259 26000 versendet werden.

Weitere Fachinformation

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