Verschiebung der EU-Bio-Verordnung ermöglicht praktikable Umstellungszeiträume
Die Europäische Kommission hat auf vielfachen Wunsch vorgeschlagen, den Geltungsbeginn der neuen EU-Bio-Verordnung auf 1. Jänner 2022 zu verschieben. Dem Vorschlag müssen nun das EU-Parlament und die EU-Mitgliedstaaten zustimmen. "Diese Verschiebung ist zu begrüßen, denn sie ermöglicht praktikable Umstellungszeiträume", erklärt Andrea Wagner, Bio-Ausschuss-Vorsitzende der Landwirtschaftskammer Österreich und LK-NÖ-Vizepräsidentin.
"Die Umsetzung der Bestimmungen der neuen EU-Bio-Verordnung, die ursprünglich für 1. Jänner 2021 vorgesehen war, stellt viele Betriebe vor Herausforderungen. Der Grund dafür liegt unter anderem darin, dass einige delegierte und Durchführungs-Rechtsakte, in welchen zahlreiche Details zu regeln sind, noch nicht vorliegen. Die Verschiebung des Inkrafttretens der neuen Bio-Verordnung ist daher ein wichtiger Schritt in Richtung praktikabler Übergangszeiträume. Unsere Bio-Bäuerinnen und -Bauern sind sehr bemüht, die Vorgaben der neuen EU-Bio-Verordnung ordnungsgemäß und so rasch wie möglich umzusetzen. Die Landwirte brauchen jedoch rechtzeitig vor Inkrafttreten Rechtssicherheit und Gewissheit bei den Detailbestimmungen. Sie brauchen außerdem die notwendige Zeit, um sich auf die neuen Regeln gründlich vorzubereiten und diese umsetzen zu können", betont Wagner.
"Die Berücksichtigung einer ausreichenden Übergangszeit ist nicht nur für die betroffenen bäuerlichen Betriebe von Bedeutung. Durch die Verschiebung der Umsetzung der neuen EU-Bio-Verordnung soll auch gewährleistet werden, noch offene Fragen zu klären und die Umsetzungsbestimmungen durch die EU zu fixieren und damit einen reibungslosen Übergang sicherzustellen. Wichtig ist, bei der Klärung der noch offenen Punkte jedenfalls die Praxistauglichkeit für die Betriebe zu berücksichtigen und damit auch ein Erreichen der Ziele des Green Deals zu ermöglichen", ergänzte Wagner.
Übergangszeit auch für Weideregelung notwendig
Eine zusätzliche Herausforderung für die heimischen Bio-Bäuerinnen und -Bauern sind die Änderungen in der Weideregelung. Nach einem Audit der Europäischen Kommission sind verschiedene Ausnahmeregelungen in der Weideverpflichtung schon vor Inkrafttreten der neuen Bio-Verordnung nicht mehr gültig. Für eine Reihe von Betrieben sind die Weidevorgaben aufgrund äußerer Umstände (keine oder zu kleine Weideflächen in Hofnähe, keine zusammenhängende Fläche, die eine sinnvolle Beweidung zulässt, stark frequentierte Straßen oder Bahnübergänge usw.) nicht möglich. Das machte schon 2020 Anpassungen erforderlich und sorgte für Verunsicherung auf vielen Betrieben. "Wichtig wäre daher neben der Verschiebung des Inkrafttretens der neuen Bio-Verordnung auch die Weiterführung der Weideregelung 2020 zumindest für das Übergangsjahr 2021", so Wagner.