Was ist Feldfrevel?

Unbefugt vorgenommene Handlungen stellen als "Feldfrevel“ eine Verwaltungsübertretung dar und sind von der Bezirksverwaltungsbehörde mit einer Geldstrafe von bis zu
1.500 Euro zu bestrafen.
- Gebrauch, Verunreinigung, Beschädigung oder Vernichtung von fremdem Feldgut, zum Beispiel Verunreinigung mit Hundekot, Blühstreifen werden zertreten, zurückgelassene Abfälle
- Entziehung oder Zueignung von fremdem Feldgut, zum Beispiel die Mitnahme von Weintrauben
- Betreten, Verunreinigung oder Beschädigung fremder Stallungen