Weinbaukataster Neu – Alle Meldungen und Anträge nur mehr über eAMA
Weinbaukataster-Kurzanleitung
Betriebe, die Meldungen und Anträge nicht selbsttätig absenden können (zB. aufgrund nicht vorhandener technischer Ausstattung), können dies mit Hilfe des zuständigen Weinbauberaters/der zuständigen Bezirksbauernkammer (nur nach Terminvereinbarung!) durchführen.
1. Anmelden in eAMA unter www.eama.at
Sollten Sie keinen eAMA-Pincode haben bzw. dieser nicht mehr auffindbar sein, können Sie jederzeit unter „PIN-Code anfordern“ einen neuen PIN-Code anfordern. Dieser wird per Post von der AMA zugeschickt.
2. INVEKOS-GIS aufrufen
3. Feldstück bzw. Schlag eines Feldstücks auswählen und die/den entsprechende(n) Meldung/Antrag erstellen und absenden.
4. Sollten Digitalisierungsarbeiten (Feldstücke dazu nehmen, Feldstücke in Schläge unterteilen, Schläge vergrößern oder verkleinern, etc. …) notwendig sein, können Sie diese selbsttätig durchführen oder nach Terminvereinbarung die Hilfe ihrer Bezirksbauernkammer in Anspruch nehmen.
Erst danach können die weinbaulichen Meldungen und Anträge abgesendet werden.
Für genaue Softwareerklärungen finden Sie das gesamte INVEKOS-GIS-Handbuch unter https://www.ama.at/Formulare-Merkblaetter#2825 „Benutzerhandbuch INVEKOS-GIS“.
1. Anmelden in eAMA unter www.eama.at
Sollten Sie keinen eAMA-Pincode haben bzw. dieser nicht mehr auffindbar sein, können Sie jederzeit unter „PIN-Code anfordern“ einen neuen PIN-Code anfordern. Dieser wird per Post von der AMA zugeschickt.
2. INVEKOS-GIS aufrufen
3. Feldstück bzw. Schlag eines Feldstücks auswählen und die/den entsprechende(n) Meldung/Antrag erstellen und absenden.
4. Sollten Digitalisierungsarbeiten (Feldstücke dazu nehmen, Feldstücke in Schläge unterteilen, Schläge vergrößern oder verkleinern, etc. …) notwendig sein, können Sie diese selbsttätig durchführen oder nach Terminvereinbarung die Hilfe ihrer Bezirksbauernkammer in Anspruch nehmen.
Erst danach können die weinbaulichen Meldungen und Anträge abgesendet werden.
Für genaue Softwareerklärungen finden Sie das gesamte INVEKOS-GIS-Handbuch unter https://www.ama.at/Formulare-Merkblaetter#2825 „Benutzerhandbuch INVEKOS-GIS“.
Anträge auf Genehmigung einer Neuauspflanzung (nur zu stellen, wenn keine Pflanzrechte auf ihrem Betrieb vorhanden sind): Sollten Sie für eine geplante Auspflanzung kein „Setzrecht“ haben, müssen Sie im Zeitraum zwischen 15.1. bis 15.2. einen Antrag auf Genehmigung einer Neuauspflanzung per INVEKOS-GIS stellen. Im Vorfeld zu diesem Antrag müssen allfällige Digitalisierungsarbeiten (Veränderung von Größe und Lage des auszupflanzenden Schlages) erledigt sein. Die Zuteilung von Genehmigungen für Neuauspflanzungen erfolgt NICHT aufgrund des Zeitpunktes des Einlangens der Ansuchen (kein Windhundprinzip bei der Zuteilung)!
Auspflanzungen von Weingärten mit vorhandenen, „betriebseigenen“ Pflanzrechten sind mit dem „Antrag auf Genehmigung einer Wiederbepflanzung“ zu beantragen.
Ihren aktuellen „Bestand an Pflanzrechten“ können Sie zur Zeit nur telefonisch beim Weinbaukatasterführer der zuständigen BH abfragen. Die Förderung zur Umstellung von Weingärten (Umstellung und Umstrukturierung von Weingärten) ist vorerst weiterhin mittels Förderantrag und Beilage (download unter: https://www.ama.at/Formulare-Merkblaetter#weinmarktordnung) schriftlich bei der BH zu beantragen.
Auspflanzungen von Weingärten mit vorhandenen, „betriebseigenen“ Pflanzrechten sind mit dem „Antrag auf Genehmigung einer Wiederbepflanzung“ zu beantragen.
Ihren aktuellen „Bestand an Pflanzrechten“ können Sie zur Zeit nur telefonisch beim Weinbaukatasterführer der zuständigen BH abfragen. Die Förderung zur Umstellung von Weingärten (Umstellung und Umstrukturierung von Weingärten) ist vorerst weiterhin mittels Förderantrag und Beilage (download unter: https://www.ama.at/Formulare-Merkblaetter#weinmarktordnung) schriftlich bei der BH zu beantragen.