Worauf es beim Imkern ankommt
Imker kann jeder werden. Alles, was man mitbringen sollte, ist Naturverbundenheit, die notwendige Zeit und Ruhe sowie keine Furcht vor dem Stachel. Eine berufliche Mindestqualifikation ist nicht nötig. Um den Einstieg zu erleichtern, wird der Besuch von Kursen als Vermittlung von Grundwissen und Sicherheit jedoch empfohlen. Eine umfassende Vorinformation aus Büchern und Fachzeitschriften sowie der eine oder andere Tipp eines routinierten Imkers können bei der Entscheidungsfindung helfen. Ein Beitritt zum örtlichen Bienenzuchtverein sollte in Erwägung gezogen werden, da eine Mitgliedschaft viele Vorteile, was den Einstieg in die Imkerei betrifft, bringt.
Die Pflichten
In jedem Bundesland regelt das jeweilige Bienenwirtschaftsgesetz die Bienenzucht und Bienenhaltung. Die gesetzlichen Bestimmungen regeln zum Beispiel das Aufstellen von Bienenständen. Hier ist auf den geforderten Mindestabstand zu Grundgrenzen und öffentlichen Verkehrsflächen zu achten – sowie auf die richtige Kennzeichnung des Bienenstandes. Auch der Erwerb von Bienen und Königinnen ist gesetzlich geregelt. So ist die Haltung und Zucht von Bienen in einigen Bundesländern auf bestimmte Rassen beschränkt. Personen, die sich für die Imkerei entscheiden, müssen sich auf Grund der Tierkennzeichnungs- und Registrierungsverordnung innerhalb einer Frist von sieben Tagen mit ihren Bienenständen und den betreuten Bienenvölkern im Veterinärinformationssystem (VIS) registrieren. Die Registrierung erfolgt über die jeweilige Ortsgruppe bzw. jeweiligen Ortsvereine, über die Bezirksverwaltungsbehörde oder selbständig über ein Onlineformular. Das VIS ist die Datenbank zur Unterstützung der Veterinäre bei Seuchenprävention und im Seuchenfall. Zusätzlich bestehen auch laufende Meldepflichten zu je zwei Stichtagen pro Jahr (30. April und 31. Oktober), an welchen die Erhebung der insgesamt betreuten und besiedelten Bienenstöcke bekanntzugeben ist. Jegliche Änderung, Neuaufnahme und Aufgabe eines Bienenstandes muss binnen sieben Tagen im VIS eingetragen werden.
Förderungen und Ansprechpartner
Damit es an der Anschaffung der Grundausrüstung sowie der ersten Völker nicht scheitert, gibt es für Neueinsteiger verschiedene Förderungsmöglichkeiten durch die Agrarmarkt Austria. Neben einer Neueinsteigerförderung für Jungimker gibt es auch eine Kleingeräteförderung, welche als Hilfestellung dienen soll. Nähere Informationen gibt es unter www.biene-oesterreich.at und www.ama.at.
Sowohl auf Bundesebene als auch auf Landesebene stehen den Imkern mehrere Interessenvertretungen zur Verfügung. Auf Bundesebene sind dies Biene Österreich, Österreichischer Imkerbund, Österreichischer Erwerbsimkerbund, Landwirtschaftskammer und das Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus, auf Landesebene der Landesverband, Bezirksgruppen und Ortsgruppen.
Sowohl auf Bundesebene als auch auf Landesebene stehen den Imkern mehrere Interessenvertretungen zur Verfügung. Auf Bundesebene sind dies Biene Österreich, Österreichischer Imkerbund, Österreichischer Erwerbsimkerbund, Landwirtschaftskammer und das Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus, auf Landesebene der Landesverband, Bezirksgruppen und Ortsgruppen.