Zweite AMA-Auszahlung für das Jahr 2022
Die noch ausstehenden Teilbeträge im Ausmaß von 25% der ÖPUL- und AZ-Prämien vom Antragsjahr 2022 wurden am 26. April 2023 ausbezahlt. Außerdem enthalten die Zahlungen bereits 75% der Prämien für Zwischenfruchtbegrünungen vom Herbst 2022 und die Prämien für bodennah ausgebrachte Güllemengen nach dem 16.5.2022, die im Herbst 2022 nachgemeldet wurden. Mitberücksichtigt sind auch eventuell notwendige Nachberechnungen der letzten Jahre der Direktzahlungen, AZ und ÖPUL.
Ebenfalls wird der Stromkostenzuschuss Phase 1 (automatische Beantragung für alle MFA22-Antragsteller über Pauschalmodell) mitausbezahlt.
Ebenfalls wird der Stromkostenzuschuss Phase 1 (automatische Beantragung für alle MFA22-Antragsteller über Pauschalmodell) mitausbezahlt.
Die dazugehörigen Bescheide und Mitteilungen werden am 5. Mai 2023 versendet. Bitte genau kontrollieren und bei Unklarheiten gerne unter 05 0259 41121 bei Ing. Matthias Neuhauser abklären. Bitte beachten Sie die in den Schreiben angeführten Beschwerdefristen.