Zwischenfruchtbegrünung richtig beantragen
Var. | Anlage bis | Umbruch ab | Einzuhaltende Bedingungen | Euro/ha* |
1 | 31.07. | 10.10. | mind. 5 insektenblütige Mischungspartner aus minde. 2 Pflanzenfamilien; Befahrungsverbot bis 30.9. (ausgenommen Überqueren) Nachfolgend verpflichtender Anbau einer Hauptkultur | 200 (180-220) |
2 | 5.08. | 15.2. | mind. 7 Mischungspartner aus mind. 3 Pflanzenfamilien | 190 (171-209) |
3 | 20.08. | 15.11. | mind. 3 Mischungspartner aus mind. 2 Pflanzenfamilien | 120 (108-132) |
4 | 31.08. | 15.02. | mind. 3 Mischungspartner aus mind. 2 Pflanzenfamilien | 170 (153-187) |
5 | 20.9. | 01.03. | mind. 3 Mischungspartner aus mind. 2 Pflanzenfamilien | 150 (135-165) |
6 | 15.10. | 21.03. | Ansaat folgender, winterharter Kulturen (gemäß Saatgutgesetz) oder deren Mischungen: Grünschnittroggen, Pannonische Wicke, Zottelwicke, Winterackerbohne und Wintererbse oder Winterrübsen (inkl. Perko) | 120 (108-132) |
7 | 15.09. | 31.01. | Begleitsaat im Winterraps mind. 3 Mischungspartner aus mind. 2 Pflanzenfamilie, kein Herbizideinsatz nach dem 4-Blattstadium bis Ende Begrünungszeitraum |
90 (81-99) |
*Maßnahme der ÖKO-Regelung: Auszahlungshöhe kannwegen beantragtem Flächenausmaß jährlich schwanken. Garantiert ist Mindestprämie.
Beantragung im Mehrfachantrag
Die Varianten 1 bis 3 müssen bis spätestens 31. August und die Varrianten 4 bis 7 bis spätestens 30. September auf der jeweiligen Fläche im Mehrfachantrag beantragt werden.
Werden bereits im Frühjahr beantragte Begrünungen nicht zeitgerecht angelegt, sind diese bis spätestens zum Anlagezeitpunkt abzumelden.
Es gibt keine Mindestbegrünungsflächen mehr. Sollten keine Begrünungen beantragt werden, ist für das nächste Antragsjahr bis spätestens 31. Dezember die ÖPUL-Maßnahme neu zu beantragen.
Werden bereits im Frühjahr beantragte Begrünungen nicht zeitgerecht angelegt, sind diese bis spätestens zum Anlagezeitpunkt abzumelden.
Es gibt keine Mindestbegrünungsflächen mehr. Sollten keine Begrünungen beantragt werden, ist für das nächste Antragsjahr bis spätestens 31. Dezember die ÖPUL-Maßnahme neu zu beantragen.
Die Begrünungsvarianten 2, 4, 5 und 6 bestehen über den Winter und sind somit Mulch- oder Direktsaatfähig. Die Codierungen für Mulchsaat "MS" und Direktsaat "DS" sind im darauffolgenden Mehrfachantrag bei der nachfolgenden Kultur zu beantragen. Zu beachten ist, dass bei Mulchsaat die erste Bodenbearbeitung frühestens 4 Wochen vor dem Anbau der Hauptkultur durchgeführt werden darf.