ÖPUL-Flächen für Biodiversität schützen Vielfalt
5% bei UBB
Boden-, Wasser- und Klimaschutz sowie der Erhalt der Biodiversität sind zentrale Themen im Rahmen des Österreichischen Agrar- und Umweltprogrammes ÖPUL.
Um den Erhalt der Artenvielfalt sicherzustellen, müssen konventionell wirtschaftende Betriebe, die an der Maßnahme „UBB“ (Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung) teilnehmen, fünf Prozent ihrer Flächen als Biodiversitätsfläche bewirtschaften.
Die Landwirte müssen sich auf diesen Schlägen beispielsweise an Schnittzeitpunktauflagen und eingeschränkte Dünge- und Pflanzenschutzmaßnahmen halten.
Diese Vorgaben ermöglichen einerseits das natürliche Aussamen des Pflanzenbestandes und fördern andererseits auch die Lebens- und Fortpflanzungsbedingungen verschiedenster Tiere.
Um den Erhalt der Artenvielfalt sicherzustellen, müssen konventionell wirtschaftende Betriebe, die an der Maßnahme „UBB“ (Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung) teilnehmen, fünf Prozent ihrer Flächen als Biodiversitätsfläche bewirtschaften.
Die Landwirte müssen sich auf diesen Schlägen beispielsweise an Schnittzeitpunktauflagen und eingeschränkte Dünge- und Pflanzenschutzmaßnahmen halten.
Diese Vorgaben ermöglichen einerseits das natürliche Aussamen des Pflanzenbestandes und fördern andererseits auch die Lebens- und Fortpflanzungsbedingungen verschiedenster Tiere.
Kein Flächenwechsel im Grünland
Am Grünland muss die Biodiversitätsfläche für den gesamten Verpflichtungszeitraum (2015 bis 2020 + Verlängerungsjahre) am selben Standort belassen werden. Ausnahmen gibt es nur bei Flächenweiter- oder -aufgabe.
Diese Vorgabe dient gemeinsam mit dem verspäteten Schnittzeitpunkt vor allem der Etablierung eines extensiveren Grünlandbestandes, welcher nur über mehrere Jahre entstehen kann.
So können sich Pflanzen- und Tierarten ansiedeln, die besonders im Frühjahr bzw. Frühsommer in ihrer Entwicklung und für ihre Vermehrung länger Zeit brauchen. Möglichst viele Arten sollen davon profitieren.
Diese Vorgabe dient gemeinsam mit dem verspäteten Schnittzeitpunkt vor allem der Etablierung eines extensiveren Grünlandbestandes, welcher nur über mehrere Jahre entstehen kann.
So können sich Pflanzen- und Tierarten ansiedeln, die besonders im Frühjahr bzw. Frühsommer in ihrer Entwicklung und für ihre Vermehrung länger Zeit brauchen. Möglichst viele Arten sollen davon profitieren.
So kann sich der verspätete Schnitt auch auf bodenbrütende Lebewesen positiv auswirken. Für den Nestbau nutzen diese gerne hohe Grünlandbestände, die bis zum Zeitpunkt des Schlüpfens bzw. Verlassens des Nestes stehen bleiben müssen.
In produktiven Grünlandgebieten können bei Schönwetter oft große Areale innerhalb weniger Tage gemäht werden.
In den später genutzten Biodiversitätsflächen können verschiedenste Tierarten während dieser Zeit einen geeigneten Unterschlupf finden.
In produktiven Grünlandgebieten können bei Schönwetter oft große Areale innerhalb weniger Tage gemäht werden.
In den später genutzten Biodiversitätsflächen können verschiedenste Tierarten während dieser Zeit einen geeigneten Unterschlupf finden.
Acker als Winterquartier für Insekten
Auf Ackerflächen muss eine Saatgutmischung mit mindestens vier insektenblütigen Mischungspartnern für die Anlage der Biodiversitätsfläche verwendet werden.
Diese muss dann zumindest zwei Jahre am selben Feldstück verbleiben und auf alle Fälle einmal (maximal zweimal) gemäht oder gehäckselt werden. Insekten bieten diese Flächen also ein gutes Winterquartier.
Diese muss dann zumindest zwei Jahre am selben Feldstück verbleiben und auf alle Fälle einmal (maximal zweimal) gemäht oder gehäckselt werden. Insekten bieten diese Flächen also ein gutes Winterquartier.
Aufgrund der Mischungszusammensetzung dient die Biodiversitätsfläche als Nahrungsquelle für verschiedene Wildbienen, Käfer oder Schmetterlinge. Die Einsaat von Leguminosen kann sich auch positiv auf die Bodenfruchtbarkeit auswirken.
Die Hälfte der Biodiversitätsfläche am Acker darf erst ab dem 1. August genutzt werden, was vorteilhaft für Bodenbrüter ist. Kiebitz, Feldlerche und Co. können dort ungestört brüten.
Die Hälfte der Biodiversitätsfläche am Acker darf erst ab dem 1. August genutzt werden, was vorteilhaft für Bodenbrüter ist. Kiebitz, Feldlerche und Co. können dort ungestört brüten.
DIV-Flächen bringen Mehrwert für Tierwelt
Auch wenn nicht immer auf den ersten Blick ersichtlich, sind die sogenannten DIV-Flächen für viele Pflanzen, Insekten und Co förderlich.
Jedoch müssen auch zukünftig die Biodiversitätsleistung und der Ertragsentgang dementsprechend abgegolten werden. Wie die Maßnahme UBB ab 2023 aussehen wird, wird derzeit vom BMLRT zusammen mit Landwirtschaftskammern und zahlreichen anderen landwirtschaftsnahen Stakeholdern verhandelt.
Jedoch müssen auch zukünftig die Biodiversitätsleistung und der Ertragsentgang dementsprechend abgegolten werden. Wie die Maßnahme UBB ab 2023 aussehen wird, wird derzeit vom BMLRT zusammen mit Landwirtschaftskammern und zahlreichen anderen landwirtschaftsnahen Stakeholdern verhandelt.