ACHTUNG - der 31. Jänner 2024 naht!
(Fast) alle Betriebe sind betroffen!
Der Großteil der landwirtschaftlichen Betriebe sowie alle Teilnehmer der ÖPUL-Maßnahme "Vorbeugender Grundwasserschutz - Acker" sind verpflichtet, gesamtbetriebliche Düngeaufzeichnungen zu führen. Seit 1. Jänner 2023 müssen zusätzlich die Erntemengen dokumentiert und mit Wiegebelegen bzw. Kubatur-Dokumentation belegt sein. Neu ist auch, dass die Stickstoffausbringung durch eine Bewässerung ebenfalls berücksichtigt werden muss.
Besondere Vorgaben gibt es für Betriebe in den sogenannten Nitratrisikogebieten (Anlage 5 Gebieten laut NAPV, z.B. Traun-Enns-Platte).
Besondere Vorgaben gibt es für Betriebe in den sogenannten Nitratrisikogebieten (Anlage 5 Gebieten laut NAPV, z.B. Traun-Enns-Platte).
Auflagen in Gebieten mit verstärkten Aktionen (z.B. Traun-Enns-Platte)
Die Nitrat-Aktionsprogramm-Verordnung verlangt, dass in Gebieten mit verstärkten Aktionen zum Schutz der Gewässer über die Bewirtschaftung betriebsbezogene und schlagbezogene Aufzeichnungen über die Stickstoffdüngung erstellt werden müssen.
Eine gesamtbetriebliche Aufzeichnungsverpflichtung besteht für Betriebe, wenn
Ergänzend zu den gesamtbetrieblichen Aufzeichnungen sind schlagbezogene Aufzeichnungen zu führen, von jenen Betrieben,
Folgende Daten sind zu dokumentieren:
Eine gesamtbetriebliche Aufzeichnungsverpflichtung besteht für Betriebe, wenn
- auf mindestens 2 ha landwirtschaftlicher Nutzfläche Gemüse angebaut wird, oder
- deren gesamte landwirtschaftliche Nutzfläche (ohne Einrechnung von Almen und Gemeinschaftsweiden) mindestens 5 ha beträgt, oder
- weniger als 90% der gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche (ohne Einrechnung von Almen und Gemeinschaftsweiden) als Dauergrünland oder Ackerfutterfläche genutzt werden.
Ergänzend zu den gesamtbetrieblichen Aufzeichnungen sind schlagbezogene Aufzeichnungen zu führen, von jenen Betrieben,
- bei denen auf mehr als 2 ha landwirtschaftlicher Nutzfläche Gemüse angebaut wird, oder
- die mehr als 5 ha Ackerflächen bewirtschaften.
Folgende Daten sind zu dokumentieren:
- Bezeichnung und Größe des Schlages bzw. des Feldstückes, auf dem stickstoffhältige Düngemittel ausgebracht wurden sowie der angebauten Kultur;
- Art und Menge der auf dem Schlag bzw. Feldstück ausgebrachten Düngemittel, der darin enthaltenen jahreswirksamen Stickstoffmenge sowie das Datum der Ausbringung;
- Datum der Bewässerung, Bewässerungsmenge sowie die mit dem Bewässerungswasser zugeführte Stickstoffmenge gemäß Anlage 3 Abschnitt IV NAPV;
- Datum von Anbau und Ernte der auf dem Schlag bzw. dem Feldstück angebauten Kultur sowie die Ertragslage des Schlages bzw. des Feldstückes;
- schlagbezogene Erntemenge samt Belegen (Wiegebelegen) bzw. aus der Ertragsermittlung über (Silo-) Kubatur für Kulturen (ausgenommen Ackerfutterflächen) im betreffenden Jahr sowie der daraus resultierende Stickstoffentzug, berechnet auf Basis der Entzugsfaktoren je Kulturart;
- schlagbezogener jährlicher Stickstoffsaldo nach der Ernte.
Feldmieten - Dokumentation nicht vergessen!
Nur im Nitratrisikogebiet besteht eine Aufzeichnungsverpflichtung über Feldmieten hinsichtlich:
- Zeitpunkt der Errichtung, die Bezeichnung des Schlages bzw. des Feldstückes, Zeitpunkt der Räumung
Hilfestellung durch EDV-Aufzeichnungsprogramme
Die Landwirtschaftskammer OÖ (Boden.Wasser.Schutz.Beratung) bietet hierfür zwei unterschiedliche Aufzeichnungsprogramme an. Für die ausschließlich gesamtbetriebliche Düngedokumentation steht das Gratisprogramm "LK-Düngerrechner" zur Verfügung. Mit dem EDV-Aufzeichnungsprogramm "ÖDüPlan Plus" (einmalig 220 Euro pro Betrieb) können darüberhinaus schlagbezogene und weitere Dokumentationsverpflichtungen einfach und kostengünstig erledigt werden.
Informationen bei der Boden.Wasser.Schutz.Beratung, LK OÖ: 050 6902-1426; bwsb@lk-ooe.at, www.bwsb.at.