AMA-Anschreiben zu fehlenden Bodenproben: Jetzt prüfen und nacherfassen
Was ist nach Erhalt des Schreibens zu tun?
Betriebe, die ein solches Anschreiben erhalten, sollten zeitnah überprüfen, wie viele Bodenproben im INVEKOS-GIS bereits erfasst sind und welche noch nicht. Fehlende Bodenprobenergebnisse sind im INVEKOS-GIS unter www.eAMA.at bis spätestens April nachzuerfassen. Wer bis dahin nicht genügend Ergebnisse eingegeben hat, riskiert eine Sanktion.
Hilfestellungen
Zur Unterstützung bei der selbstständigen Erfassung der Bodenproben steht ein kostenloses Handout der Landwirtschaftskammer Niederösterreich zur Verfügung.Zusätzlich bietet die AMA ein YouTube-Video mit einer Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Eingabe im INVEKOS-GIS an: https://www.youtube.com/watch?v=74nLtGvVtqg
Betriebe, welche die Eingabe selbst nicht schaffen, können sich an Ihre zuständige Bezirksbauernkammer wenden.
Betriebe, welche die Eingabe selbst nicht schaffen, können sich an Ihre zuständige Bezirksbauernkammer wenden.
Bodenproben können nicht nachgereicht werden
Wurden zu wenig Bodenproben gezogen, gibt es keine Möglichkeit mehr, diese nachzureichen. Alle Bodenproben mit Eingangsdatum nach 31. Dezember 2025 werden von der AMA nicht mehr anerkannt, da die Frist abgelaufen ist.
Bodenproben in der Maßnahme HBG
Die nachfolgenden Informationen geben einen Überblick über die geltenden Vorgaben zur Bodenprobenahme und zur Erfassung der Ergebnisse für die ÖPUL-Maßnahme HBG.
Je angefangener fünf Hektar förderfähiger Grünlandfläche mit weniger als 18 Prozent Hangneigung ist eine Bodenprobe zu ziehen. Die Probenahme muss spätestens bis 31. Dezember 2025 erfolgt sein. Grundlage für die Berechnung der erforderlichen Probenanzahl ist die förderfähige Grünlandfläche unter 18 Prozent Hangneigung laut MFA 2025.
Welche Parameter müssen untersucht werden?
- pH-Wert
- Phosphorgehalt (P)
- Kaliumgehalt (K)
- Humusgehalt
Welche Bodenproben sind anrechenbar?
Anrechenbar sind Bodenproben, die ab dem 1. Jänner 2022 gezogen wurden. Bodenproben müssen einem konkreten MFA zugeordnet sein. Eine Weitergabe von Flächen inklusive Bodenuntersuchung ist daher nicht möglich. Die Probenahme hat nach den Richtlinien der sachgerechten Düngung oder nach der EUF-Methode zu erfolgen. Die Analyse ist ausschließlich in einem akkreditierten Labor durchzuführen.