ÖPUL: Letzte Chance für Umstieg in Bio, vorletzte für einjährige Maßnahmen
Kurz gefasst
Letztmalig kann man bis 31.12.2025 in Bio umsteigen. Ein Neueinstieg in mehrjährige ÖPUL-Maßnahmen wie UBB, Bio oder Naturschutzmaßnahme ist nicht mehr möglich. Sehr wohl kann man aber einjährige Maßnahmen und Zuschläge neu beantragen.
										Letzte Chance, in Bio umzusteigen
Teilnehmer an umweltgerechter und biodiversitätsfördernder Bewirtschaftung (UBB), am Herbizidverzicht oder am Insektizidverzicht Wein/Obst/Hopfen können letztmalig bis 31.12.2025 in die Maßnahme „Biologische Wirtschaftsweise – Gesamtbetrieb oder Teilbetrieb“ umsteigen. 
Mit dem Umstieg ersetzt Bio die Verzichtsmaßnahme auf Wein/Obst/Hopfen und UBB. Der Vertragszeitraum für Bio beginnt nicht neu, sondern läuft statt der ersetzten Maßnahmen bis Ende 2028 weiter.
Bei Umstieg in Bio ab 2026 besteht keine Weiterbildungsverpflichtung mehr im Rahmen der Maßnahme Bio, weil diese mit Ende 2025 ausläuft. Um 2026 die Bioprämie voll zu erhalten, muss man bis spätestens 1. Jänner 2026 einen Kontrollvertrag mit einer anerkannten Bio-Kontrollstelle abschließen.
										Vorletzte Chance für einjährige Maßnahmen
Rund die Hälfte aller ÖPUL-Maßnahmen sind einjährige Verträge. Ein Einstieg mit MFA 2026 bis 31. Dezember 2025 ist das vorletzte Mal möglich. 
Solange man die Mindestbedingungen jährlich erfüllt, verlängern sie sich automatisch um ein weiteres Jahr. 
Erfüllt man die Mindestbedingungen nicht, erlischt die Maßnahme. Man muss sie dann neu beantragen, um im Folgejahr wieder teilnehmen zu können.
										Beispiele für Mindestbedingungen sind:
- Begrünung Zwischenfrucht: zumindest ein Schlag muss jährlich begrünt werden.
- bodennahe Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger und Gülleseparation: entweder Gülle oder Jauche muss jährlich bodennah ausgebracht oder Rindergülle separiert werden oder der Zuschlag „stark Stickstoff reduzierte Fütterung bei Schweinen“ ist beantragt und wird umgesetzt.
Einstieg in einjährige Zuschläge bis 31.12.2025
Viele ÖPUL-Maßnahmen bieten einjährige Zuschläge an. Manche von diesen muss man bis 31. Dezember des Vorjahres beantragen, um daran teilnehmen zu können.
Folgende sind davon betroffen:
										Folgende sind davon betroffen:
- Monitoringzuschläge bei Teilnahme an UBB oder Bio
- Zuschlag für regionalen Naturschutzplan bei Teilnahme an der Naturschutzmaßnahme
- Zuschlag für stark Stickstoff reduzierte Fütterung beim vorbeugenden Gewässerschutz oder bei der bodennahen Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger
- Almweideplanzuschlag bei Teilnahme an Almbewirtschaftung
- Festmistkompostierung bei Stallhaltung Rinder und Tierwohl Schweinehaltung
- Ausschließlich unkupierte Ferkel, Jung- und Mastschweine bei Tierwohl Schweinehaltung
- Ausschließlich GVO-freie Eiweißfuttermittel europäischer Herkunft bei Tierwohl Schweinehaltung
Einjährige ÖPUL-Maßnahmen im Überblick
- Nichtproduktive Ackerflächen
- Agroforststreifen
- Begrünung Ackerflächen – Zwischenfruchtanbau
- Begrünung Ackerflächen – System Immergrün
- Erosionsschutz Wein, Obst, Hopfen
- Bodennahe Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger und Gülleseparation
- Erhaltung gefährdeter Nutztierrassen
- Tierwohl – Weidemaßnahmen
- Tierwohl – Stallhaltung Rinder
- Tierwohl – Schweinehaltung
- Tierwohl – Behirtung
- Einsatz von Nützlingen im geschützten Anbau
Tipp: Infoblätter nutzen
Informieren Sie sich vor Umstieg oder Neubeantragung von ÖPUL-Maßnahmen oder -Zuschlägen über deren Auflagen und Prämienhöhen. Nutzen Sie dazu die Maßnahmeninformationsblätter der AMA unter ama.at.
Wenn Sie sich für eine Beantragung entscheiden, reichen Sie den MFA 2026 rechtzeitig vor 31. Dezember 2025 im eAMA ein. Bei Zuhilfenahme der BBK ist eine Terminvereinbarung erforderlich.
										 
