Weiterbildung „Vorbeugender Grundwasserschutz“ nutzen
Inhalte der verpflichtenden Weiterbildung (10 Stunden)
Betriebe, die an der ÖPUL-Maßnahme „Vorbeugender Grundwasserschutz Acker (GWA)“ teilnehmen, müssen bis spätestens 31. Dezember 2026 zehn Stunden Weiterbildung absolvieren. Ergänzend zur Weiterbildung ist bis spätestens 31.12.2026 ein betriebsbezogenes Grundwasserschutzkonzept für den Betrieb zu erstellen und aufzubewahren.
Themen der Weiterbildung
- Grundwasserschutz
- Humusaufbau
- wassersparende Bewirtschaftungsmethoden
- grundwasserschonende Bewässerung
- stickstoff- beziehungsweise emissionsreduzierte Fütterung von Schweinen
Zusatzanforderungen bei optionalem Zuschlag
Betriebe, die zusätzlich am optionalen Zuschlag „Humusaufbau und Erosionsschutz in Wien“ teilnehmen, benötigen weitere drei Weiterbildungsstunden bis 31. Dezember 2026. Diese müssen sich mit folgenden Themen befassen:
- Bodenproben
- Humusaufbau
- pfluglose Bodenbearbeitung, Weiterbildungen dazu bietet ausschließlich die LK Wien an
Wer muss die Weiterbildung absolvieren?
Die Weiterbildung ist grundsätzlich vom Betriebsführer oder von der Betriebsführerin zu absolvieren. Nur in Ausnahmefällen kann eine maßgeblich am Betrieb tätige und in die Bewirtschaftung eingebundene Person teilnehmen.
Voraussetzung: Diese Person darf keinen eigenen Betrieb führen. Bei innerfamiliären Betriebsteilungen gilt: Jede Person muss für den jeweils eigenen Betrieb die Weiterbildung selbst absolvieren.
Die Weiterbildung ist personenbezogen. Verlässt die geschulte Person den Betrieb vor dem 31.12.2026, müssen die Weiterbildungsstunden bis zum Fristende von einer anderen berechtigten Person nachgeholt werden.
Was ist anrechenbar?
Anrechenbar sind Kurse ab dem 1. Jänner 2022, sofern sie bei einem akkreditierten Bildungsanbieter besucht wurden. Eine aktuelle Liste der Anbieter erhalten Sie hier.