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ÖPUL 2023: Maßnahmen mit Aufzeichnungspflichten

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17.02.2023 - Gültigkeit: Niederösterreich bis 31.12.2027

Mit Jänner 2023 begann die neue GAP zu laufen. Dieser Beitrag fasst zusammen, welche ÖPUL 2023-Teilnehmer:innen Aufzeichnungsverpflichtungen haben und welche Tätigkeiten aufzuzeichnen sind.

Gesamtbetrieblichen Aufzeichnungen für den Betriebserfolg.jpg © Georg Pomassl/LK Niederösterreich
Je nach Maßnahme haben Bäuerinnen und Bauern unterschiedliche Aufzeichnungsinhalte zu berücksichtigen. © Georg Pomassl/LK Niederösterreich

Folgende ÖPUL 2023-Maßnahmen haben die Führung von Aufzeichnungen als Fördervoraussetzung:

  • Begrünung von Ackerflächen – System Immergrün
  • Bodennahe Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger und Gülleseparation
  • Erosionsschutz Wein, Obst und Hopfen
  • Einsatz von Nützlingen im geschützten Anbau
  • Vorbeugender Grundwasserschutz Acker
  • Naturschutzmaßnahme bei Weideauflagen
  • Tierwohl Weide

Was ist noch aufzuzeichnen?

Zusätzlich dazu haben Bäuerinnen und Bauern jedoch auch noch weitere Aufzeichnungsnotwendigkeiten zu berücksichtigen.
  • UBB- und Biobetriebe, die die Grünland-Biodiversitätsflächenvariante "nutzungsfreier Zeitraum von neun Wochen" umsetzen, müssen aufzeichnen, wann die erste Nutzung und wann die zweite erfolgt. Eine der beiden Nutzungen muss eine Mahd mit Abtransport sein.
  • Erosionsschutz Obst/Wein/Hopfen - Zuschlag "Organismen oder Pheromone": Es sind schlagbezogene Aufzeichnungen über Art und Menge der eingesetzten Organismen oder Pheromone, Grund und Ziel sowie Datum des Einsatzes zu führen.
  • Festmistkompostierung: Bei Teilnahme an diesem einjährigen Zuschlag der Tiewohlmaßnahme "Stallhaltung Rinder" sind die Anlage und das Umsetzen der Kompostmiete sowie das Ausbringen des Komposts oder die Abgabe an Dritte zu dokumentieren.
  • Tierwohl - Schweinehaltung im Falle der Freilandhaltung: Die Freilandhaltung ist laufend zu dokumentieren. Die Dokumentation muss den Beginn und das Ende des Weidezeitraums je Schlag sowie die Anzahl der je Schlag gehaltenen Tiere beinhalten.
  • Humuserhalt und Bodenschutz auf umbruchsfähigem Grünland, Zuschlag artenreiches Grünland: Fünf bestimmte Kennarten haben regelmäßig auf Mähwiesen/-weiden mit mindestens zwei Nutzungen vorzukommen, um den Zuschlag beantragen zu können. Regelmäßige Erhebungen auf den beantragten Schlägen sind vor Ort nach bestimmten Vorgaben vom Antragsteller durchzuführen und zu dokumentieren.

Aufzeichnungsinhalte beim System Immergrün

Teilnehmer haben für jedes Teilnahmejahr - mit 1. Jänner beginnend bis 31. Dezember - laufend schlagbezogene Aufzeichnungen über folgende Termine zu führen:
  • Ernte der Hauptfrucht
  • Anlage und Umbruch der Zwischenfrucht
  • Anlage der nachfolgenden Hauptfrucht
Die Aufzeichnungen sind für alle Ackerschläge und nicht nur für 85%, auf denen die Vorgaben des System Immergrüns einzuhalten sind, erforderlich.

Aufzeichnung bei bodennaher Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger und Gülleseparation

Über die bodennah ausgebrachte Menge und Art des flüssigen Wirtschaftsdüngers einschließlich Biogasgülle sowie des Ausbringungszeitpunktes und -verfahrens sind schlagbezogene Aufzeichnungen zu führen. Im Falle der Durchführung einer Rindergülleseparation sind das Datum der Gülleseparierung und die separierte Menge aufzuzeichnen.

Aufzeichnungsinhalte bei Erosionsschutz Wein, Obst und Hopfen

Über folgende Bewirtschaftungsmaßnahmen sind schlagbezogene Aufzeichnungen zu führen:
  • Datum der Rodung
  • Datum der Neuauspflanzung der Dauerkultur
  • Datum der Anlage und des Umbruchs der Begrünung

Aufzeichnungsinhalte beim Einsatz von Nützlingen im geschützten Anbau

Über Art und Menge der eingesetzten Organismen, Belege über Zukauf, Grund und Ziel sowie Datum des Einsatzes sind schlagbezogene Aufzeichnungen zu führen.
Mappe mit Taschenrechner © Eva Kail/LK Niederösterreich
© Eva Kail/LK Niederösterreich

Aufzeichnungsinhalte beim vorbeugenden Grundwasserschutz Acker

Die Aufzeichnungsverpflichtung entspricht den gesetzlichen Vorgaben der Nitrat-Aktionsprogramm-Verordnung 2023 für sensible Gebiete und umfasst sowohl betriebliche als auch schlagbezogene Aufzeichnungen. Im Unterschied zu den gesetzlichen Inhalten muss bei Teilnahme an der Maßnahme bei den schlagbezogenen Aufzeichnungen ein Stickstoffüberschuss von mehr als 10 Kilogramm bei der Folgekultur berücksichtigt werden.
  • betriebliche Aufzeichnungen: Der betriebliche Stickstoffbedarf wird der Stickstoffdüngung - unter Berücksichtigung bestimmter Vorfruchtwirkungen und der Stickstoffgehalte des Beregnungswassers - gegenübergestellt. Bis 28. Februar des aktuellen Jahres ist diese als Düngeplanung zu erstellen und bis 31. Jänner des Folgejahres als Bilanzierung abzuschließen.
  • schlagbezogene Aufzeichnungen: auf Schlagebene - wobei vergleichbare Schläge zusammengefasst werden können - sind die ausgebrachten Stickstoff-Düngermengen, inklusive jener aus Bewässerungen, den Stickstoffentzügen über das Erntegut gegenüberzustellen und somit schlagbezogene Stickstoffsalden zu berechnen. Anbau und Erntedatum sind ebenfalls zu dokumentieren. Die Aufzeichnungen sind elektronisch und zeitnah zu führen, spätestens aber innerhalb von 14 Tagen nach der Ausbringung des Stickstoffs, des Anbaus, der Bewässerung oder der Ernte fertigzustellen.

Naturschutzmaßnahme bei Weideauflagen: Was muss aufgezeichnet werden?

Im Fall von Projektbestätigungsauflagen, die eine Beweidung verlangen, ist ein Weidetagebuch zu führen. Aus dem Weidetagebuch muss nachvollziehbar erkennbar sein, wie viele Tiere welcher Tierkategorie auf welchem Schlag in welchem Zeitraum geweidet haben. Die Aufzeichnungen sind tagaktuell zu führen.

Aufzeichnungsinhalte bei Tierwohl - Weide

Die Weidehaltung ist laufend in einem Weidetagebuch zu dokumentieren. Die Dokumentation hat die Tierkategorie/-gruppe, Weideorte, den Beginn und das Ende zusammenhängender Weidezeiträume je Weideort sowie die tageweisen tierbezogenen Hinderungs- und Unterbrechungsgründe wie z.B. bei Krankheit, Geburt, Witterungsextreme etc. zu beinhalten.

Aufzeichnungsvorlagen

Aufzeichnungsvorlagen für die dargestellten ÖPUL Maßnahmen - mit Ausnahme des Vorbeugenden Grundwasserschutzes - werden von der Agrarmarkt Austria zur Verfügung gestellt. Für die Maßnahme "Vorbeugender Grundwasserschutz Acker“ wird die AMA keine Vorlage zur Verfügung stellen, da es sich um gesetzlich notwendige Aufzeichnungen handelt und die schlagbezogenen elektronisch zu führen sind. Als Alternativen stehen im Handel landwirtschaftliche Aufzeichnungsprogramme wie "LBG Agrar“, "AgrarCommander“, "ÖDüPlan“ und andere zur Verfügung.

Links zum Thema

  • Hier geht´s zur AMA Aufzeichnungsvorlagen, Merkblätter und Co.

ÖPUL 2023-2027

  • ÖPUL 2023: Vorverlegung Schnittzeitpunkt bei NAT und Grünland-Biodiversitätsflächen

  • Pheromonfallen bei Zuckerrüben-Prämie sicher und einfach beantragen

  • An die Erfassung der Bodenproben denken!

  • ÖPUL-Weiterbildung: Frist endet am 31. Dezember 2025

  • Neuerungen bei "Vorbeugender Grundwasserschutz - Acker" im ÖPUL

  • ÖPUL-Weiterbildung nicht vergessen

  • ÖPUL 2023: Maßnahmen mit Aufzeichnungspflichten

  • Bodenproben rechtzeitig analysieren und erfassen

  • Pflege von Acker-Biodiversitätsflächen richtig umsetzen

  • ÖPUL-Weiterbildung bequem von zu Hause aus

  • Start in die Weidesaison 2025: das ist bei den Aufzeichnungen für "Tierwohl Weide" zu beachten

  • ÖPUL-Förderbedingungen: Welche Sanktionen folgen bei Verstößen?

  • UBB und Bio: für seltene & regional wertvolle Ackerkulturen zusätzlich 130 oder 270 Euro

  • UBB & Bio: Zuschläge für Ackerkulturen

  • Abdriftschäden auf Bioflächen: Was tun, um eine ÖPUL-Sanktionierung zu vermeiden?

  • Übersicht über die Mähzeitpunkte bei Grünland-Biodiversitätsflächen im ÖPUL

  • Mahdvorverlegung von bis zu acht Tagen möglich

  • Ausnahmeregelungen beim optionalen Zuschlag für "Pheromonfallen bei Zuckerrüben" aufgrund des Rübenderbrüsslers

  • Verpflichtende Bodenuntersuchungen bei ÖPUL-Maßnahmen

  • Festlegungen und Erleichterungen bei Teilnahme an ÖPUL-Maßnahmen in MKS-Sperrzonen

  • Informationen zur ÖPUL-Maßnahme “Tierwohl - Weide“

  • Kreislaufwirtschaft und bestimmte Ackerkulturen werden im ÖPUL gefördert

  • Anlage von Erosionsschutzmaßnahmen und Zwischenfrüchten fachgerecht ausführen

  • ÖPUL 2023: Optionaler Zuschlag für Pheromonfallen bei Zuckerrüben

  • Informationen zur ÖPUL-Maßnahme “Erosionsschutz Acker“

  • Angabe des PSM-Einsatzes bei bestimmten ÖPUL-Maßnahmen

  • Aufzeichnungsverpflichtungen im ÖPUL 2023

  • Früheste Umbruchtermine von Zwischenfrüchten

  • Nichtproduktive Ackerflächen und Agroforststreifen werden im ÖPUL gefördert

  • Winterzeit ist Weiterbildungszeit - ÖPUL-Weiterbildung nicht vergessen

  • ÖPUL-Naturschutzmonitoring - jetzt zum UBB/BIO-Zuschlag

  • Neuer optionaler Zuschlag “Almweideplan“ innerhalb der Maßnahme Almbewirtschaftung

  • Höhere Prämien und Neuerungen bei ÖPUL-Maßnahmen

  • Weiterbildung im ÖPUL 2023

  • ÖPUL 2023: Auflagen beim "System Immergrün"

  • Informationen zur Maßnahme "Heuwirtschaft"

  • ÖPUL 2023 – ein Überblick

  • 1 Allgemeine Bestimmungen ÖPUL 2023

  • 1 A Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung (UBB) ÖPUL 2023

  • 1 B Biologische Wirtschaftsweise (Bio) ÖPUL 2023

  • 1 C Nicht produktive Ackerflächen und Agroforststreifen ÖPUL 2023

  • 1 Definitionen im Rahmen der Maßnahmen UBB und Bio ÖPUL 2023

  • 2 Einschränkung ertragssteigernder Betriebsmittel ÖPUL 2023

  • 3 Heuwirtschaft ÖPUL 2023

  • 4 Bewirtschaftung von Bergmähdern ÖPUL 2023

  • 5 Erhaltung gefährdeter Nutztierrassen ÖPUL 2023

  • 6 Begrünung von Ackerflächen - Zwischenfruchtanbau ÖPUL 2023

  • 7 Begrünung von Ackerflächen - System Immergrün ÖPUL 2023

  • 8 Erosionsschutz Acker ÖPUL 2023

  • 9 Bodennahe Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger und Gülleseparation ÖPUL 2023

  • 10 Erosionsschutz Wein, Obst und Hopfen ÖPUL 2023

  • 11 Herbizidverzicht Wein, Obst und Hopfen ÖPUL 2023

  • 12 Insektizidverzicht Wein, Obst und Hopfen ÖPUL 2023

  • 13 Einsatz von Nützlingen im geschützten Anbau ÖPUL 2023

  • 14 Almbewirtschaftung ÖPUL 2023

  • 15 Tierwohl - Behirtung ÖPUL 2023

  • 16 Vorbeugender Grundwasserschutz - Acker ÖPUL 2023

  • 17 Humuserhalt und Bodenschutz auf umbruchsfähigem Grünland ÖPUL 2023

  • 18 Naturschutz (NAT) ÖPUL 2023

  • 19 Ergebnisorientierte Bewirtschaftung (EBW) ÖPUL 2023

  • 20 Tierwohl - Weide ÖPUL 2023

  • 21 Tierwohl - Stallhaltung Rinder ÖPUL 2023

  • 22 Tierwohl - Schweinehaltung ÖPUL 2023

  • 23 Natura 2000 - Landwirtschaft ÖPUL 2023

  • 24 Wasserrahmenrichtlinie - Landwirtschaft ÖPUL 2023

  • Anhänge ÖPUL 2023

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  • ARGE Seminarbäuerinnen und Kursleiterinnen
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  • Innovationfarm
  • ja zu nah GmbH JZN
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  • Ländliches Fortbildungsinstitut (LFI) NÖ
  • Lehrlings- u. Fachausbildungsstelle NÖ
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