Auslauf für Rinder
Dieses Projekt, das im Rahmen der EIP-AGRI ("Europäischen Innovations-Partnerschaften für Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit") durchgeführt wird, soll einen erheblichen Beitrag zur Unterstützung der kleinstrukturierten Betriebe in benachteiligten Gebieten leisten. Dadurch soll die Multifunktionalität der Berglandwirtschaft bestmöglich erhalten bleiben. Vor allem sollen im Zuge dessen Alternativen für Anbindeställe aufgezeigt werden, die praxisnah und baulich umsetzbar sind. Natürlich stellt ein Auslaufbereich auch bei Laufstallbetrieben eine sehr gute Ergänzung dar!
Was ist bei der Planung zu berücksichtigen:
Neben diesen Punkten sollte auch gut durchdacht sein, wie der Auslauf größentechnisch und hinsichtlich der Funktionsbereiche gestaltet werden kann. So sollte immer gewährleistet sein, dass sich die Tiere frei bewegen können und genügend Platz haben, um sich zu drehen und einander auszuweichen. Zu klein ausgelegte Auslaufflächen ermöglichen den Tieren nur eine eingeschränkte freie Bewegungsmöglichkeit. Insofern kann dies zu erhöhten Stresssituationen für rangniedrigere Tiere führen und erhöht das allgemeine Verletzungsrisiko.
Tabelle 1 Vorgaben/Empfehlungen für die Größe einer Auslauffläche
Mindestfläche | Rechtsvorschrift, Vorgabe bzw. Empfehlung | Stallsystem |
4,0 m² pro Kuh | Besonders tierfreundliche Haltung | Laufstall |
8,0 m² pro Kuh | ÖKL (Empfehlung für Kühe) | Anbindestall |
12,0 m² pro Kuh | ÖKL (Empfehlungen für behornte Kühe) | Anbindestall |
10,5 m² pro Kuh | EIP Projekt Berg-Milchvieh | Auslaufstall |
4,5 m² pro Kuh | BIO |
Niederschlagswasser und Grubenraum
Der Auslaufstall
Auslaufstall für kleine Betriebe mit vormaliger Anbindehaltung
Der Auslaufstall gilt als eine Form des Laufstalls, wenn
- der Boden befestigt ausgeführt ist,
- die Auslaufstallfläche (inklusive Liegebereich) mindestens 10,5 m2 pro Kuh beträgt,
- für jedes Tier eine ständig zugängliche, überdachte, trockene, weiche und am Boden wärmegedämmte Liegefläche mit Witterungsschutz zur Verfügung steht (Maße der Liegeflächen gemäß 1. Tierhaltungsverordnung, Anlage 2, Punkt 4.2.2.1. bzw. 4.2.2.2.),
- ständig zugängliche Fressplätze in ausreichender Anzahl vorhanden sind (Futterbarnsohle, Tier-Fressplatz-Verhältnis und Mindestfressplatzbreiten gemäß 1. Tierhaltungsverordnung, Anlage 2, Punkt 2.6),
- ausreichend ständig zugängliche, funktionstüchtige und frostfreie Tränken zur Verfügung stehen und die Wasseraufnahme aus einer freien Wasseroberfläche möglich ist,
-
der bestehende Anbindestall nur genutzt wird für:
1) die Zeit des Melkens und/oder
2) kurzzeitig (wenige Stunden) zum Zweck von Pflegemaßnahmen oder zur Fixierung einzelner Tiere für Zwecke tierärztlicher oder sonstiger Behandlungen und/oder
3) den Schutz der Tiere in extremen, wetterbedingten Ausnahmesituationen (maximal 3 Tage durchgehend und maximal 20 Tage im Jahr insgesamt; eine Dokumentation der Tage im Anbindestall mit Begründung ist erforderlich), und der Anbindestall den rechtlichen Anforderungen entspricht, - eine ausreichende Anzahl an Absonderungsbuchten für kalbende oder kranke Tiere vorhanden ist.